• BGH Bei Hausgeldvorschüssen haben Eigentümer viel Spielraum

    Hausgeld und Wirtschaftsplan im WEG: BGH stärkt Eigentümer

    Beim Haus­geld und Wirt­schafts­plan im WEG hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) eine Grund­satz­ent­schei­dung getrof­fen, die die Rech­te von Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten deut­lich stärkt. Nach dem Urteil des BGH dür­fen die Eigen­tü­mer bei Haus­geld­vor­schüs­sen und Rück­la­gen mit wei­tem Ermes­sens­spiel­raum beschlie­ßen. Nur wenn die­se offen­sicht­lich über­höht oder zu nied­rig sind, kann ein Beschluss ange­foch­ten werden.

    Das Urteil bringt Rechts­si­cher­heit für Ver­wal­ter und Eigen­tü­mer – und bremst zugleich über­zo­ge­ne Anfech­tungs­kla­gen, die in vie­len Gemein­schaf­ten zu läh­men­den Strei­tig­kei­ten füh­ren. (mehr …)


  • Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung in der Praxis – rechtssicher abrechnen & Fehler vermeiden [Januar]

    Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung in der Praxis – rechtssicher abrechnen & Fehler vermeiden

    Betriebs­kos­ten Spe­zi­al: CO₂-Kos­ten­auf­tei­lung (Koh­len­di­oxid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz CO2KostAufG) in der Pra­xis – rechts­si­cher abrech­nen & Feh­ler vermeiden. 

    Seit Inkraft­tre­ten des CO₂-Kos­ten­auf­tei­lungs­ge­set­zes (CO2KostAufG) müs­sen Ver­mie­ter und Mie­ter die durch den Ener­gie­ver­brauch ver­ur­sach­ten CO₂-Kos­ten nach einem gesetz­lich fest­ge­leg­ten Modell unter­ein­an­der auf­tei­len. Für die Pra­xis erge­ben sich dar­aus zahl­rei­che Fra­gen – von der Abbil­dung in der Heiz­kos­ten­ab­rech­nung über die Ein­ord­nung von Son­der­fäl­len, über Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bis hin zum Umgang mit Mie­ter­rech­ten und ‑kür­zun­gen.

    In unse­rem neu kon­zi­pier­ten Pra­xis­se­mi­nar erfah­ren Sie, wie Sie die gesetz­li­chen Vor­ga­ben rechts­si­cher umset­zen, typi­sche Feh­ler ver­mei­den und auf häu­fig auf­tre­ten­de Pro­blem­stel­lun­gen vor­be­rei­tet sind. Mit anschau­li­chen Bei­spie­len, Rechen­tools und pra­xis­na­hen Lösun­gen erhal­ten Sie einen Leit­fa­den für die täg­li­che Arbeit.

    Das Semi­nar “Betriebs­kos­ten Spe­zi­al: CO₂-Kos­ten­auf­tei­lung” fin­det im Live­stream statt und bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, eige­ne Fra­gen ein­zu­brin­gen und indi­vi­du­el­le Fäl­le mit unse­rem Refe­ren­ten zu besprechen.

     

    Seminarthemen (Auswahl):
    • Rechts­rah­men und Sys­te­ma­tik des CO₂KostAufG
    • Unter­schie­de bei Wohn­raum, Gewer­be und Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Heiz­kos­ten­ab­rech­nung 2025: was sich geän­dert hat, was unbe­dingt zu beach­ten ist
    • Beson­de­re Fäl­le: Eta­gen­hei­zun­gen, selbst­ver­sor­gen­de Mie­ter, Gas­her­de und ande­re Sondernutzungen
    • Aus­nah­men und Son­der­re­ge­lun­gen im Überblick
    • Infor­ma­ti­ons­quel­len: Brenn­stoff­da­ten und ihre prak­ti­sche Aufbereitung
    • Kür­zungs­recht der Mie­ter – Risi­ken für Ver­mie­ter und wie man sie vermeidet
    • Umgang mit Alt­ver­trä­gen und Übergangsfällen
    • Rechen­bei­spie­le und Umset­zungs­tipps für die Praxis
    • Typi­sche Pro­blem­stel­lun­gen und Lösungsstrategien
    • Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 99,00 € inkl. MwSt.

     

    Teilnehmerpaket:
    • Umfang­rei­ches Semi­nar­skript zur direk­ten Umsetzung
    • Bei­spie­len, Tipps und Fragerunde
    • Teil­nah­me­be­schei­ni­gung als Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV (2 Nettozeitstunden)

     

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Immo­bi­li­en- und Haus­ver­wal­ter, WEG-Ver­wal­ter, Ver­mie­ter & Eigen­tü­mer, Immo­bi­li­en­kauf­leu­te & ‑fach­wir­te, Sach­be­ar­bei­ter von Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten und Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten, Rechts­an­wäl­te, Mit­ar­bei­ter der Immo­bi­li­en­ab­tei­lun­gen von Ban­ken und Ver­si­che­run­gen, Mess­dienst­leis­tern & Abrech­nungs­un­ter­neh­men, Ener­gie­ver­sor­ger & Energiedienstleister

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 1219


  • BGH-Urteil: Keine Pflicht zu Alternativangeboten

    Kei­ne Pflicht zu Alter­na­tiv­an­ge­bo­ten? Ein neu­es BGH-Urteil sorgt für Klar­heit im Woh­nungs­ei­gen­tums­recht. Es beant­wor­tet eine seit Jah­ren umstrit­te­ne Fra­ge: Müs­sen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer vor der Beauf­tra­gung eines Rechts­an­walts oder Gut­ach­ters meh­re­re Ange­bo­te ein­ho­len, um ord­nungs­mä­ßi­ge Ver­wal­tung sicher­zu­stel­len? Der Bun­des­ge­richts­hof sagt nun deut­lich: Nein – jeden­falls nicht bei Rechts­an­wäl­ten. Die Ent­schei­dung stärkt die Hand­lungs­si­cher­heit von Ver­wal­tern und Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten und bringt zugleich ein Stück Prag­ma­tis­mus in die täg­li­che Ver­wal­tungs­pra­xis. (mehr …)


