Bauliche Veränderung Wanddurchbruch: Das neue BGH-Urteil im Überblick
Bauliche Veränderung: Wanddurchbruch – ein Urteil des BGH, das für viele Eigentümer und Verwalter weitreichende Bedeutung hat. Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2025 eine Entscheidung getroffen, die zentrale Fragen rund um bauliche Eingriffe in Gemeinschaftseigentum neu sortiert. Das Urteil betrifft den Durchbruch einer tragenden Wand zwischen zwei Wohnungseinheiten und klärt grundlegende Punkte zur Gestattung, zur Beschlusslage und zur Reichweite der Rückbaupflicht.
Das Urteil zeigt, wie komplex die Regeln rund um bauliche Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften geworden sind – insbesondere seit der WEG-Reform 2020. Gleichzeitig bietet es Orientierung für ähnliche Fälle, die in der Praxis immer wieder auftreten.
Wanddurchbruch: Was ist passiert?
Der Ausgangspunkt des Rechtsstreits war ein baulicher Eingriff, den eine Wohnungseigentümerin im Jahr 2020 vornahm. Sie ließ eine tragende Wand zwischen zwei Wohnungen durchbrechen, um ihre beiden Einheiten zu verbinden.
Der Wanddurchbruch wurde ohne Beschluss und ohne Einwilligung der übrigen Eigentümer durchgeführt. Erst im November 2021 stellte sie auf der Eigentümerversammlung einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung. Doch über diesen Antrag wurde nicht abgestimmt. Stattdessen fasste die Gemeinschaft einen Beschluss, der den Rückbau verlangte (TOP 5c).
Gegen diesen Beschluss erhob die Eigentümerin Anfechtungsklage. Die Gemeinschaft reagierte mit einer Widerklage auf Rückbau und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Sowohl das Amtsgericht Düsseldorf als auch das Landgericht Düsseldorf folgten der Auffassung der Gemeinschaft. Erst vor dem BGH wendete sich das Blatt – zumindest teilweise.
Bauliche Veränderung rechtliche Hintergründe
Um das Urteil des BGH richtig einzuordnen, ist ein Blick auf die rechtlichen Hintergründe nötig.
1. Bauliche Veränderungen nach altem und neuem Recht
Die WEG-Reform 2020 hat das Recht der baulichen Veränderungen grundlegend neu geordnet:
-
bis 30.11.2020: § 22 WEG aF (Zustimmung aller betroffenen Eigentümer nötig)
-
ab 01.12.2020: § 20 WEG nF (Gestattungsbeschluss zwingend)
Der zentrale Streitpunkt lautete daher:
👉 Gilt für diesen Wanddurchbruch altes oder neues Recht?
Das ist relevant, weil die verfahrensrechtlichen und materiellen Anforderungen sich stark unterscheiden.
Das Landgericht Düsseldorf wandte neues Recht an – doch der BGH korrigierte diese Sicht.
2. Der Zeitpunkt der baulichen Veränderung entscheidet
Der Bundesgerichtshof stellte klar:
Maßgeblich ist, wann die bauliche Veränderung abgeschlossen war.
Ist sie vor dem 30.11.2020 erfolgt, gilt altes Recht.
Da der Wanddurchbruch Anfang 2020 durchgeführt wurde, musste der Fall nach § 22 WEG aF beurteilt werden.
3. Zwischen Eingriff und Beschlussfassung unterscheiden
Ein weiterer Stolperstein: Die Anfechtung eines Beschlusses richtet sich immer nach dem zum Zeitpunkt des Beschlusses geltenden Recht.
Doch das betrifft nur die Frage, ob der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht – nicht, ob die bauliche Veränderung selbst zulässig war.
Damit entstanden im Verfahren zwei parallele Beurteilungsmaßstäbe:
-
Beschlusslage 2021 → neues Recht
-
bauliche Veränderung 2020 → altes Recht
Genau dieser Unterschied wurde im Berufungsverfahren verkannt – und führte letztlich zur Teilaufhebung durch den BGH.
