
Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz CO2KostAufG) in der Praxis – rechtssicher abrechnen & Fehler vermeiden.
Seit Inkrafttreten des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) müssen Vermieter und Mieter die durch den Energieverbrauch verursachten CO₂-Kosten nach einem gesetzlich festgelegten Modell untereinander aufteilen. Für die Praxis ergeben sich daraus zahlreiche Fragen – von der Abbildung in der Heizkostenabrechnung über die Einordnung von Sonderfällen, über Ausnahmeregelungen bis hin zum Umgang mit Mieterrechten und ‑kürzungen.
In unserem neu konzipierten Praxisseminar erfahren Sie, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben rechtssicher umsetzen, typische Fehler vermeiden und auf häufig auftretende Problemstellungen vorbereitet sind. Mit anschaulichen Beispielen, Rechentools und praxisnahen Lösungen erhalten Sie einen Leitfaden für die tägliche Arbeit.
Das Seminar “Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung” findet im Livestream statt und bietet Ihnen die Möglichkeit, eigene Fragen einzubringen und individuelle Fälle mit unserem Referenten zu besprechen.
Seminarthemen (Auswahl):
- Rechtsrahmen und Systematik des CO₂KostAufG
- Unterschiede bei Wohnraum, Gewerbe und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Heizkostenabrechnung: was sich geändert hat, was unbedingt zu beachten ist
- Besondere Fälle: Etagenheizungen, selbstversorgende Mieter, Gasherde und andere Sondernutzungen
- Ausnahmen und Sonderregelungen im Überblick
- Informationsquellen: Brennstoffdaten und ihre praktische Aufbereitung
- Kürzungsrecht der Mieter – Risiken für Vermieter und wie man sie vermeidet
- Umgang mit Altverträgen und Übergangsfällen
- Rechenbeispiele und Umsetzungstipps für die Praxis
- Typische Problemstellungen und Lösungsstrategien
- Die Kosten für das Seminar betragen 99,00 € inkl. MwSt.
Teilnehmerpaket:
- Umfangreiches Seminarskript zur direkten Umsetzung und praktische Nachschlagewerk für die Zukunft
- Beispielen, Tipps und Fragerunde
- Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV (2 Nettozeitstunden)
Das Seminar findet im Livestream statt
Sichern Sie sich jetzt einen der begrenzten Plätze! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E‑Mail. Vertiefen Sie Ihr Verständnis für die aktuelle Rechtsprechung in der Praxis und profitieren Sie von praktischen Einblicken in die tägliche Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Zielgruppe:
Immobilien- und Hausverwalter, WEG-Verwalter, Vermieter & Eigentümer, Immobilienkaufleute & ‑fachwirte, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen, Messdienstleistern & Abrechnungsunternehmen, Energieversorger & Energiedienstleister
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lernfabrik.
Seminar 1219

Gewerbemietrecht in der Praxis – Rechtssicheres & effizientes Mietmanagement beginnt mit einem klar strukturierten Gewerbemietvertrag.
Mietverträge sind das Herzstück jeder Vermietung und bilden die Grundlage für ein gutes Mietverhältnis. In unserem Seminar „Das Einmaleins der Mietverträge“ erfahren Sie alles, was Sie als Vermieter und Verwalter wissen müssen, um Mietverträge rechtssicher und praktikabel nach der aktuelle Rechtsprechung zu gestalten.
So gestalten Sie Ihren Gewerberaummietvertrag! Rechtssicheres & effizientes Mietmanagement im Gewerbemietrecht.
Mietverträge sind das Herzstück jeder Vermietung und bilden die Grundlage für ein harmonisches Mietverhältnis. In unserem Seminar „Das Einmaleins der Mietverträge UPDATE 2025“ erfahren Sie alles, was Sie als Vermieter und Verwalter wissen müssen, um Mietverträge rechtssicher und praktikabel nach der aktuelle Rechtsprechung zu gestalten.
So gestalten Sie Ihren Gewerberaummietvertrag! Rechtssicheres & effizientes Mietmanagement im Gewerbemietrecht




Das Seminar “Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung” widmet sich der Klärung eines der häufigsten Streithemen zwischen Mietern und Vermietern. Dem Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung ist er erfoderlich, oder nicht? Und wenn ja, wie muss ein Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung erfolgen?