  • BGH-Urteil zu Solaranlage auf Balkon: Rückbaupflicht bestätigt

    Rück­bau­pflicht: BGH-Urteil zu Solar­an­la­ge auf dem Bal­kon. Darf ein Woh­nungs­ei­gen­tü­mer eigen­mäch­tig eine gro­ße Solar­an­la­ge instal­lie­ren? Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat hier­zu ein kla­res Wort gespro­chen. Das Urteil ist rich­tungs­wei­send, weil es die Gren­zen indi­vi­du­el­ler Nut­zung und die Pflicht zur Rück­sicht­nah­me in einer Gemein­schaft kon­kre­ti­siert. Die Ent­schei­dung eröff­net neue Per­spek­ti­ven – und zeigt, wo Kon­flik­te im Woh­nungs­ei­gen­tum in Zukunft eska­lie­ren kön­nen. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Eigentümer tragen Kosten für anfängliche Mängel

    Wer zahlt, wenn Bau­män­gel schon beim Bau vor­han­den waren? Der Bun­des­ge­richts­hof hat die Fra­ge danach wer die Kos­ten für anfäng­li­che Män­gel tra­gen muss ent­schie­den. Er stell­te klar: Wenn die Gemein­schafts­ord­nung bestimm­te Kos­ten ein­zel­nen Eigen­tü­mern auf­er­legt, umfasst das auch die Besei­ti­gung anfäng­li­cher Män­gel. Damit setzt der BGH einen wich­ti­gen Maß­stab für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten. (mehr …)


  • Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung in der Praxis – rechtssicher abrechnen & Fehler vermeiden [November]

    Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung in der Praxis – rechtssicher abrechnen & Fehler vermeiden

    Betriebs­kos­ten Spe­zi­al: CO₂-Kos­ten­auf­tei­lung (Koh­len­di­oxid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz CO2KostAufG) in der Pra­xis – rechts­si­cher abrech­nen & Feh­ler vermeiden. 

    Seit Inkraft­tre­ten des CO₂-Kos­ten­auf­tei­lungs­ge­set­zes (CO2KostAufG) müs­sen Ver­mie­ter und Mie­ter die durch den Ener­gie­ver­brauch ver­ur­sach­ten CO₂-Kos­ten nach einem gesetz­lich fest­ge­leg­ten Modell unter­ein­an­der auf­tei­len. Für die Pra­xis erge­ben sich dar­aus zahl­rei­che Fra­gen – von der Abbil­dung in der Heiz­kos­ten­ab­rech­nung über die Ein­ord­nung von Son­der­fäl­len, über Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bis hin zum Umgang mit Mie­ter­rech­ten und ‑kür­zun­gen.

    In unse­rem neu kon­zi­pier­ten Pra­xis­se­mi­nar erfah­ren Sie, wie Sie die gesetz­li­chen Vor­ga­ben rechts­si­cher umset­zen, typi­sche Feh­ler ver­mei­den und auf häu­fig auf­tre­ten­de Pro­blem­stel­lun­gen vor­be­rei­tet sind. Mit anschau­li­chen Bei­spie­len, Rechen­tools und pra­xis­na­hen Lösun­gen erhal­ten Sie einen Leit­fa­den für die täg­li­che Arbeit.

    Das Semi­nar “Betriebs­kos­ten Spe­zi­al: CO₂-Kos­ten­auf­tei­lung” fin­det im Live­stream statt und bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, eige­ne Fra­gen ein­zu­brin­gen und indi­vi­du­el­le Fäl­le mit unse­rem Refe­ren­ten zu besprechen.

     

    Seminarthemen (Auswahl):
    • Rechts­rah­men und Sys­te­ma­tik des CO₂KostAufG
    • Unter­schie­de bei Wohn­raum, Gewer­be und Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Heiz­kos­ten­ab­rech­nung 2025: was sich geän­dert hat, was unbe­dingt zu beach­ten ist
    • Beson­de­re Fäl­le: Eta­gen­hei­zun­gen, selbst­ver­sor­gen­de Mie­ter, Gas­her­de und ande­re Sondernutzungen
    • Aus­nah­men und Son­der­re­ge­lun­gen im Überblick
    • Infor­ma­ti­ons­quel­len: Brenn­stoff­da­ten und ihre prak­ti­sche Aufbereitung
    • Kür­zungs­recht der Mie­ter – Risi­ken für Ver­mie­ter und wie man sie vermeidet
    • Umgang mit Alt­ver­trä­gen und Übergangsfällen
    • Rechen­bei­spie­le und Umset­zungs­tipps für die Praxis
    • Typi­sche Pro­blem­stel­lun­gen und Lösungsstrategien
    • Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 99,00 € inkl. MwSt.

     

    Teilnehmerpaket:
    • Umfang­rei­ches Semi­nar­skript zur direk­ten Umsetzung
    • Bei­spie­len, Tipps und Fragerunde
    • Teil­nah­me­be­schei­ni­gung als Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV (2 Nettozeitstunden)

     

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    Zielgruppe:

    Immo­bi­li­en- und Haus­ver­wal­ter, WEG-Ver­wal­ter, Ver­mie­ter & Eigen­tü­mer, Immo­bi­li­en­kauf­leu­te & ‑fach­wir­te, Sach­be­ar­bei­ter von Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten und Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten, Rechts­an­wäl­te, Mit­ar­bei­ter der Immo­bi­li­en­ab­tei­lun­gen von Ban­ken und Ver­si­che­run­gen, Mess­dienst­leis­tern & Abrech­nungs­un­ter­neh­men, Ener­gie­ver­sor­ger & Energiedienstleister

