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  • BGH-Urteil klärt Mietumgestaltungspflichten

    BGH-Urteil klärt Mietumgestaltungspflichten: Ein Leitfaden

    Am 31. März 2021 traf der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) eine wich­ti­ge Ent­schei­dung. Sie betrifft gewerb­li­che Mie­ter und ihre Umge­stal­tungs­pflich­ten. Hier erfah­ren Sie die Einzelheiten.

    Der Fall: Umbauarbeiten vereinbart, aber nicht ausgeführt

    Ein Ver­mie­ter und sein gewerb­li­cher Mie­ter strit­ten sich. Der Mie­ter hat­te Umbau­ar­bei­ten zuge­sagt, sie aber nicht durch­ge­führt. Nach Mie­ten­de ver­lang­te der Ver­mie­ter Schadensersatz.

    BGH-Urteil: Klarheit bei Verjährungsfristen

    Der BGH ent­schied: Die kur­ze Ver­jäh­rungs­frist von sechs Mona­ten gilt. Sie beginnt mit der Rück­ga­be der Mietsache.

    Was bedeutet dies für Mieter?

    Gewerb­li­che Mie­ter soll­ten ihre Umbau­ver­pflich­tun­gen ernst neh­men. Die Zeit für Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Ver­mie­ters ist begrenzt.

    Und die Vermieter?

    Ver­mie­ter haben nach Rück­ga­be der Miet­sa­che sechs Mona­te Zeit. Sie soll­ten den Zustand des Miet­ob­jekts genau prüfen.

    Die Bedeutung der Entscheidung

    Die­ses Urteil schafft Sicher­heit. Es hilft bei der Abwick­lung von Mietverhältnissen.

    Fazit: Ein wich­ti­ger Schritt für die Praxis

    (BGH-Urteil v. 31.3.2021 Az. XII ZR 42/20)

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