Wanddurchbruch? Worüber wurde gestritten?
Die Streitpunkte lassen sich in vier klare Rechtsfragen gliedern:
1. Ist der Beschluss zum Rückbau wirksam?
Die Eigentümergemeinschaft hatte beschlossen, den Rückbau zu verlangen. Die Klägerin hielt den Beschluss für unbestimmt und fehlerhaft.
2. Entsteht ein Rückbauanspruch nach § 1004 BGB?
Dies setzt voraus, dass die bauliche Veränderung rechtswidrig war.
3. Welches Recht gilt für die Bewertung der Rechtswidrigkeit?
Altes oder neues WEG-Recht?
Der Bundesgerichtshof entschied: altes Recht.
4. Kann die Eigentümerin einen Gestattungsanspruch geltend machen?
Nach altem Recht kann ein Eigentümer über § 242 BGB der Gemeinschaft entgegenhalten, dass ein Gestattungsanspruch bestand und daher kein Rückbau verlangt werden kann.
Gerade diese Frage war im Berufungsurteil völlig offen geblieben – was den BGH zur Zurückverweisung veranlasste.
Das Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof traf eine zweigeteilte Entscheidung:
1. Die Anfechtungsklage bleibt erfolglos
Der angegriffene Beschluss der Gemeinschaft ist wirksam. Der BGH bestätigt:
-
Der Beschluss ist hinreichend bestimmt.
-
Die Protokollierung war nicht nichtig.
-
Die Anfechtungsgründe wurden nicht rechtzeitig geltend gemacht.
Damit bleibt der Beschluss stehen.
2. Die Verurteilung zum Rückbau wird aufgehoben
Die Klägerin muss vorerst nicht zurückbauen.
Der Grund: Das Berufungsgericht hatte die Rechtslage falsch angewendet und nicht geprüft, ob ein Gestattungsanspruch nach altem Recht besteht.
Der Bundesgerichtshof verweist den Fall deshalb zurück an das Landgericht.
Begründung des Urteils
Der Bundesgerichtshof liefert mehrere zentrale Erwägungen, die künftig maßgeblich bleiben werden.
1. Maßgeblich ist das Recht zum Zeitpunkt der Fertigstellung
Bauliche Veränderungen, die vor dem 30.11.2020 abgeschlossen wurden, werden nach § 22 WEG aF beurteilt.
Nicht entscheidend ist:
-
ob sie fortwirken
-
wann Beschwerden erhoben werden
-
wann ein Beschluss gefasst wird
Das ist bedeutsam, weil es viele Altfälle betrifft, die erst Jahre später strittig werden.
2. Wanddurchbrüche sind bauliche Veränderungen
Ein Durchbruch in eine tragende Wand ist stets ein massiver Eingriff in die Bausubstanz und damit unzweifelhaft eine bauliche Veränderung.
Durch solche Eingriffe können Nachteile entstehen, etwa:
-
statische Risiken
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Brandschutzrisiken
-
Lärm- und Geruchsübertragung
-
Veränderungen der Gebäudestruktur
Nach altem Recht mussten alle betroffenen Eigentümer zustimmen.
3. Ein Gestattungsanspruch kann entgegengehalten werden
Nach der sog. dolo agit-Rechtsprechung des BGH:
Ein Eigentümer kann der Gemeinschaft entgegenhalten, dass er einen Anspruch auf Gestattung gehabt hätte.
Dieser Anspruch muss geprüft werden. Genau dies hatte das Landgericht jedoch versäumt.
4. Die Frage der Beeinträchtigung ist eine Tatsachenfrage
Der BGH weist darauf hin:
Ob ein Wanddurchbruch andere Eigentümer konkret beeinträchtigt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Relevante Kriterien sind:
-
statische Berechnungen
-
Einhaltung der Baukunst
-
Nachweis der Standsicherheit
-
Brandschutz
-
Schallschutz
-
Qualität der Ausführung
Wenn der Durchbruch fachgerecht erfolgt ist und keine Nachteile verursacht, kann ein Gestattungsanspruch bestehen.