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 1118


  • BGH-Urteil: Bauträgerin baut nicht als Wohnungseigentümer

    Der BGH hat­te jüngst einen span­nen­den Fall zu ent­schei­den, wenn die Bau­trä­ge­rin bei der Errich­tung von Wohn­an­la­gen vom ursprüng­li­chen Bau­plan abwei­chen, ist ihre recht­li­che Stel­lung wie die ande­rer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und gibt es Besei­ti­gungs­an­sprü­che bei Abwei­chun­gen? Der Bun­des­ge­richts­hof hat sich in einem aktu­el­len Urteil zu die­ser The­ma­tik posi­tio­niert – mit weit­rei­chen­den Fol­gen für Erwer­ber, Ver­wal­ter und Bau­trä­ger glei­cher­ma­ßen. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Juristische Personen können Verwaltungsbeirat werden

    Dür­fen juris­ti­sche Per­so­nen Mit­glied im Ver­wal­tungs­bei­rat einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft wer­den? Die­se bis­lang umstrit­te­ne Fra­ge hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) nun ein­deu­tig beant­wor­tet. Das aktu­el­le Urteil stärkt die Mit­wir­kungs­rech­te von Kör­per­schaf­ten, Unter­neh­men und Kom­mu­nen und sorgt für neue Rechts­si­cher­heit im Woh­nungs­ei­gen­tums­recht. (mehr …)


  • Wohnungseigentumsrecht im Wandel: Neue BGH Rechtsprechung und praktische Herausforderungen [Oktober]

    Wohnungseigentumsrecht im WandelAktu­el­le BGH-Recht­spre­chung und neue Ent­wick­lun­gen nach der WEG-Reform. In unse­rem Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­wal­ter jetzt wis­sen müs­sen, um rechts­si­cher und prag­ma­tisch die Her­aus­for­de­run­gen der WEG-Ver­wal­tung zu meistern.

    Das Woh­nungs­ei­gen­tums­recht befin­det sich in einer Pha­se tief­grei­fen­der Ver­än­de­run­gen, geprägt durch dyna­mi­sche Ent­wick­lun­gen in der Recht­spre­chung nach der Reform des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes. Ins­be­son­de­re die jüngs­ten Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs haben mit rich­tungs­wei­sen­den Urtei­len bestehen­de Rechts­auf­fas­sun­gen teils grund­le­gend ver­än­dert. Die­ses Semi­nar bie­tet eine fun­dier­te Ana­ly­se der aktu­el­len Recht­spre­chung und deren Aus­wir­kun­gen auf die Praxis.

    Im Mit­tel­punkt ste­hen die neu­en Anfor­de­run­gen an WEG-Ver­wal­ter und die neue Rol­le der Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, die als zen­tra­le Akteu­re zwi­schen recht­li­chen Vor­ga­ben und den Bedürf­nis­sen der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten agie­ren. Sie erhal­ten ver­ständ­li­che Erläu­te­run­gen der wich­tigs­ten Neue­run­gen und pra­xis­na­he Lösungs­an­sät­ze für deren erfolg­rei­che Umsetzung.

    Themenschwerpunkte:

    • Wirt­schafts­plan, Jah­res­ab­rech­nung und Erhal­tungs­rück­la­ge: Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und Herausforderungen
    • Rege­lun­gen zur Kos­ten­ver­tei­lung: Neue (Beschluss-)Möglichkeiten für Eigentümergeinschaften
    • Bau­li­che Ver­än­de­run­gen: Neue BGH-Urtei­le zu Bar­rie­re­frei­heit und Kostentragung
    • Die Rol­le des WEG-Ver­wal­ters: Haf­tung, Kom­pe­ten­zen und recht­li­che Klarstellungen
    • Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer: Mehr Frei­hei­ten – mehr Ver­ant­wor­tung, Rech­te, Pflich­ten und Beschlusskompetenzen
    • Prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen der neu­es­ten BGH-Urtei­le auf die täg­li­che Arbeit
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 175,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ rich­tet sich an WEG-Ver­wal­ter, Juris­ten, und alle, die sich mit den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen des Woh­nungs­ei­gen­tums befas­sen. Ziel ist es, recht­li­che Unsi­cher­hei­ten zu redu­zie­ren und rechts­si­che­re Lösun­gen für die Pra­xis zu ent­wi­ckeln. Freu­en Sie sich auf eine inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit einem der dyna­mischs­ten Rechts­ge­bie­te und pro­fi­tie­ren Sie von fun­dier­ten Ein­bli­cken sowie pra­xis­ori­en­tier­ten Lösungs­an­sät­zen für Ihre Arbeit.

    Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie jeder­zeit auf unse­rer Home­page im Bereich News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 3014


  • BGH-Urteil: Vorkaufsrecht des Mieters auch bei Teileigentum

    Das Vor­kaufs­recht des Mie­ters ist bei Teil­ei­gen­tum recht­lich kom­plex. Ein neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs schafft Klar­heit bezüg­lich der recht­li­chen Anwen­dung, Bedin­gun­gen und Fris­ten. Die­ses Urteil ist für Mie­ter und Ver­mie­ter weg­wei­sen. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Teilanfechtung von Abrechnungsspitzen

    Der BGH hat in einem aktu­el­len Urteil über die Teil­an­fech­tung von Abrech­nungs­er­geb­nis­sen, den soge­nann­ten Abrech­nungs­spit­zen ent­schie­den. Strit­tig war die Behand­lung der Erhal­tungs­rück­la­ge in der Haus­geld­ab­rech­nung. Ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs schafft nun Klar­heit dar­über, wie Ent­nah­men zu behan­deln sind. Damit hat der Bun­des­ge­richts­hof die bis­he­ri­ge Rechts­auf­fas­sung grund­le­gend geän­dert. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Klimaanlage unzulässige bauliche Veränderung?

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 28. März 2025 ein weg­wei­sen­des Urteil gefällt (V ZR 105/24). Es ging um die Fra­ge, ob der Ein­bau einer Kli­ma­an­la­ge in einer Woh­nungs­ei­gen­tums­an­la­ge eine unzu­läs­si­ge bau­li­che Ver­än­de­rung ist, wenn ande­re Eigen­tü­mer sich durch mög­li­che Lärm­be­las­tung beein­träch­tigt füh­len, das BGH-Urteil beant­wor­tet die­se Fra­ge. Geklagt hat­te eine Woh­nungs­ei­gen­tü­me­rin, deren Woh­nung drei Eta­gen unter­halb der geplan­ten Kli­ma­an­la­ge lag. (mehr …)


  • Wohnungseigentumsrecht im Wandel: Neue BGH Rechtsprechung und praktische Herausforderungen [Juli]

    Wohnungseigentumsrecht im WandelAktu­el­le BGH-Recht­spre­chung und neue Ent­wick­lun­gen nach der WEG-Reform. In unse­rem Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­wal­ter jetzt wis­sen müs­sen, um rechts­si­cher und prag­ma­tisch die Her­aus­for­de­run­gen der WEG-Ver­wal­tung zu meistern.

