• Nutzungsentschädigung nach Mietende: Neues BGH-Urteil

    Wenn ein Mie­ter nach Mie­ten­de die Woh­nung nicht zurück­gibt, stellt sich die Fra­ge: Steht dem Ver­mie­ter eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung zu? Die­se zen­tra­le Fra­ge hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in sei­nem neu­en Urteil zur Nut­zungs­ent­schä­di­gung nach Mie­ten­de umfas­send beant­wor­tet – mit weit­rei­chen­den Fol­gen für Mie­ter und Ver­mie­ter. (mehr …)


  • Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement UPDATE [September]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht.

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll. 

    Mit den zum 1. Janu­ar 2025 in Kraft tre­ten­den gesetz­li­chen Ände­run­gen wird die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Her­an­ge­hens­wei­se noch ein­mal unter­stri­chen. Was ändert sich 2025? Wie ver­hält es sich mit der E‑Rechnung? Was bedeu­ten die Ände­run­gen bei der Schrift­form und wel­che Fol­gen hat dies für bestehen­de Miet­ver­trä­ge? Die Bele­ge­insicht für Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist nun gesetz­lich ver­an­kert, wel­che Fol­gen hat dies für Ver­mie­ter und Verwalter?

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu erstel­len und zu  ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Weitervermietung

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    🖍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik (inkl. Neue­run­gen 2025)
    ⏳ Ver­trags­dau­er und Optionsrecht
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    ✔️ Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    • Pro­blem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption
    📉 Mietminderung

    • Aktu­el­le Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen (2025)

    🔒 E‑Rechnung: Digi­ta­le Rech­nungs­stel­lung als neu­er Standard
    ✒️ Schrift­form: Anpas­sun­gen und Aus­wir­kun­gen auf Vertragsverlängerungen
    🖥️ Bele­ge­insicht: Neue Rege­lun­gen zur Trans­pa­renz bei Betriebskostenabrechnungen
    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 2 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie Inter­es­sier­te, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2119


  • BGH-Urteil: Vorkaufsrecht des Mieters auch bei Teileigentum

    Das Vor­kaufs­recht des Mie­ters ist bei Teil­ei­gen­tum recht­lich kom­plex. Ein neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs schafft Klar­heit bezüg­lich der recht­li­chen Anwen­dung, Bedin­gun­gen und Fris­ten. Die­ses Urteil ist für Mie­ter und Ver­mie­ter weg­wei­sen. (mehr …)


  • Gewerbemietrecht UPDATE 2025 – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [Juni]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll. 

    Mit den zum 1. Janu­ar 2025 in Kraft tre­ten­den gesetz­li­chen Ände­run­gen wird die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Her­an­ge­hens­wei­se noch ein­mal unter­stri­chen. Was ändert sich 2025? Wie ver­hält es sich mit der E‑Rechnung? Was bedeu­ten die Ände­run­gen bei der Schrift­form und wel­che Fol­gen hat dies für bestehen­de Miet­ver­trä­ge? Die Bele­ge­insicht für Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist nun gesetz­lich ver­an­kert, wel­che Fol­gen hat dies für Ver­mie­ter und Verwalter?

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu erstel­len und zu  ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Weitervermietung

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    🖍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik (inkl. Neue­run­gen 2025)
    ⏳ Ver­trags­dau­er und Optionsrecht
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    ✔️ Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    • Pro­blem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption
    📉 Mietminderung

    • Aktu­el­le Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen (2025)

    🔒 E‑Rechnung: Digi­ta­le Rech­nungs­stel­lung als neu­er Standard
    ✒️ Schrift­form: Anpas­sun­gen und Aus­wir­kun­gen auf Vertragsverlängerungen
    🖥️ Bele­ge­insicht: Neue Rege­lun­gen zur Trans­pa­renz bei Betriebskostenabrechnungen
    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 2 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie Inter­es­sier­te, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2118


  • Das Einmaleins der Mietverträge UPDATE 2025: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter [Juni]

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge UPDATE 2025“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 179,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge UPDATE 2025: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2,5 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 0217


  • Gewerbemietrecht UPDATE 2025 – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [Mai]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll. 

    Mit den zum 1. Janu­ar 2025 in Kraft tre­ten­den gesetz­li­chen Ände­run­gen wird die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Her­an­ge­hens­wei­se noch ein­mal unter­stri­chen. Was ändert sich 2025? Wie ver­hält es sich mit der E‑Rechnung? Was bedeu­ten die Ände­run­gen bei der Schrift­form und wel­che Fol­gen hat dies für bestehen­de Miet­ver­trä­ge? Die Bele­ge­insicht für Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist nun gesetz­lich ver­an­kert, wel­che Fol­gen hat dies für Ver­mie­ter und Verwalter?

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Weitervermietung

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    🖍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik (inkl. Neue­run­gen 2025)
    ⏳ Ver­trags­dau­er und Optionsrecht
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    ✔️ Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    • Pro­blem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption
    📉 Mietminderung

    • Aktu­el­le Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen (2025)

    🔒 E‑Rechnung: Digi­ta­le Rech­nungs­stel­lung als neu­er Standard
    ✒️ Schrift­form: Anpas­sun­gen und Aus­wir­kun­gen auf Vertragsverlängerungen
    🖥️ Bele­ge­insicht: Neue Rege­lun­gen zur Trans­pa­renz bei Betriebskostenabrechnungen
    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 2 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie Inter­es­sier­te, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2117


  • Das Einmaleins der Mietverträge UPDATE 2025: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter [April]

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge UPDATE 2025“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 179,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge UPDATE 2025: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2,5 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 0206


  • Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [UPDATE 2025]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll. 

    Mit den zum 1. Janu­ar 2025 in Kraft tre­ten­den gesetz­li­chen Ände­run­gen wird die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Her­an­ge­hens­wei­se noch ein­mal unter­stri­chen. Was ändert sich 2025? Wie ver­hält es sich mit der E‑Rechnung? Was bedeu­ten die Ände­run­gen bei der Schrift­form und wel­che Fol­gen hat dies für bestehen­de Miet­ver­trä­ge? Die Bele­ge­insicht für Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist nun gesetz­lich ver­an­kert, wel­che Fol­gen hat dies für Ver­mie­ter und Verwalter?

