Seminare
News: Gut zu wissen
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Das Team: Wir über uns
Newsletter
  • BGH: Insolvenz des Vermieters kein Anspruch für nicht ordnungsgemäß angelegte Kautionen

    Der Mie­ter von Wohn­raum kann im Fal­le der Insol­venz des Ver­mie­ters nur dann eine geleis­te­te Miet­kau­ti­on zurück­for­dern, wenn der Ver­mie­ter sie von sei­nem Ver­mö­gen getrennt ange­legt hat. Ist dies nicht der Fall, gilt der Rück­for­de­rungs­an­spruch als eine Insol­venz­for­de­rung. Dies hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in sei­nem Urteil vom 20. Dezem­ber 2007 ent­schie­den. Im kon­kre­ten Fall hat­te die Klä­ge­rin im Febru­ar 2001 an die Schuld­ne­rin, von der sie eine Woh­nung gemie­tet hat­te, einen Kau­ti­ons­be­trag in Höhe von 1.700 DM gezahlt. Die Schuld­ne­rin leg­te die­sen Betrag jedoch ent­ge­gen der gesetz­li­chen Vor­schrift nicht von ihrem Ver­mö­gen getrennt an. Das Miet­ver­hält­nis wur­de zum 30. Novem­ber 2004 been­det und im März 2005 wur­de über das Ver­mö­gen der Schuld­ne­rin das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net. Die Klä­ge­rin for­der­te den Rück­ge­währ des Kau­ti­ons­be­tra­ges, doch der BGH lehn­te dies ab, da die Schuld­ne­rin ihre Siche­rungs­ver­pflich­tung nicht erfüllt hat­te. (Urt. v. 20.12.2007, Az. IX ZR 132/06)

    Ähnliche Artikel:

    1. Kau­ti­on, das Wich­tigs­te über die Sicher­heit­leis­tung im Mietrecht
    2. Der befris­te­te Miet­ver­trag – Zeitmietvertrag
    3. BGH: Ver­mie­ter darf Kau­ti­on wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses nicht für stri­ti­ge For­de­run­gen verwerten
    4. BGH ent­schei­det: Kein Anspruch auf Rück­zah­lung der Miet­kau­ti­on bei wirk­sa­mer Rege­lung im Mietvertrag


Seminare | Newsletter | FAQ | Kontakt | AGB | Impressum