    Das Woh­nungs­ei­gen­tums­recht befin­det sich in einer Pha­se tief­grei­fen­der Ver­än­de­run­gen, geprägt durch dyna­mi­sche Ent­wick­lun­gen in der Recht­spre­chung nach der Reform des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes. Ins­be­son­de­re die jüngs­ten Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs haben mit rich­tungs­wei­sen­den Urtei­len bestehen­de Rechts­auf­fas­sun­gen teils grund­le­gend ver­än­dert. Die­ses Semi­nar bie­tet eine fun­dier­te Ana­ly­se der aktu­el­len Recht­spre­chung und deren Aus­wir­kun­gen auf die Praxis.

    Im Mit­tel­punkt ste­hen die neu­en Anfor­de­run­gen an WEG-Ver­wal­ter und die neue Rol­le der Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, die als zen­tra­le Akteu­re zwi­schen recht­li­chen Vor­ga­ben und den Bedürf­nis­sen der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten agie­ren. Sie erhal­ten ver­ständ­li­che Erläu­te­run­gen der wich­tigs­ten Neue­run­gen und pra­xis­na­he Lösungs­an­sät­ze für deren erfolg­rei­che Umsetzung.

    Themenschwerpunkte:

    • Wirt­schafts­plan, Jah­res­ab­rech­nung und Erhal­tungs­rück­la­ge: Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und Herausforderungen
    • Rege­lun­gen zur Kos­ten­ver­tei­lung: Neue (Beschluss-)Möglichkeiten für Eigentümergeinschaften
    • Bau­li­che Ver­än­de­run­gen: Neue BGH-Urtei­le zu Bar­rie­re­frei­heit und Kostentragung
    • Die Rol­le des WEG-Ver­wal­ters: Haf­tung, Kom­pe­ten­zen und recht­li­che Klarstellungen
    • Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer: Mehr Frei­hei­ten – mehr Ver­ant­wor­tung, Rech­te, Pflich­ten und Beschlusskompetenzen
    • Prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen der neu­es­ten BGH-Urtei­le auf die täg­li­che Arbeit
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 175,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ rich­tet sich an WEG-Ver­wal­ter, Juris­ten, und alle, die sich mit den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen des Woh­nungs­ei­gen­tums befas­sen. Ziel ist es, recht­li­che Unsi­cher­hei­ten zu redu­zie­ren und rechts­si­che­re Lösun­gen für die Pra­xis zu ent­wi­ckeln. Freu­en Sie sich auf eine inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit einem der dyna­mischs­ten Rechts­ge­bie­te und pro­fi­tie­ren Sie von fun­dier­ten Ein­bli­cken sowie pra­xis­ori­en­tier­ten Lösungs­an­sät­zen für Ihre Arbeit.

    Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie jeder­zeit auf unse­rer Home­page im Bereich News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 3013


  • BGH-Urteil: Haftung für bauliche Veränderung durch Mieter

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat klar­ge­stellt, wann ver­mie­ten­de Woh­nungs­ei­gen­tü­mer für unzu­läs­si­ge bau­li­che Ver­än­de­run­gen durch ihre Mie­ter haf­ten. Die­ses BGH-Urteil bedeu­tet, dass die Haf­tung auf den ver­mie­ten­den Eigen­tü­mer über­geht, wenn der Mie­ter eine bau­li­che Ver­än­de­rung in sei­nem Wis­sen, aber ohne die Geneh­mi­gung der Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer vor­nimmt. (mehr …)


  • Bauliche Veränderungen: BGH klärt Vorbefassungspflicht

    Bau­li­che Ver­än­de­run­gen nach WEG (Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz) sor­gen immer wie­der für Streit, nun lan­de­te ein Fall beim BGH in Kars­ru­he zur Fra­ge der Vor­be­fas­sungs­pflicht, der Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer. Der Bun­des­ge­richts­hof klärt nun auf, wel­che Anfor­de­run­gen an die Vor­be­fas­sung der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung bestehen müs­sen. (mehr …)


  • Gewerbemietrecht: BGH-Urteil zur Umsatzsteuer bei Nebenkosten

    Ein neu­es BGH-Urteil im Gewer­be­miet­recht betrifft die Umsatz­steu­er auf Neben­kos­ten und Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen bei Gewer­be­mie­tern. Der Fall betrifft ein Miet­ob­jekt in einer Woh­nungs­ei­gen­tums­an­la­ge. Die Ver­mie­te­rin ver­mie­te­te Gewer­be­räu­me an die Mie­te­rin und ver­ein­bar­te, dass die­se neben der Grund­mie­te auch sämt­li­che Neben­kos­ten sowie die dar­auf ent­fal­len­de Umsatz­steu­er zu zah­len hat­te. Da die Ver­mie­te­rin auf die Steu­er­be­frei­ung nach § 4 Nr. 12a UStG ver­zich­te­te, unter­la­gen sowohl die Mie­te als auch die Neben­kos­ten der Umsatz­steu­er in Höhe von 19 %.

    Für die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung nutz­te die Ver­mie­te­rin die Jah­res­ab­rech­nung der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft als Grund­la­ge. Dabei erhob sie auf die umla­ge­fä­hi­gen Kos­ten erneut die Umsatz­steu­er, ohne die von der WEG gezahl­te Vor­steu­er her­aus­zu­rech­nen. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Wer zahlt für die Tiefgarage?