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Weitervermietung

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    🖍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik (inkl. Neue­run­gen 2025)
    ⏳ Ver­trags­dau­er und Optionsrecht
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    ✔️ Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    • Pro­blem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption
    📉 Mietminderung

    • Aktu­el­le Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen (2025)

    🔒 E‑Rechnung: Digi­ta­le Rech­nungs­stel­lung als neu­er Standard
    ✒️ Schrift­form: Anpas­sun­gen und Aus­wir­kun­gen auf Vertragsverlängerungen
    🖥️ Bele­ge­insicht: Neue Rege­lun­gen zur Trans­pa­renz bei Betriebskostenabrechnungen
    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 2 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie Inter­es­sier­te, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2106


  • BGH-Urteil: Schonfristzahlung schützt nicht vor ordentlicher Kündigung

    Am 23. Okto­ber 2024 ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) im Fall einer Ber­li­ner Ver­mie­te­rin und ihren Mie­tern, dass eine Schon­frist­zah­lung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ledig­lich die frist­lo­se, nicht jedoch die ordent­li­che Kün­di­gung hei­len kann. Die Mie­ter hat­ten ihre Woh­nung seit 1994 gemie­tet, jedoch mehr­fach Miet­zah­lun­gen ver­säumt. Dar­auf­hin kün­dig­te die Ver­mie­te­rin das Miet­ver­hält­nis frist­los und hilfs­wei­se ordent­lich. Die Miet­rück­stän­de wur­den spä­ter voll­stän­dig aus­ge­gli­chen. Trotz­dem zog sich der Streit bis vor den BGH. (mehr …)


  • Das Einmaleins der Mietverträge UPDATE 2025: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge UPDATE 2025“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 179,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 0205


  • Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter [November]

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 179,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 0204


  • Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [November]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll.

     

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    ✍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔄 Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung

    • Problem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption

    • Aktu­el­le Rechtsprechung

    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    🖋️ Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 139,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 1,5 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie inter­es­sier­te Mie­ter, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2105


  • Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [August]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll.

     

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    ✍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔄 Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung

    • Problem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption

    • Aktu­el­le Rechtsprechung

    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    🖋️ Tipps für die Vertragsgestaltung

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 1,5 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie inter­es­sier­te Mie­ter, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2103


  • Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter [August]

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 99,00 € inklu­si­ve MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

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  • BGH-Urteil: Aufrechnung der Kaution trotz Verjährung

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat am 10. Juli 2024 ent­schie­den, dass Ver­mie­ter ver­jähr­te Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen gegen den Kau­ti­ons­rück­zah­lungs­an­spruch des Mie­ters auf­rech­nen kön­nen. Dies gilt auch dann, wenn der Ver­mie­ter sei­ne Erset­zungs­be­fug­nis nicht inner­halb der Ver­jäh­rungs­frist aus­ge­übt hat. Das BGH-Urteil, dass die Auf­rech­nung der Kau­ti­on trotz Ver­jäh­rung, mög­lich ist stellt einen Pau­ken­schlag in der Recht­spre­chung dar. (mehr …)


  • Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 99,00 € inklu­si­ve MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

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  • Eigenbedarf vs. Härtegründe im Mietrecht: BGH-Urteil

    Ein lang­jäh­ri­ges Mie­ter­paar sah sich mit einer Kün­di­gung ihres Miet­ver­hält­nis­ses kon­fron­tiert. Der Ver­mie­ter kün­dig­te wegen Eigen­be­darf und die Mie­ter mach­ten Här­te­grün­de gel­tend, wie es das Miet­recht auch zulässt. Als Här­te­grün­de führ­ten sie unter­and­e­rem auch die Sui­zid­ge­fahr des Mie­ter an. Die­ser Schritt führ­te zu einem bedeu­ten­den Rechts­streit, der bis zum Bun­des­ge­richts­hof (BGH) eska­lier­te. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Müssen Mieter Räumungsbereitschaft signalisieren?

    Das BGH-Urteil vom 28. Juni 2023 bie­tet wich­ti­ge Erkennt­nis­se zur Räu­mungs­be­reit­schaft von Mie­tern und Kos­ten­ri­si­ken. Wann müs­sen Mie­ter ihre Räu­mungs­be­reit­schaft signa­li­sie­ren? Ein aktu­el­les Urteil des BGH vom 28. Juni 2023 bringt Klar­heit, wenn es um die Räu­mungs­be­reit­schaft von Mie­tern in Gewer­be­räu­men geht. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Nachgeschobene Kündigungsgründe im Mietrecht

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 25. Okto­ber 2023 ein zu beach­ten­des Urteil (VIII ZR 147/22) gefällt. Dabei muss­te der BGH über nach­ge­scho­be­ne Kün­di­gungs­grün­de im Miet­recht nach § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB ent­schei­den. Die Vor­schrift erlaubt es, Kün­di­gungs­grün­de, die im ursprüng­li­chen Kün­di­gungs­schrei­ben nicht genannt wur­den, unter der Bedin­gung zu berück­sich­ti­gen, dass sie nach­träg­lich ent­stan­den sind und die ursprüng­li­che Kün­di­gungs­er­klä­rung zum Zeit­punkt des Aus­spruchs wirk­sam war. Die­ses Urteil bringt weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für das Miet­recht und die Pra­xis der Kün­di­gung wegen Pflicht­ver­let­zun­gen des Mie­ters mit sich und dreht sich um die Fra­ge, ob und wie unwah­re Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen eines Mie­ters eine ordent­li­che Kün­di­gung recht­fer­ti­gen kön­nen. (mehr …)


  • Zerrüttungsprinzip im Mietrecht & fristlose Kündigung

    Im Bereich des Miet­rechts stellt die frist­lo­se Kün­di­gung ein zen­tra­les The­ma dar, das sowohl für Haus­ver­wal­ter als auch für Ver­mie­ter von gro­ßer Bedeu­tung ist. Die­ser Arti­kel wid­met sich den rich­ti­gen Vor­ge­hens­wei­sen, gesetz­li­chen Grund­la­gen und prak­ti­schen Tipps, um eine frist­lo­se Kün­di­gung rechts­kon­form durch­zu­füh­ren. Dabei wird beson­ders auf die Rol­le des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) und sei­ne Urtei­le ein­ge­gan­gen, die maß­geb­li­che Aus­wir­kun­gen auf das Miet­recht haben, ein­schließ­lich der Fra­ge, ob das soge­nann­te Zer­rüt­tungs­prin­zip Anwen­dung findet.

    Die Mög­lich­keit einer frist­lo­sen Kün­di­gung im Miet­recht ist ein wich­ti­ges Instru­ment für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter, um auf schwer­wie­gen­de Ver­stö­ße oder Unre­gel­mä­ßig­kei­ten im Miet­ver­hält­nis reagie­ren zu kön­nen. Doch die Anwen­dung die­ses Instru­ments bedarf einer genau­en Kennt­nis der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und der aktu­el­len Recht­spre­chung, ins­be­son­de­re der Urtei­le des BGH. Frist­lo­se Kün­di­gung, Miet­recht, Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter sind Begrif­fe, die in die­sem Kon­text eng mit­ein­an­der ver­bun­den sind. (mehr …)


  • Der befristete Mietvertrag – Zeitmietvertrag

    Der befris­te­te Miet­ver­trag bzw. der Zeit­miet­ver­trag, wie ihn das Gesetz nennt, ist eine spe­zi­el­le Form des Miet­ver­trags nach § 575 BGB. Er bie­tet sowohl für Mie­ter als auch für Ver­mie­ter spe­zi­fi­sche Vor- und Nach­tei­le. Es ist essen­zi­ell, die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und Kon­se­quen­zen die­ser Ver­trags­form zu ver­ste­hen, um als Mie­ter oder Ver­mie­ter fun­dier­te Ent­schei­dun­gen tref­fen zu kön­nen, ob der befris­te­te oder der unbe­fris­te­te Miet­ver­trag (Zeit­miet­ver­trag) für sie die rich­ti­ge Ent­schei­dung ist. (mehr …)


  • Was ist eine Staffelmiete?