Bedeutung für die Zukunft
Das Urteil ist ein Meilenstein der aktuellen WEG-Rechtsprechung. Es hat weitreichende praktische Folgen.
1. Alte bauliche Veränderungen bleiben nach altem Recht zu beurteilen
Dies sorgt für Rechtssicherheit, schafft aber auch Konfliktpotenzial. Viele bauliche Maßnahmen vor 2020 sind nicht dokumentiert oder wurden ohne Beschluss durchgeführt.
Verwalter müssen:
-
alte Maßnahmen identifizieren
-
prüfen, ob sie vor oder nach 2020 erfolgten
-
entsprechende Rechtsmaßstäbe anwenden
2. Beschlüsse können gültig sein, auch wenn Rückbau unklar ist
Der BGH trennt deutlich zwischen:
-
Wirksamkeit des Beschlusses
-
Bestehen eines Rückbauanspruchs
Ein Beschluss darf gefasst werden, auch wenn der spätere Rückbauanspruch scheitern könnte.
Für die Praxis heißt das: Aufforderungsbeschlüsse sind zulässig und üblich.
3. Weiterhin hoher Prüfungsaufwand bei Wanddurchbrüchen
Gerade bei tragenden Wänden ist eine fachliche Prüfung unverzichtbar.
Eigentümer sollten stets:
-
statische Gutachten einholen
-
Brandschutz beachten
-
Fachfirmen beauftragen
-
Unterlagen archivieren
Denn nur so kann ein Gestattungsanspruch später bewiesen werden.
4. Verwalter brauchen klare Dokumentation
Für Verwalter gilt: Jeder Wanddurchbruch ist eine dokumentationspflichtige bauliche Veränderung.
Empfohlen wird:
-
Einholung eines technischen Berichts
-
Vorlage eines Statiknachweises
-
Prüfung möglicher Auswirkungen
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Klare Beschlussvorbereitung
5. Eigentümergemeinschaften erhalten gestärkte Rechte
Die Gemeinschaft kann Rückbau fordern – auch Jahre später –, wenn:
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ein Eingriff vorliegt
-
kein Gestattungsanspruch besteht
-
andere Eigentümer Nachteile haben
6. Eigentümer haben aber auch Schutzrechte
Der BGH bestätigt:
Ein fachgerecht ausgeführter Wanddurchbruch kann zulässig sein.
Damit erhalten Eigentümer Schutz vor übertriebenen Rückbauforderungen.
7. Das Urteil führt zu mehr Klarheit, aber auch mehr Arbeit
Das Zusammenspiel von altem und neuem Recht bleibt anspruchsvoll. Dieses Urteil klärt vieles – aber zwingt Gerichte und Verwalter gleichzeitig zu detaillierten Einzelfallprüfungen.
Fazit
Das Urteil zur baulichen Veränderung Wanddurchbruch markiert einen wichtigen Schritt in der Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts. Der BGH schafft Klarheit darüber, welches Recht bei älteren baulichen Maßnahmen anzuwenden ist und wann ein Rückbau tatsächlich verlangt werden kann.
Gleichzeitig stärkt das Urteil das Gleichgewicht zwischen Gemeinschaftsinteressen und individuellen Eigentümerinteressen:
-
Die Gemeinschaft darf handeln.
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Eigentümer können sich auf Gestattungsansprüche berufen.
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Die Gerichte müssen jeden Fall sorgfältig prüfen.
Für die Praxis bedeutet das Urteil: Sorgfalt, Dokumentation und fachliche Expertise sind unverzichtbar.
(BGH-Urteil v. 10.10.2025, Az. V ZR 67/25)
Sie wollen das Thema vertiefen? Schauen Sie in unserem Seminar „Wohnungseigentumsrecht“ vorbei.
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