    In einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) kam es zu Streit über die Kos­ten­ver­tei­lung für die Sanie­rung einer Tief­ga­ra­ge, das BGH-Urteil muss­te die Fra­ge beant­wor­ten: Wer zahlt für die Tief­ga­ra­ge? Die Gemein­schaft der Eigen­tü­mer hat­te beschlos­sen, dass alle Eigen­tü­mer die Sanie­rungs­kos­ten nach Mit­ei­gen­tums­an­tei­len tra­gen sol­len. Eine Woh­nungs­ei­gen­tü­me­rin ohne Stell­platz klag­te dage­gen. (mehr …)


  • BGH klärt Ansprüche auf erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums bei steckengebliebenem Bau

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ein rich­tungs­wei­sen­des Urteil gefällt, das die Ansprü­che auf eine erst­ma­li­ge Errich­tung des Gemein­schafts­ei­gen­tums bei einem ste­cken­ge­blie­be­nem Bau klärt. Das Urteil betont die Wich­tig­keit einer Ein­zel­fall­prü­fung und setzt zugleich Gren­zen für die Zumut­bar­keit der Umset­zung sol­cher Ansprü­che. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Bauliche Veränderungen im WEG

    Im Okto­ber 2024 ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) über einen Streit­fall, der die Gren­zen für bau­li­che Ver­än­de­run­gen in einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung the­ma­ti­siert. Im Zen­trum des Falls stand ein Gedenk­stein, der in einem gemein­schaft­lich genutz­ten Zier­gar­ten einer Wohn­an­la­ge auf­ge­stellt wurde.
    (mehr …)


  • BGH-Urteil: Hausgeldabrechnung nur bei zahlungsrelevanten Fehlern angreifbar

    Mit dem Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs vom 20. Sep­tem­ber wur­de eine zen­tra­le Fra­ge des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts geklärt: Feh­ler in WEG-Abrech­nun­gen recht­fer­ti­gen nur dann eine gericht­li­che Ungül­tig­erklä­rung, wenn sie sich auf die Zah­lungs­pflich­ten der Eigen­tü­mer aus­wir­ken. Wel­che Kon­se­quen­zen hat die­se Ent­schei­dung für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und Ver­wal­ter? (mehr …)


  • BGH-Urteil: Zweitbeschluss über Hausgeldvorschüsse ist zulässig

    Der BGH hat ent­schie­den, dass Zweit­be­schlüs­se über Haus­geld­vor­schüs­se nach § 28 WEG unter bestimm­ten Bedin­gun­gen zuläs­sig sind. Ein Streit um die Gül­tig­keit von Beschlüs­sen in einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung führ­te zum Urteil, das wich­ti­ge Vor­ga­ben für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten schafft. (mehr …)


  • Zulässige Kostenpflicht für Wohnungseigentümer bei der Balkon-Reinigung

    Das Land­ge­richt Frank­furt am Main hat mit einem Urteil vom 11.07.2024 (Az. 2–13 S 19/24) ent­schie­den, dass Woh­nungs­ei­gen­tü­mer die Kos­ten für die Rei­ni­gung der Abfluss­rin­nen auf ihren Bal­ko­nen selbst tra­gen müs­sen. Die­se Rege­lung ist auch dann zuläs­sig, wenn durch die Lage des Bal­kons ein erhöh­ter Laub­fall auf­tritt. Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter fin­den in die­sem Arti­kel wich­ti­ge Details zu den Rech­ten und Pflich­ten in der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und zur zuläs­si­gen Kos­ten­pflicht für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer bei der Bal­kon­pfle­ge. (mehr …)


  • BGH-Urteil zu baulichen Veränderungen und Kompensationszahlungen

    Am 19. Juli 2024 ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) im Fall einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft über die Recht­mä­ßig­keit eines Beschlus­ses zur Errich­tung von Gar­ten­hüt­ten auf gemein­schaft­li­chem Eigen­tum. Der Beschluss erlaub­te ein­zel­nen Woh­nungs­ei­gen­tü­mern, auf eige­ne Kos­ten Gar­ten­hüt­ten zu errich­ten und eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung (Kom­pen­sa­ti­ons­zah­lun­gen) an die ande­ren Eigen­tü­mer zu zah­len. Ein Mit­glied der Gemein­schaft klag­te auf Fest­stel­lung der Nich­tig­keit des Beschlus­ses und hat­te teil­wei­se erfolg. (mehr …)


  • Wohnungseigentumsrecht im Wandel: Aktuelle Rechtsprechung und praktische Herausforderungen

    Wohnungseigentumsrecht im WandelAktu­el­le Ent­wick­lun­gen im Woh­nungs­ei­gen­tums­recht: Recht­spre­chung, Her­aus­for­de­run­gen und prak­ti­sche Umset­zung. In unse­rem Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­wal­ter jetzt wis­sen müs­sen, um rechts­si­cher und prag­ma­tisch die Her­aus­for­de­run­gen der WEG-Ver­wal­tung zu meistern.

    Das Woh­nungs­ei­gen­tums­recht befin­det sich in einer Pha­se tief­grei­fen­der Ver­än­de­run­gen, geprägt durch dyna­mi­sche Ent­wick­lun­gen in der Recht­spre­chung nach der Reform des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes. Ins­be­son­de­re die jüngs­ten Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs haben mit rich­tungs­wei­sen­den Urtei­len bestehen­de Rechts­auf­fas­sun­gen teils grund­le­gend ver­än­dert. Die­ses Semi­nar bie­tet eine fun­dier­te Ana­ly­se der aktu­el­len Recht­spre­chung und deren Aus­wir­kun­gen auf die Praxis.

    Im Mit­tel­punkt ste­hen die neu­en Anfor­de­run­gen an WEG-Ver­wal­ter, die als zen­tra­le Akteu­re zwi­schen recht­li­chen Vor­ga­ben und den Bedürf­nis­sen der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten agie­ren. Sie erhal­ten ver­ständ­li­che Erläu­te­run­gen der wich­tigs­ten Neue­run­gen und pra­xis­na­he Lösungs­an­sät­ze für deren erfolg­rei­che Umsetzung.