    Was ist eine Staf­fel­mie­te? Die­se Fra­ge beschäf­tigt sowohl Mie­ter als auch Ver­mie­ter, die nach einer ver­läss­li­chen und plan­ba­ren Metho­de zur Gestal­tung ihrer Miet­ver­hält­nis­se suchen. Die Staf­fel­mie­te stellt eine sol­che Metho­de dar, indem sie fes­te Miet­erhö­hun­gen zu bestimm­ten Zeit­punk­ten vor­sieht. Die­ser Arti­kel beleuch­tet, was unter einer Staf­fel­mie­te zu ver­ste­hen ist, wel­che gesetz­li­chen Rege­lun­gen beach­tet wer­den müs­sen und wel­che Vor- und Nach­tei­le sie für bei­de Par­tei­en birgt. (mehr …)


  • Betriebskostenabrechnung und Wohnflächenberechnung

    Die Umla­ge der Betriebs­kos­ten in der Immo­bi­li­en­bran­che ist ein oft dis­ku­tier­tes The­ma, beson­ders wenn es um preis­ge­bun­de­ne Woh­nun­gen geht. Ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 16. Janu­ar 2019 (VIII ZR 173/17) hat hier­zu wich­ti­ge Klar­stel­lun­gen getrof­fen. Die­ser Arti­kel wirft einen Blick auf die Hin­ter­grün­de und Aus­wir­kun­gen die­ses weg­wei­sen­den Urteils für Haus­ver­wal­ter, Ver­mie­ter und die gesam­te Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • LG Krefeld: Wichtige Entscheidung zur Kündigung von Mietverträgen

    LG Kre­feld: Wich­ti­ge Ent­schei­dung zur Kün­di­gung von Miet­ver­trä­gen. Die Immo­bi­li­en­bran­che ver­langt stän­di­ge Auf­merk­sam­keit für recht­li­che Ent­wick­lun­gen, die Ein­fluss auf Ver­mie­tungs­prak­ti­ken haben kön­nen. Ein aktu­el­les Urteil des Land­ge­richts Kre­feld vom 21.09.2022 (2 S 27/21) wirft Licht auf die Fra­ge der Wirk­sam­keit von schrift­li­chen Kün­di­gun­gen von Wohn­raum­miet­ver­trä­gen und hat ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter Rele­vanz. (mehr …)


  • Urteil des Bundesgerichtshofs: Untervermietung von Nebenwohnungen für berufliche Zwecke

    Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs: Unter­ver­mie­tung von Neben­woh­nun­gen für beruf­li­che Zwe­cke – Was Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter jetzt wis­sen müs­sen. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 27. Sep­tem­ber 2023 ein weg­wei­sen­des Urteil zum The­ma Unter­ver­mie­tung von beruf­lich genutz­ten Neben­woh­nun­gen gespro­chen (Urteil vom 27. Sep­tem­ber 2023 – VIII ZR 88/22). Die­ses Urteil wirft wich­ti­ge Fra­gen auf, ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie mehr über die Hin­ter­grün­de und Aus­wir­kun­gen die­ses Urteils. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat mit sei­nem Urteil vom 27. Sep­tem­ber 2023 (VIII ZR 88/22) eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung im Bereich der Unter­ver­mie­tung von beruf­lich genutz­ten Neben­woh­nun­gen getrof­fen. Ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che ist die­ses Urteil von gro­ßer Bedeu­tung. (mehr …)


  • BGH: In der Berufung sind Widersprüche zu würdigen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 8. August 2023 einen Beschluss gefasst, dass Wider­sprü­che in der Beru­fung, zu wür­di­gen sind. In dem Rechts­streit VIII ZR 20/23 ging es um die Prü­fungs­kom­pe­tenz des Beru­fungs­ge­richts bezüg­lich der erst­in­stanz­li­chen Tat­sa­chen­fest­stel­lung. Die­ser Arti­kel beleuch­tet den Beschluss, sei­ne Aus­wir­kun­gen und die Bedeu­tung für die Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur fristlosen Kündigung nach Mieteranzeige

    Die Immo­bi­li­en­bran­che in Deutsch­land ver­folgt auf­merk­sam die jüngs­te Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), die die Bedin­gun­gen für eine frist­lo­se Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen betrifft. In einem kürz­lich ergan­ge­nen Urteil hat der BGH klar­ge­stellt, dass eine Straf­an­zei­ge des Mie­ters gegen den Ver­mie­ter als schwer­wie­gen­de Pflicht­ver­let­zung ein Grund für eine frist­lo­se Kün­di­gung sein kann. Dabei betont das Gericht jedoch, dass eine nach­voll­zieh­ba­re Ver­däch­ti­gung ohne Kon­se­quen­zen für das Miet­ver­hält­nis geäu­ßert wer­den kann. Die­ses weg­wei­sen­de Urteil hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Bezie­hung zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern und wirft wich­ti­ge Fra­gen zur Pflich­ten­mo­ral auf. (mehr …)


  • Bundesgerichtshof: Besorgnis der Vertragsverletzung durch den Mieter bei erfolgloser Wohnungssuche gerechtfertigt

    In einem aktu­el­len Beschluss hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ent­schie­den, dass die Besorg­nis, dass sich ein Mie­ter sei­ner Ver­pflich­tung zur Räu­mung und Her­aus­ga­be von Wohn­raum ent­zie­hen könn­te, gerecht­fer­tigt sein kann, wenn der Mie­ter sei­nen Wider­spruch gegen die Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses damit begrün­det, dass sei­ne Suche nach Ersatz­wohn­raum bis­her erfolg­los war. Das Urteil des BGH vom 25. Okto­ber 2022 mit dem Akten­zei­chen VIII ZB 58/21 des Land­ge­richts Lübeck wur­de auf­ge­ho­ben und zur erneu­ten Ent­schei­dung an das Beschwer­de­ge­richt zurückverwiesen.
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  • Schadensersatz: keine Verjährung vor Rückgabe der Wohnung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat­te­über die Grund­satz­fra­ge, wann die Ver­jäh­rung beginnt zu ent­schei­den. In sei­nem aktu­el­len Urteil klar­ge­stellt, der Ver­mie­ter kann Scha­dens­er­satz for­dern, es gibt kei­ne Ver­jäh­rung vor Rück­ga­be der Woh­nung. Das Land­ge­richt Ber­lin hat­te in einem Fall fälsch­li­cher­wei­se ent­schie­den, dass ein sol­cher Anspruch nach 30 Jah­ren ver­jährt sei, selbst wenn das Miet­ver­hält­nis noch andau­ert und kei­ne Rück­ga­be erfolgt ist.

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  • Airbnb und Steuerhinterziehung: Mögliche Folgen für Vermieter

    Das The­ma Airbnb und Steu­er­hin­ter­zie­hung hat in Deutsch­land eine neue Wen­dung genom­men. Airbnb hat Daten deut­scher Ver­mie­ter an die Steu­er­fahn­dung Ham­burg über­ge­ben. Die­ser Schritt hat weit­rei­chen­de Fol­gen für Ver­mie­ter, die ihre Ein­künf­te bis­her nicht beim Finanz­amt ange­ge­ben haben.