    Themenschwerpunkte:

    • Wirt­schafts­plan, Jah­res­ab­rech­nung und Haus­geld­ab­rech­nung: Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und Herausforderungen
    • Bau­li­che Ver­än­de­run­gen: Neue BGH-Urtei­le zu Bar­rie­re­frei­heit und Kostentragung
    • Die Rol­le des WEG-Ver­wal­ters: Haf­tung, Kom­pe­ten­zen und recht­li­che Klarstellungen
    • Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten: Rech­te, Pflich­ten und Beschlusskompetenzen
    • Prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen der neu­es­ten BGH-Urtei­le auf die täg­li­che Arbeit
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 175,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ rich­tet sich an Juris­ten, WEG-Ver­wal­ter und alle, die sich mit den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen des Woh­nungs­ei­gen­tums befas­sen. Ziel ist es, recht­li­che Unsi­cher­hei­ten zu redu­zie­ren und rechts­si­che­re Lösun­gen für die Pra­xis zu entwickeln.

    Freu­en Sie sich auf eine inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit einem der dyna­mischs­ten Rechts­ge­bie­te und pro­fi­tie­ren Sie von fun­dier­ten Ein­bli­cken sowie pra­xis­ori­en­tier­ten Lösungs­an­sät­zen für Ihre Arbeit.

    Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie jeder­zeit auf unse­rer Home­page im Bereich News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 3011


  • BGH-Urteil klärt Rechte bei Delegation von Aufgaben in der WEG

    Das aktu­el­le BGH-Urteil klärt die Rech­te bei der Dele­ga­ti­on von Auf­ga­ben in der WEG, die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Fol­gen für Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten und Ver­wal­ter. Es schafft Klar­heit über die Befug­nis­se bei der Ver­wal­tung des gemein­schaft­li­chen Eigen­tums und regelt, unter wel­chen Bedin­gun­gen Ent­schei­dun­gen an Ver­wal­ter über­tra­gen wer­den kön­nen. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Hausgeldabrechnungen und deren Genehmigung

    Das jüngst ver­öf­fent­lich­te BGH-Urteil über Haus­geld­ab­rech­nun­gen und deren Geneh­mi­gung vom  Juli die­sen Jah­res sorgt für Klar­heit im Beschluss­text und hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Geneh­mi­gung von Haus­geld­ab­rech­nun­gen. Das Urteil behan­delt eine grund­le­gen­de Fra­ge der Beschluss­kom­pe­tenz von Woh­nungs­ei­gen­tü­mern und ist rele­vant für Ver­wal­ter, Eigen­tü­mer und Juris­ten im Bereich des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Verwalter haftet nur gegenüber der Gemeinschaft

    In einem rich­tungs­wei­sen­den Urteil hat der Bun­des­ge­richts­hof am 5. Juli 2024 ent­schie­den, dass nach dem Woh­nungs­ei­gen­tums­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (WEMoG) Ansprü­che des ein­zel­nen Woh­nungs­ei­gen­tü­mers wegen der Ver­let­zung von Pflich­ten des Ver­wal­ters nur gegen­über der Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer (GdWE) bestehen. Der Ver­wal­ter­ver­trag ent­fal­tet kei­ne dritt­schüt­zen­de Wir­kung mehr zuguns­ten des ein­zel­nen Woh­nungs­ei­gen­tü­mers. Das BGH-Urteil zemen­tiert damit, dass der Ver­wal­ter nur gegen­über der Gemein­schaft haf­tet. Die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, Ver­wal­ter und die juris­ti­sche Pra­xis. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Parteiwechsel auf der Beklagtenseite

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat am 19. April 2024 ein bedeu­ten­des Urteil zum Woh­nungs­ei­gen­tums­recht gefällt. Es ging um die Fra­ge, ob ein Woh­nungs­ei­gen­tü­mer sei­ne Kla­ge auf Erstel­lung der Jah­res­ab­rech­nung auf­grund der Reform des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes (WEG) wäh­rend eines lau­fen­den Beru­fungs­ver­fah­rens von der Ver­wal­te­rin auf die Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer (GdWE) umstel­len darf. Das BGH-Urteil muss­te ent­schei­den ob der Par­tei­wech­sel auf der Beklag­ten­sei­te, auch gegen deren Wil­len mög­lich sei.
    (mehr …)


  • BGH-Urteil: Prozesskosten sind auf alle Wohnungseigentümer umzulegen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 19. Juli 2024 ent­schie­den, dass Pro­zess­kos­ten auf alle Woh­nungs­ei­gen­tü­mer umzu­le­gen sind. Pro­zess­kos­ten die Woh­nungs­ei­gen­tü­mern einer unter­le­ge­nen Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer in einem Beschluss­kla­ge­ver­fah­ren auf­er­legt wer­den, sind Ver­wal­tungs­kos­ten gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG. Die­se Kos­ten müs­sen nach dem all­ge­mei­nen Kos­ten­ver­tei­lungs­schlüs­sel auf alle Woh­nungs­ei­gen­tü­mer umge­legt wer­den, ein­schließ­lich der obsie­gen­den Klä­ger. Bis­lang waren die Klä­ger, wenn Sie die Kla­ge gewon­nen hat­ten, von der Umla­ge der Pro­zess­kos­ten aus­ge­nom­men. Das Urteil stellt eine 180-Grad-Wen­de dar. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Zustimmungspflicht bei Eigentumsveräußerung geklärt

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 22. März 2024 ein weg­wei­sen­des Urteil zur Zustim­mungs­pflicht bei der Ver­äu­ße­rung von Woh­nungs­ei­gen­tum gefällt. Die Ent­schei­dung sorgt für Klar­heit im Umgang mit der Zustim­mung der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft (GdWE) und wird weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen haben. Was genau ist pas­siert? Was sind die Hin­ter­grün­de die­ses Streits? Wor­über strei­ten die Par­tei­en? Was ist das Urteil? Und wel­che Grün­de nennt das Gericht für sei­ne Ent­schei­dung? Die­se Fra­gen wer­den im fol­gen­den Arti­kel umfas­send beant­wor­tet. (mehr …)


  • BGH-Urteil zu Sondereigentum an Stellplätzen

    Das Bun­des­ge­richts­hof hat jüngst ein bedeu­ten­des Urteil gefällt, das die Begrün­dung von Son­der­ei­gen­tum an Stell­plät­zen in Wohn­an­la­gen betrifft. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die ent­schei­den­den Aspek­te des BGH-Urteil zu Son­der­ei­gen­tum an Stell­plät­zen und des­sen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur öffentlichen Zustellung: Neue Standards Gesetzt

    Das jüngs­te Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs stellt kla­re Anfor­de­run­gen zur öffent­li­chen Zustel­lung. Die rich­ti­ge Anwen­dung der öffent­li­chen Zustel­lung ist ent­schei­dend. Mit dem BGH-Urteil sind neue Stan­dards gesetzt.
    (mehr …)


  • Gültigkeit von WEG-Beschlüssen trotz Corona-Pandemie

    Die Coro­na-Pan­de­mie war her­aus­for­dernd. Auch für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten, ihre Ver­samm­lun­gen und Beschlüs­se. Ein BGH-Urteil sorgt nun für Klar­heit über deren Gül­tig­keit von Beschlüs­sen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie. (mehr …)


  • BGH-Urteil: WEG-Verwalterhaftung bei Bauüberwachung

    Ein neu­es BGH-Urteil sorgt für Klar­heit. Es betrifft vie­le Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und WEG-Ver­wal­ter. Der Fall dreht sich um eine Dach­sa­nie­rung und die Ver­wal­ter­haf­tung bei der Bau­über­wa­chung. Es ging um viel Geld. Das BGH-Urteil schafft nun Klar­heit bei der Ver­wal­ter­haf­tung bei der Bau­über­wa­chung. (mehr …)


  • Änderung der Kostentragung bei Erhaltungsmaßnahmen: Neues BGH-Urteil

    Am 22. März 2024 fie­len zwei bedeu­ten­de Urtei­le. Sie betref­fen direkt die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten. Im Kern geht es um die Ände­rung der Kos­ten­tra­gung bei Erhal­tungs­maß­nah­men. Der V. Zivil­se­nat des BGH urteil­te dabei in zwei Ver­fah­ren über die Vor­aus­set­zun­gen, unter denen die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer für Erhal­tungs­maß­nah­men am Gemein­schafts­ei­gen­tum eine von der bis­he­ri­gen Kos­ten­ver­tei­lung abwei­chen­de Kos­ten­tra­gung zulas­ten ein­zel­ner Woh­nungs­ei­gen­tü­mer beschlie­ßen können.

    Die­se Ent­schei­dun­gen set­zen neue Maß­stä­be zu Beschlüs­sen über die Ände­rung der Kos­ten­tra­gung bei Erhal­tungs­maß­nah­men. (mehr …)


  • BGH stärkt Barrierefreiheit: Zulässigkeit von baulicher Veränderung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 9. Febru­ar 2024 mit den Urtei­len V ZR 244/22 und V ZR 33/23 zwei ent­schei­den­de Wei­chen­stel­lun­gen im Bereich von bau­li­cher Ver­än­de­rung und Bar­rie­re­frei­heit vor­ge­nom­men. Der BGH stärkt die Bar­rie­re­frei­heit, bei Fra­gen über die Zuläs­sig­keit einer bau­li­chen Ver­än­de­rung am Gemein­schafts­ei­gen­tum. Die­se Ent­schei­dun­gen befas­sen sich mit der Zuläs­sig­keit und dem Anspruch ein­zel­ner Eigen­tü­mer auf bau­li­che Ände­run­gen zur Bar­rie­re­frei­heit im Gemein­schafts­ei­gen­tum. Der Arti­kel ana­ly­siert tief­ge­hend, wie die­se Urtei­le das Ver­hält­nis zwi­schen Woh­nungs­ei­gen­tü­mern und Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten beein­flus­sen und klärt bei­de Sei­ten über ihre Rech­te und Pflich­ten auf. (mehr …)


  • Majorisierung bei der Verwalterbestellung – ein BGH-Urteil

    Das BGH-Urteil im Fall V ZR 215/21 mar­kiert einen wich­ti­gen Mei­len­stein für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten. Der Bun­des­ge­richts­hof hat zur Fra­ge der Majo­ri­sie­rung bei der Ver­wal­ter­be­stel­lung, wenn sich ein Mehr­heits­ei­gen­tü­mer, der nicht pro­fes­sio­nel­ler Ver­wal­ter ist, gegen den Wil­len der Min­der­heit selbst zum Ver­wal­ter bestellt, geur­teilt. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die tief­grei­fen­den Aus­wir­kun­gen die­ser Ent­schei­dung auf Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, Ver­wal­ter und die gesam­te Bran­che. Die Bedeu­tung die­ses Urteils kann nicht unter­schätzt wer­den, da es neue Stan­dards für die Beschluss­fas­sung und Anfech­tungs­ver­fah­ren in Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten setzt. (mehr …)


  • Auswirkungen des BGH-Urteils auf den Wirtschaftsplan

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht oft­mals vor kom­ple­xen juris­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen, die sich aus den Ent­schei­dun­gen des höchs­ten deut­schen Gerich­tes, des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), erge­ben. Ein sol­ches Urteil, über den Wirt­schafts­plan, das weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, Ver­wal­ter und die gesam­te Bran­che hat, wur­de am 25. Okto­ber 2023 gefällt. Der vor­lie­gen­de Arti­kel ana­ly­siert die Aus­wir­kun­gen des BGH-Urteils detail­liert und beleuch­tet sei­ne Bedeu­tung für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft. (mehr …)


  • Rechtsdurchblick 2024: Rechtsprechung – Trends im Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

    Rechtsdurchblick 2024: Rechtsprechung - Trends im Mietrecht & WohnungseigentumsrechtWir freu­en uns, Sie zu unse­rem Semi­nar “Rechts­durch­blick 2024: Recht­spre­chung – Trends im Miet­recht & Woh­nungs­ei­gen­tums­recht” ein­zu­la­den. In die­sem Jahr rich­tet sich unser Fokus auf die weg­wei­sen­den Ent­schei­dun­gen der Recht­spre­chung und Trends im Miet­recht, spe­zi­ell des Wohn­raum- und Gewer­be­miet­rechts, sowie der Recht­spre­chung des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts, damit auch Sie den Rechts­durch­blick 2024 haben.