    Übermittlung von Daten an die Steuerfahndung

    Nach einem Bericht des Han­dels­blatts hat Airbnb Infor­ma­tio­nen deut­scher Ver­mie­ter an die Ham­bur­ger Steu­er­fahn­dung wei­ter­ge­lei­tet. Die­se wer­den bald an die Finanz­be­hör­den der Bun­des­län­der wei­ter­ge­ge­ben. Ver­mie­ter, die ihre Airbnb-Ein­künf­te bis­her nicht dekla­riert haben, ste­hen somit vor erheb­li­chen recht­li­chen Herausforderungen.

    Steuerpflicht bei Airbnb-Vermietung

    Gemäß § 21 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG) sind Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung steu­er­pflich­tig. Dies betrifft auch kurz­fris­ti­ge Ver­mie­tun­gen über Platt­for­men wie Airbnb. Eine Aus­nah­me besteht nur, wenn die Ein­künf­te unter der Baga­tell­gren­ze von 520 Euro im Jahr liegen.

    Risiken der Nichtdeklaration

    Für Ver­mie­ter, die ihre Ein­nah­men nicht ange­ge­ben haben, kann eine Anzei­ge wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung dro­hen. Die Über­mitt­lung der Daten an das zustän­di­ge Finanz­amt erhöht das Risi­ko einer Anzei­ge erheblich.

    Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige

    Laut Steu­er­an­walt Mar­kus Deutsch könn­te eine nach­träg­li­che Dekla­ra­ti­on der Ein­nah­men als straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge wir­ken, sofern das Finanz­amt noch kei­ne Kennt­nis hat. Ist das Finanz­amt bereits infor­miert, kann eine Selbst­an­zei­ge immer­hin straf­mil­dernd wirken.

    Konsequenzen der Steuerhinterziehung

    Eine Ver­ur­tei­lung wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung durch Airbnb-Ver­mie­tung kann zu ernst­haf­ten Stra­fen füh­ren, ein­schließ­lich Frei­heits­stra­fen. Die recht­zei­ti­ge Dekla­ra­ti­on ist daher von äußers­ter Wichtigkeit.

    Zusätzliche Risiken für Mieter, die vermieten

    Neben der Steu­er­pro­ble­ma­tik kön­nen Mie­ter, die über Airbnb ver­mie­ten, auch in Kon­flikt mit ihrem Ver­mie­ter gera­ten. Uner­laub­te Unter­ver­mie­tun­gen kön­nen zu außer­or­dent­li­chen oder sogar frist­lo­sen Kün­di­gun­gen führen.

    Fazit: Vorsicht und Transparenz sind geboten

    Die Ent­hül­lun­gen um Airbnb und die Steu­er­fahn­dung mah­nen zu Vor­sicht und Trans­pa­renz. Eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung der Risi­ken und eine kor­rek­te Steu­er­de­kla­ra­ti­on sind uner­läss­lich, um schwer­wie­gen­de recht­li­che Fol­gen zu vermeiden.


  • BGH-Urteil zu Kündigungsfristen in Mietverträgen

    Erfahren Sie alles über das BGH-Urteil vom 29. März 2000 zu Kündigungsfristen in Mietverträgen und dessen Auswirkungen.

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ent­schie­den: Bei Miet­ver­trä­gen sind ver­trag­lich ver­ein­bar­te Kün­di­gungs­fris­ten ungül­tig, wenn sie die gesetz­li­chen über­schrei­ten. Dies gilt beson­ders, wenn der Ver­trag form­feh­ler­haft ist. Was bedeu­tet das Urteil für Mie­ter und Ver­mie­ter? Lesen Sie wei­ter und erfah­ren Sie mehr.

    Kurze Sätze, klare Informationen

    Der BGH sprach am 29. März 2000 ein wich­ti­ges Urteil. Es betrifft Miet­ver­trä­ge und ihre Kün­di­gungs­fris­ten. Das Gericht urteil­te: Gesetz­li­che Fris­ten haben Vor­rang vor Ver­trags­klau­seln. (mehr …)


  • Rechtliche Aspekte beim Tod des Mieters

    Der “Tod des Mie­ters” führt oft zu Unsi­cher­hei­ten in Bezug auf das Miet­ver­hält­nis. Durch den Tod des Mie­ters endet das Miet­ver­hält­nis nicht auto­ma­tisch, wie auch beim Tod des Ver­mie­ters endet nicht der Miet­ver­trag. Die Fort­set­zung des Miet­ver­hält­nis­ses folgt den Regeln gemäß §§ 563 ff. BGB, die den Kreis und Rei­hen­fol­ge der ein­tritts­be­rech­tig­ten Per­so­nen (§ 563 BGB), den über­le­ben­den Mit­mie­tern (§ 563a BGB) oder dem Erben des Ver­stor­be­nen (§ 564 BGB) fest­legt. (mehr …)


  • Endgültige Entscheidung: Einmal zugestimmte Mieterhöhung nicht widerrufbar

    Eine wich­ti­ge juris­ti­sche Ent­schei­dung hat die Immo­bi­li­en­bran­che erreicht: Ein­mal zuge­stimm­te Miet­erhö­hun­gen sind nicht wider­ruf­bar. Die­ses Urteil basiert auf einer spe­zi­fi­schen Aus­le­gung des § 312c BGB, die Fern­ab­satz­ver­trä­ge aus­schließt, und hebt die Unter­schie­de zu ande­ren Ver­trags­ty­pen, wie etwa im Inter­net abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen, hervor.

    Der Fall und § 312c BGB

    Im Fokus steht die Anwen­dung des § 312c BGB. Die­ser Para­graph regelt Fern­ab­satz­ver­trä­ge, jedoch hat das Gericht klar­ge­stellt, dass der Ver­trags­schluss zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter nicht als Fern­ab­satz­ver­trag zu wer­ten ist. Der Grund: Er erfolgt nicht im Rah­men eines für den Fern­ab­satz orga­ni­sier­ten Ver­triebs- oder Dienstleistungssystems.

    BGH-Urteil: Kein Widerruf bei Mieterhöhung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in sei­nem Urteil betont, dass die Zustim­mung zu einer Miet­erhö­hung im spe­zi­fi­schen Kon­text des Miet­ver­hält­nis­ses nicht wider­ruf­bar ist. Der Mie­ter benö­tigt in die­sem Fall nicht den Schutz, der übli­cher­wei­se bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen, wie bei Online-Geschäf­ten, gewährt wird.

    Unterschied zu Fernabsatzverträgen

    Das Urteil hebt her­vor, dass Miet­erhö­hun­gen einen gänz­lich ande­ren Sach­ver­halt als Fern­ab­satz­ver­trä­ge dar­stel­len. Bei Online-Ver­trä­gen besteht oft die Not­wen­dig­keit eines Ver­brau­cher­schut­zes auf­grund der Distanz und der damit ver­bun­de­nen Unsi­cher­hei­ten. Bei Miet­erhö­hun­gen ist die Situa­ti­on jedoch anders gelagert.

    Auswirkungen auf Mieter

    Mie­ter soll­ten sich bewusst sein, dass ihre Zustim­mung zu einer Miet­erhö­hung eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung dar­stellt. Dies unter­streicht die Wich­tig­keit, alle Aspek­te einer Miet­erhö­hung sorg­fäl­tig zu prü­fen, bevor eine Zustim­mung erteilt wird.

    Konsequenzen für Vermieter

    Für Ver­mie­ter bie­tet das Urteil eine erhöh­te Rechts­si­cher­heit. Die Ein­deu­tig­keit der Rege­lung bedeu­tet, dass ein­mal erteil­te Zustim­mun­gen zu Miet­erhö­hun­gen von Sei­ten der Mie­ter nicht rück­gän­gig gemacht wer­den können.

    Best Practices für Mieter und Vermieter

    Ange­sichts die­ser Rechts­la­ge ist es für bei­de Par­tei­en rat­sam, trans­pa­rent und infor­miert zu han­deln. Mie­ter soll­ten vor der Zustim­mung alle Details genau prü­fen, wäh­rend Ver­mie­ter dar­auf ach­ten soll­ten, Miet­erhö­hun­gen klar und ver­ständ­lich zu kommunizieren.

    Fazit: Ein neuer Standard im Mietrecht

    Die Ent­schei­dung, dass ein­mal zuge­stimm­te Miet­erhö­hun­gen nicht wider­ruf­bar sind, bringt Klar­heit in das Miet­recht. Sie unter­streicht die Unter­schie­de zwi­schen ver­schie­de­nen Arten von Ver­trä­gen und sorgt für eine fes­te­re Ver­trags­grund­la­ge im Bereich der Vermietung.


  • Wohnrecht für Ehepaare: Kein Anspruch auf zwei Wohnungen im selben Haus

    Ber­li­ner Gerichts­ur­teil zum Wohn­recht für Ehe­paa­re: In Ber­lin hat das Amts­ge­richt in einem weg­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, dass Ehe­paa­re kei­nen Anspruch auf zwei sepa­ra­te Woh­nun­gen im sel­ben Haus haben, selbst wenn sie seit Jah­ren getrennt leben. Die­se Ent­schei­dung wirft ein neu­es Licht auf das Wohn­recht für Ehe­paa­re und hat signi­fi­kan­te Aus­wir­kun­gen auf die Immobilienbranche.

    Hintergrund des Falls

    Ein Ehe­paar aus Ber­lin, das in zwei direkt über­ein­an­der lie­gen­den Woh­nun­gen leb­te, erhielt eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung für die klei­ne­re Woh­nung. Das Paar wehr­te sich mit dem Argu­ment, dass es sein Lebens­mo­dell des „räum­lich getrenn­ten Zusam­men­le­bens“ nicht fort­set­zen kön­ne, falls es nur eine Woh­nung nut­zen dürfe.

    Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg

    Das Amts­ge­richt Ber­lin-Char­lot­ten­burg (Az.: 237 C 346/17) urteil­te, dass das Zusam­men­le­ben in einer 200 Qua­drat­me­ter gro­ßen 5‑Zim­mer-Woh­nung für das Ehe­paar kei­ne unzu­mut­ba­re Här­te dar­stellt. Die gemein­sa­me Nut­zung von Küche und Bad wur­de nicht als aus­rei­chen­der Grund für eine unzu­mut­ba­re Här­te angesehen.

    Recht auf Widerspruch bei unzumutbarer Härte

    Das Urteil ver­deut­licht auch, dass Mie­ter grund­sätz­lich das Recht haben, einer Eigen­be­darfs­kün­di­gung zu wider­spre­chen, wenn die­se eine unzu­mut­ba­re Här­te dar­stellt. Im vor­lie­gen­den Fall konn­te das Ehe­paar jedoch nicht über­zeu­gend dar­le­gen, war­um die Kün­di­gung eine sol­che Här­te bedeu­ten würde.

    Auswirkungen auf das Wohnrecht für Ehepaare

    Das Urteil hat weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für das Wohn­recht von Ehe­paa­ren. Es stellt klar, dass bei aus­rei­chen­dem Wohn­raum in einer Woh­nung die For­de­rung nach zwei getrenn­ten Woh­nun­gen im sel­ben Haus nicht gerecht­fer­tigt ist.

    Konsequenzen für Mieter und Vermieter

    Das Urteil könn­te die Art und Wei­se, wie Miet­ver­hält­nis­se zwi­schen Ehe­part­nern und Ver­mie­tern gehand­habt wer­den, beein­flus­sen. Ehe­paa­re müs­sen mög­li­cher­wei­se ihre Wohn­si­tua­ti­on neu bewer­ten, wäh­rend Ver­mie­ter bei Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen eine stär­ke­re Rechts­po­si­ti­on haben.

    Schlussfolgerung: Eine neue Richtung im Mietrecht

    Die­ses Urteil mar­kiert eine wich­ti­ge Ent­wick­lung im Miet­recht und zeigt, dass die gericht­li­che Beur­tei­lung von Wohn­rech­ten in Ehe­ver­hält­nis­sen stark von den indi­vi­du­el­len Umstän­den des Fal­les abhängt.


  • Bundesgerichtshof entscheidet gegen Kläger: Kein Anspruch auf Freigabe von Mietkaution

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat in einem Urteil ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Frei­ga­be eines als Miet­kau­ti­on an die Beklag­te ver­pfän­de­ten Spar­gut­ha­bens haben. Im Fall ging es um einen Miet­ver­trag, der am 11. Dezem­ber 1998 zwi­schen den Klä­gern und der Rechts­vor­gän­ge­rin der Beklag­ten geschlos­sen wur­de. Der Miet­ver­trag sah vor, dass eine Kau­ti­on in Höhe von 2.790 DM gezahlt wer­den soll­te, die durch Ver­pfän­dung eines Spar­kon­tos erfolgte.

    Die Klä­ger mach­ten gel­tend, dass die Kau­ti­ons­ab­re­de ins­ge­samt unwirk­sam sei und somit ohne Rechts­grund geleis­tet wor­den sei. Sie berie­fen sich dabei auf ver­schie­de­ne Geset­ze, die laut ihrer Auf­fas­sung ver­letzt wor­den sei­en. Das Amts­ge­richt wies die Kla­ge ab und das Land­ge­richt lehn­te die Beru­fung zurück, wobei es jedoch die Revi­si­on zuließ.

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat sich nun mit dem Fall befasst und ent­schie­den, dass die Ver­pfän­dung des Spar­gut­ha­bens nicht ohne Rechts­grund erfolgt ist und somit kein Frei­ga­be­an­spruch gemäß § 812 BGB besteht. Er stell­te fest, dass die Rege­lung in dem Miet­ver­trag zwar wegen Ver­sto­ßes gegen bestimm­te Geset­ze unwirk­sam sei, dies jedoch kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Ver­pfän­dung des Spar­gut­ha­bens habe.