    Das Semi­nar bie­tet Ihnen einen umfas­sen­den Rück­blick auf die Recht­spre­chung des Jah­res 2024. Wir wer­den die wich­tigs­ten Urtei­le ana­ly­sie­ren und deren Impli­ka­tio­nen für die Zukunft bespre­chen. Dabei bli­cken wir beson­ders auf die Aus­wir­kun­gen, die die Urtei­le auf die täg­li­che Pra­xis haben und was Sie zukünf­tig beach­ten soll­ten und müssen.

    Unser Ziel ist es, Ihnen ein kla­res Bild der aktu­el­len recht­li­chen Land­schaft zu ver­mit­teln und Sie auf die kom­men­den Ent­wick­lun­gen vorzubereiten.

    Themenschwerpunkte:
    • Wohn­raum­miet­recht: Neue Urtei­le und deren Ein­fluss auf Ver­mie­ter und Mieter
    • Gewer­be­miet­recht: Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und zukünf­ti­ge Herausforderungen
    • Woh­nungs­ei­gen­tums­recht: Rele­van­te Ent­schei­dun­gen und deren Auswirkungen
    • Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 299,00 € inklu­si­ve MwSt.

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Rechts­bran­che, Immo­bi­li­en­ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    Aktu­el­le Recht­spre­chung und Infos fin­den Sie auch immer auf unse­rer Home­page unter News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO gilt, mit 1,5 Zeitstunden.

    Die Ver­an­stal­tung fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in der täg­li­chen Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 4401


  • Rechtliche Klarheit für verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaften

    In der dyna­mi­schen Welt der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung und ‑bran­che sind Rechts­ent­schei­dun­gen von höchs­ter Rele­vanz. Ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 16. Sep­tem­ber 2022 (V ZR 180/21) wirft ein Licht auf die recht­li­che Situa­ti­on in ver­walter­lo­sen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEG) und wirft gleich­zei­tig wich­ti­ge Fra­gen zur Kla­ge­er­he­bung auf. Die Kern­fra­ge lau­tet: Wie kann eine Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ohne Ver­wal­ter gegen ein­zel­ne Mit­glie­der kla­gen? Die Ant­wort auf die­se Fra­ge und die Impli­ka­tio­nen für Haus­ver­wal­ter und die Immo­bi­li­en­bran­che wer­den in die­sem Arti­kel ein­ge­hend beleuch­tet. (mehr …)


  • BGH: In der Berufung sind Widersprüche zu würdigen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 8. August 2023 einen Beschluss gefasst, dass Wider­sprü­che in der Beru­fung, zu wür­di­gen sind. In dem Rechts­streit VIII ZR 20/23 ging es um die Prü­fungs­kom­pe­tenz des Beru­fungs­ge­richts bezüg­lich der erst­in­stanz­li­chen Tat­sa­chen­fest­stel­lung. Die­ser Arti­kel beleuch­tet den Beschluss, sei­ne Aus­wir­kun­gen und die Bedeu­tung für die Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung oder Ablehnung? BGH klärt Zuständigkeiten

    Zustim­mung oder Ableh­nung bei Ver­äu­ße­rungs­be­schrän­kung? Vie­le Tei­lungs­er­klä­run­gen sehen eine Ver­wal­ter­zu­stim­mung i.S.v. § 12 Abs. 1 WEG, bei Ver­kauf des Woh­nungs­ei­gen­tums, vor. Doch was wenn der Ver­wal­ter die Zustim­mung ablehnt? Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat sich mit der Ver­wal­ter­rol­le und Ver­äu­ße­rungs­zu­stim­mung aus­ein­an­der­ge­setzt. Es han­delt sich um einen bedeu­ten­den Fall im Bereich des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts, der wich­ti­ge Fra­gen zur Rol­le des Ver­wal­ters in der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und zur Zustim­mungs­pflicht bei Ver­äu­ße­run­gen klärt. Die Ent­schei­dung des BGH stellt eine Fort­ent­wick­lung des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts dar und ist daher von gro­ßer Rele­vanz. (mehr …)


  • BGH bejaht Beschlusszwang für bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum

    Bun­des­ge­richts­hof bejaht Beschluss­zwang für bau­li­che Ver­än­de­run­gen im Gemein­schafts­ei­gen­tum. Der BGH hat in sei­nem Urteil vom 17. März 2023 – V ZR 140/22 ent­schie­den, dass ein Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, der eine bau­li­che Ver­än­de­rung am Gemein­schafts­ei­gen­tum vor­neh­men möch­te, einen Gestat­tungs­be­schluss her­bei­füh­ren muss, bevor er mit der Bau­maß­nah­me beginnt. Die­ser Beschluss kann not­falls im Wege der Beschluss­erset­zungs­kla­ge erzwun­gen wer­den. Das Urteil bezieht sich auf das neue Woh­nungs­ei­gen­tums­recht und hat Aus­wir­kun­gen auf das Ver­hält­nis der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer unter­ein­an­der. (mehr …)


  • BGH im Mietrecht: Entscheidend für Mieter & Vermieter

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) spielt eine zen­tra­le Rol­le im deut­schen Rechts­sys­tem, ins­be­son­de­re im Bereich des Miet­rechts. Als höchs­tes Gericht in Zivil- und Straf­sa­chen in Deutsch­land trifft der BGH Ent­schei­dun­gen, die grund­le­gen­de Bedeu­tung für die Aus­le­gung und Anwen­dung des Geset­zes haben. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Funk­ti­on des BGH im Miet­recht, ein­schließ­lich der Behand­lung von Woh­nungs- und Gewer­be­miet­ver­trä­gen sowie die Bedeu­tung sei­ner Urtei­le in Woh­nungs­ei­gen­tums­sa­chen. (mehr …)