    In sei­nem Urteil führ­te der Bun­des­ge­richts­hof aus, dass die Ver­pfän­dung des Spar­gut­ha­bens durch die Klä­ger frei­wil­lig erfolgt sei und somit als wirk­sam anzu­se­hen sei. Er beton­te, dass die Klä­ger das Spar­kon­to frei­wil­lig eröff­net und das Spar­gut­ha­ben dar­auf ein­ge­zahlt hät­ten, obwohl sie von der Ver­pfän­dung an die Beklag­te wuss­ten. Auf­grund des­sen sei kein Anspruch auf Frei­ga­be der Kau­ti­on gegeben.

    Das Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes hat somit ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Frei­ga­be des ver­pfän­de­ten Spar­gut­ha­bens haben und die Kos­ten des Revi­si­ons­ver­fah­rens zu tra­gen haben.

    (Urt. v. 25.06.2003, Az. VIII ZR 344/02)


  • Rechte und Pflichten bei der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Hintergrundüberprüfung des Mieters: Ein berechtigtes Anliegen des Vermieters

    Ver­mie­ter haben ein legi­ti­mes Inter­es­se dar­an, die Zuver­läs­sig­keit poten­zi­el­ler Mie­ter zu über­prü­fen. Dies umfasst die pünkt­li­che Miet­zah­lung in vor­he­ri­gen Miet­ver­hält­nis­sen sowie das Ver­hal­ten des Mie­ters bezüg­lich des Haus­frie­dens. Stö­run­gen kön­nen den Ver­mie­ter zu Maß­nah­men gegen­über ande­ren Mie­tern ver­an­las­sen und berech­ti­gen mög­li­cher­wei­se zu Mietminderungen.

    Es ist üblich und zuläs­sig, dass Ver­mie­ter Infor­ma­tio­nen über die Per­son und Anschrift des Vor­ver­mie­ters, die Dau­er des vor­an­ge­gan­ge­nen Miet­ver­hält­nis­ses und die Erfül­lung miet­ver­trag­li­cher Pflich­ten erfra­gen. Eben­so sind Fra­gen nach den finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen des Mie­ters erlaubt, um des­sen Boni­tät und Zuver­läs­sig­keit ein­zu­schät­zen (BGH-Urteil, 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13).

    Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Mie­ter haben kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf eine Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung vom frü­he­ren Ver­mie­ter. Sie kön­nen jedoch eine Quit­tung für gezahl­te Mie­ten gemäß § 368 BGB anfor­dern. Der frü­he­re Mie­ter ist auch nicht ver­pflich­tet, zusätz­li­che Beschei­ni­gun­gen aus­zu­stel­len oder Aus­künf­te über das Miet­ver­hält­nis zu geben.

    Bedeutung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Die­se Beschei­ni­gung ist mehr als eine Bestä­ti­gung der Miet­zah­lun­gen. Sie kann auch eine Erklä­rung des Ver­mie­ters sein, dass der Mie­ter kei­ne Schul­den hat und nichts mehr schul­det, ein­schließ­lich mög­li­cher Miet- und Betriebs­kos­ten­nach­zah­lun­gen (BGH-Urteil, 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08).

    Konsequenzen einer gefälschten Vormieterbescheinigung

    Die Vor­la­ge einer gefälsch­ten Vor­mie­ter­be­schei­ni­gung ist eine erheb­li­che Pflicht­ver­let­zung und kann zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses füh­ren. Die­se Maß­nah­me muss jedoch zeit­nah nach Ent­de­ckung der Fäl­schung erfol­gen (BGH-Urteil, 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13).

    Achtung bei Falschauskünften des Vermieters

    Ein frü­he­rer Ver­mie­ter darf kei­ne fal­schen oder irre­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen über einen Mie­ter ver­brei­ten. Sol­che Falschaus­künf­te kön­nen zu Scha­den­er­satz­an­sprü­chen füh­ren (§ 826 BGB bei vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schädigung).


  • BGH stärkt Mieter: Niedriges Gehalt kein Kündigungsgrund

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in Karls­ru­he hat in einem Urteil die Rech­te von Mie­tern nach dem Tod des Haupt­mie­ters gestärkt. Laut BGH darf der leben­de Part­ner in den Miet­ver­trag ein­tre­ten, und ein nied­ri­ges Gehalt ist allein kein gül­ti­ger Kün­di­gungs­grund für den Vermieter.

    Hintergrund des BGH-Urteils

    Das Urteil vom 31. Janu­ar 2018 betrifft Fäl­le, in denen nach dem Tod des Haupt­mie­ters ein Lebens­part­ner oder eine ande­re Per­son in das Miet­ver­hält­nis ein­tritt. Der BGH ent­schied, dass eine Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses durch den Ver­mie­ter nur aus trif­ti­gen Grün­den erfol­gen darf.

    Fallbeispiel: Lehrling tritt in Mietvertrag ein

    Im kon­kre­ten Fall trat ein Lehr­ling nach dem Tod sei­ner Lebens­ge­fähr­tin in den Miet­ver­trag für die gemein­sa­me Woh­nung ein. Als der Ver­mie­ter eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung aus­sprach, weil er annahm, der Mie­ter kön­ne die Mie­te nicht dau­er­haft zah­len, lehn­te das Gericht die­se ab.

    Gerichtsurteil: Niedriges Einkommen reicht nicht für Kündigung

    Das Gericht wies dar­auf hin, dass ein nied­ri­ges Ein­kom­men allein kein aus­rei­chen­der Kün­di­gungs­grund ist, vor allem, wenn der Mie­ter die Mie­te bis­her stets pünkt­lich bezahlt hat. Der Ver­mie­ter muss dar­le­gen und begrün­den, war­um ihm die Fort­set­zung des Ver­trags nicht mehr zuge­mu­tet wer­den kann.

    Mieterschutz nach Todesfall

    Die­ses Urteil stärkt den Mie­ter­schutz spe­zi­ell in Fäl­len, in denen ein Mie­ter nach einem Todes­fall in den Miet­ver­trag ein­tritt. Es garan­tiert, dass Mie­ter nicht allein auf­grund ihres Ein­kom­mens benach­tei­ligt werden.

    Bedeutung für Vermieter

    Ver­mie­ter müs­sen sich nun bewusst sein, dass sie bei einer Kün­di­gung nach einem Todes­fall des Haupt­mie­ters fun­dier­te Grün­de vor­brin­gen müs­sen. Die blo­ße Annah­me, der neue Mie­ter kön­ne die Mie­te nicht bezah­len, ist unzureichend.

    Fazit: Ein wichtiger Schritt zum Mieterschutz

    Das BGH-Urteil ist ein wich­ti­ger Schritt zum Schutz von Mie­tern in schwie­ri­gen Lebens­si­tua­tio­nen. Es stellt sicher, dass die finan­zi­el­le Situa­ti­on des Mie­ters fair und objek­tiv bewer­tet wird, bevor eine Kün­di­gung aus­ge­spro­chen wird.


  • BGH entscheidet: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution bei wirksamer Regelung im Mietvertrag

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat in einem schrift­li­chen Ver­fah­ren ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Rück­zah­lung der geleis­te­ten Miet­kau­ti­on haben. Der Beklag­te hat­te den Klä­gern ab dem 1. Novem­ber 1999 eine Woh­nung in Ber­lin ver­mie­tet und eine Miet­kau­ti­on in Höhe von 3.285 DM ver­langt. In dem Miet­ver­trag war fest­ge­hal­ten, dass die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen in Bezug auf Zah­lung, Zweck­be­stim­mung, Ver­wen­dung und Ver­zin­sung der Kau­ti­on gel­ten. In einer wei­te­ren Ver­ein­ba­rung des Miet­ver­tra­ges hieß es, dass die Über­ga­be der Woh­nung an die Klä­ger nur unter der Vor­aus­set­zung der Zah­lung der ers­ten Mie­te und der Kau­ti­on statt­fin­den kann. Die Klä­ger haben die Kau­ti­on in vol­ler Höhe gezahlt und spä­ter bean­tragt, dass sie ihnen zurück­ge­zahlt wird, da sie der Mei­nung waren, dass die Kau­ti­ons­ab­re­de unwirk­sam sei.

    Das Amts­ge­richt hat die Kla­ge abge­wie­sen, das Land­ge­richt hat die Beru­fung dage­gen zurück­ge­wie­sen und dem Bun­des­ge­richts­hof zur Ent­schei­dung vor­ge­legt. Der Bun­des­ge­richts­hof hat ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Rück­zah­lung der Kau­ti­on haben, da sie die­se nicht rechts­grund­los gezahlt haben. Zwar sei die Rege­lung, die die Klä­ger ver­pflich­tet, die Kau­ti­on bei Miet­be­ginn in vol­ler Höhe zu zah­len, wegen eines Ver­sto­ßes gegen gel­ten­des Recht nich­tig, dies beschrän­ke sich jedoch auf die Fäl­lig­keits­re­ge­lung und berüh­re nicht die grund­sätz­li­che Ver­pflich­tung zur Kau­ti­ons­zah­lung, die in einer ande­ren Klau­sel des Miet­ver­tra­ges fest­ge­hal­ten ist. Der Bun­des­ge­richts­hof hat somit die Revi­si­on der Klä­ger zurück­ge­wie­sen und ihnen die Kos­ten des Revi­si­ons­ver­fah­rens auferlegt.

    (Urt. v. 3.4.2004, Az. VIII ZR 166/03)


  • BGH: Vermieter darf Kaution während des Mietverhältnisses nicht für stritige Forderungen verwerten

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem Urteil fest­ge­legt, dass Ver­mie­ter wäh­rend des lau­fen­den Miet­ver­hält­nis­ses eine Miet­si­cher­heit wegen strei­ti­ger For­de­run­gen gegen den Mie­ter nicht ver­wer­ten dürfen.

    In dem kon­kre­ten Fall ging es um eine Woh­nung, für die die Klä­ge­rin Mie­te­rin war. Der Miet­ver­trag ent­hielt eine Zusatz­ver­ein­ba­rung, nach der der Ver­mie­ter wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses wegen fäl­li­ger Ansprü­che bereits auf die Miet­si­cher­heit zugrei­fen durf­te. Spä­ter mach­te die Klä­ge­rin eine Miet­min­de­rung gel­tend und der Beklag­te, der Ver­mie­ter, ließ sich dar­auf­hin das Kau­ti­ons­gut­ha­ben aus­zah­len. Die Klä­ge­rin ver­lang­te dar­auf­hin, dass der Betrag wie­der dem Kau­ti­ons­kon­to gut­ge­schrie­ben wird und insol­venz­fest ange­legt wird.

    Das Amts­ge­richt gab der Kla­ge statt, das Beru­fungs­ge­richt wies die Beru­fung des Beklag­ten zurück. Der BGH hat nun ent­schie­den, dass der Ver­mie­ter nicht berech­tigt war, wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses auf die Miet­si­cher­heit zuzu­grei­fen. Laut BGH darf der Ver­mie­ter Befrie­di­gung aus der Miet­si­cher­heit wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses grund­sätz­lich nur dann suchen, wenn sei­ne For­de­rung unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist oder die Ver­rech­nung im Inter­es­se des Mie­ters liegt. In dem vor­lie­gen­den Fall waren die For­de­run­gen jedoch strei­tig, wes­halb der Beklag­te nicht berech­tigt war, auf die Miet­si­cher­heit zuzugreifen.

    Das Urteil des BGH hat Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te von Mie­tern und Ver­mie­tern in Deutsch­land. Ver­mie­ter soll­ten daher beach­ten, dass sie wäh­rend des lau­fen­den Miet­ver­hält­nis­ses die Miet­si­cher­heit nicht wegen strei­ti­ger For­de­run­gen ver­wer­ten dür­fen. Mie­ter hin­ge­gen kön­nen sich auf die­ses Urteil beru­fen, wenn der Ver­mie­ter wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses auf die Miet­si­cher­heit zugrei­fen möch­te, obwohl die For­de­run­gen strei­tig sind.

    (Urt. v. 7.5.2014, Az. VIII ZR 234/13)


  • BGH: Anspruch auf Rückgabe der Mietsicherheit erst nach angemessener Überlegungsfrist

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem Urteil fest­ge­legt, dass der Anspruch eines Mie­ters auf Rück­ga­be einer Miet­si­cher­heit erst fäl­lig wird, wenn eine ange­mes­se­ne Über­le­gungs­frist abge­lau­fen ist und dem Ver­mie­ter kei­ne For­de­run­gen aus dem Miet­ver­hält­nis mehr zuste­hen, wegen derer er sich aus der Sicher­heit befrie­di­gen darf.

    In dem kon­kre­ten Fall ging es um eine Woh­nung in Erfurt, für die der Klä­ger von 2002 bis 2009 Mie­ter war. Zu Beginn des Miet­ver­hält­nis­ses hat­te der Klä­ger ein Kau­ti­ons­spar­buch über 695,36 Euro ein­ge­rich­tet und an die Beklag­te als Miet­si­cher­heit über­ge­ben. Die Beklag­te hat­te dem Klä­ger für die Jah­re 2006 bis 2009 Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen zuge­sandt, in denen Nach­zah­lungs­be­trä­ge zuguns­ten der Beklag­ten aus­ge­wie­sen waren. Der Klä­ger hat­te dar­auf­hin Kla­ge ein­ge­reicht und die Pfand­frei­ga­be und Rück­ga­be des Spar­buchs begehrt. Die Beklag­te hat sich auf ihre Nach­zah­lungs­an­sprü­che in Höhe von ins­ge­samt 959,57 Euro beru­fen und die­sen Betrag im Wege der Wider­kla­ge gel­tend gemacht.

    Das Amts­ge­richt hat die Kla­ge abge­wie­sen und den Klä­ger ver­ur­teilt, an die Beklag­te aus der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung für das Jahr 2009 den Betrag von 128,11 Euro zu zah­len. Das Land­ge­richt hat die Beru­fung des Klä­gers zurück­ge­wie­sen. Der BGH hat nun ent­schie­den, dass der Anspruch des Klä­gers auf Rück­ga­be der Miet­si­cher­heit erst fäl­lig wur­de, als die Nach­zah­lungs­an­sprü­che der Beklag­ten ver­jährt waren. Das bedeu­tet, dass der Klä­ger kei­nen Anspruch auf Rück­ga­be der Miet­si­cher­heit hat, solan­ge der Ver­mie­ter noch For­de­run­gen aus dem Miet­ver­hält­nis hat, wegen derer er sich aus der Miet­si­cher­heit befrie­di­gen kann.

    Das Urteil des BGH hat Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te von Mie­tern und Ver­mie­tern in Deutsch­land. Mie­ter soll­ten sich daher bewusst machen, dass sie erst nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Über­le­gungs­frist Anspruch auf Rück­ga­be der Miet­si­cher­heit haben, wenn dem Ver­mie­ter kei­ne For­de­run­gen aus dem Miet­ver­hält­nis mehr zustehen.

    (Urt. v. 20.07.2016, Az. VIII ZR 263/14)


  • Kaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche: BGH entscheidet über Einbehalt von angemessenem Teilbetrag

    Nach einem Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes (BGH) sichert die Miet­kau­ti­on auch noch nicht fäl­li­ge Ansprü­che, die sich aus dem Miet­ver­hält­nis und des­sen Abwick­lung erge­ben, und erstreckt sich damit auf Nach­for­de­run­gen aus einer nach Been­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses noch vor­zu­neh­men­den Abrech­nung der vom Mie­ter zu tra­gen­den Betriebs­kos­ten. Des­halb darf der Ver­mie­ter einen ange­mes­se­nen Teil der Miet­kau­ti­on bis zum Ablauf der ihm zuste­hen­den Abrech­nungs­frist ein­be­hal­ten, wenn eine Nach­for­de­rung zu erwar­ten ist. Im kon­kre­ten Fall mie­te­te die Klä­ge­rin eine Woh­nung der Beklag­ten und leis­te­te eine Bar­kau­ti­on. Das Miet­ver­hält­nis ende­te und die Beklag­ten nah­men eine Zwi­schen­ab­le­sung vor. Sie rech­ne­ten die geleis­te­te Kau­ti­on ab und behiel­ten einen Teil­be­trag von 450 EUR auf­grund einer erwar­te­ten Nach­for­de­rung auf­grund der noch aus­ste­hen­den Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung zurück. Die Klä­ge­rin ver­lang­te Zah­lung des ein­be­hal­te­nen Kau­ti­ons­be­tra­ges. Der Bun­des­ge­richts­hof lehn­te dies ab, der Ver­mie­ter darf einen ange­mes­se­nen Teil der Miet­kau­ti­on bis zum Ablauf der Abrech­nungs­frist ein­be­hal­ten, wenn eine Nach­for­de­rung zu erwar­ten ist.

    (Urt. v. 18.01.2006, Az. VIII ZR 71/05)


  • Was darf man auf dem Balkon? Grillen, Wäsche, Intimität und mehr

    Die Fra­ge „Was darf man auf dem Bal­kon?“ betrifft vie­le Mie­ter und Eigen­tü­mer glei­cher­ma­ßen. Von Gril­len über das Trock­nen von Wäsche bis hin zur Aus­übung von Inti­mi­tät gibt es ver­schie­de­ne Akti­vi­tä­ten, die auf Bal­ko­nen statt­fin­den. Doch wel­che sind erlaubt und wel­che könn­ten Pro­ble­me ver­ur­sa­chen? Die­ser Arti­kel beleuch­tet die recht­li­chen Aspek­te der Bal­kon­nut­zung und bie­tet nütz­li­che Tipps.

    Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder nicht?

    Das Gril­len auf dem Bal­kon ist ein häu­fig dis­ku­tier­tes The­ma. In vie­len Miet­ver­trä­gen und Haus­ord­nun­gen ist das Gril­len auf dem Bal­kon unter­sagt oder an bestimm­te Bedin­gun­gen geknüpft. Grund­sätz­lich gilt: Stört das Gril­len die Nach­barn durch Rauch oder Geruch, kann es unter­sagt werden.

    Wäsche trocknen auf dem Balkon

    Das Trock­nen von Wäsche auf dem Bal­kon ist in der Regel erlaubt. Aller­dings soll­ten Mie­ter dar­auf ach­ten, dass kei­ne Wäsche her­ab­fal­len kann. Auch die Optik des Gebäu­des soll­te nicht beein­träch­tigt wird.

    Intimität auf dem Balkon

    Bezüg­lich der Inti­mi­tät auf dem Bal­kon gilt: Alles, was die öffent­li­che Ord­nung stört oder für ande­re sicht­bar ist, kann als Erre­gung öffent­li­chen Ärger­nis­ses gewer­tet wer­den. Daher ist bei inti­men Akti­vi­tä­ten auf dem Bal­kon Vor­sicht geboten.

    Pflanzen und Dekoration

    Die Gestal­tung des Bal­kons mit Pflan­zen und Deko­ra­tio­nen ist grund­sätz­lich erlaubt. Beach­ten soll­ten Mie­ter aber, dass die­se kei­ne Schä­den am Gebäu­de ver­ur­sa­chen. Wich­tig ist natür­lich, dass die Sicher­heit gewähr­leis­tet ist, also z.B. nichts her­un­ter­fal­len kann. Hier­bei soll­ten Gewichts­be­schrän­kun­gen und Brand­schutz­be­stim­mun­gen beach­tet werden.

    Lärmbelästigung und Ruhezeiten

    Bei der Nut­zung des Bal­kons müs­sen gene­rel­le Ruhe­zei­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Lau­te Musik, Par­tys oder ande­re lau­te Akti­vi­tä­ten kön­nen, vor allem in den Abend­stun­den, zu Kon­flik­ten mit Nach­barn führen.

    Rechtliche Konsequenzen bei Fehlverhalten

    Bei Miss­ach­tung der Regeln zur Bal­kon­nut­zung kön­nen recht­li­che Kon­se­quen­zen dro­hen. Dies reicht von Abmah­nun­gen bis hin zur Kün­di­gung des Mietverhältnisses.

    Fazit: Rücksichtnahme ist entscheidend

    Die Nut­zung des Bal­kons bie­tet vie­le Mög­lich­kei­ten, auch erfor­dert sie ein gewis­ses Maß an Rück­sicht­nah­me. Eine ange­mes­se­ne Nut­zung unter Berück­sich­ti­gung der Nach­barn und der Haus­ord­nung ist der Schlüs­sel zu einem kon­flikt­frei­en Miteinander.


  • Bundesgerichtshof-Urteil: Kündigung im Fokus für Hausverwalter und Vermieter

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht nie still, und auch für Haus­ver­wal­ter sowie Ver­mie­ter gibt es stän­dig neue Ent­wick­lun­gen, die ihre Arbeit beein­flus­sen kön­nen. Ein beson­ders wich­ti­ges Ereig­nis ist das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 21. Janu­ar 2004 – XII ZR 214/00, das sich mit ver­schie­de­nen Aspek­ten rund um die Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen befasst. In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen genaue­ren Blick auf die Schlüs­sel­aspek­te die­ses Urteils und deren poten­zi­el­le Aus­wir­kun­gen auf die täg­li­che Arbeit von Haus­ver­wal­tern und Ver­mie­tern. (mehr …)