• Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [Januar]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementGewerbemietrecht in der Praxis – Rechtssicheres & effizientes Mietmanagement beginnt mit einem klar strukturierten Gewerbemietvertrag.

    Über das Seminar: 

    Das Gewer­be­miet­recht stellt Ver­mie­ter, Ver­wal­ter und Immo­bi­li­en­pro­fis vor kom­ple­xe Anfor­de­run­gen, die sich deut­lich von der Wohn­raum­mie­te unter­schei­den. Die­ses Semi­nar ver­mit­telt pra­xis­ori­en­tier­tes Wis­sen für ein rechts­si­che­res und wirt­schaft­lich effi­zi­en­tes Mietmanagement.

    Sie erfah­ren, wie Sie Gewer­be­miet­ver­trä­ge rechts­si­cher gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te ziel­ge­rich­tet durchsetzen.

     

    Seminarthemen:

    Grundlagen und Abgrenzung zur Wohnraummiete

    🏛️ Gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und Anwendungsbereiche
    🚪 Abgren­zung zwi­schen Wohnraum‑, Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🏢 Beson­der­hei­ten bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Unter- und Weitervermietung

    Mietzins und Mietpreisgestaltung

    💰 Gestal­tung wirk­sa­mer Mietpreisvereinbarungen
    📑 Anpas­sungs­me­cha­nis­men: Staf­feln, Index­mie­ten, Umsatz­mie­te, Kos­ten­ele­ment- oder Spannungsklauseln
    🚧 Moder­ni­sie­rungs­um­la­ge Ver­trags­mo­del­le zur Kos­ten­wei­ter­ga­be bei Modernisierunge

    Umlage von Betriebskosten & Heizkosten

    💸 Wirk­sa­me Ver­ein­ba­rung der Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­ge und nicht umla­ge­fä­hi­ge Kosten
    ⚠️ Mög­lich­kei­ten, Gren­zen und Auslegungsrisiken
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    Übertragung von Instandhaltungs- und Verwaltungskosten

    💼 Umla­ge von Ver­wal­tungs­kos­ten in gewerb­li­chen Mietverhältnissen
    🔧 Instand­hal­tungs­kos­ten: Mög­lich­kei­ten und Gren­zen der Umla­ge auf den Mieter
    📐 Wei­ter­be­rech­nungs­mo­del­le: Umla­ge­maß­stä­be, Pau­schal­re­ge­lun­gen und Direktkosten

    Weitere Problemfelder im Gewerbemietrecht

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tur­klau­seln: Wirk­sam­keit und Gestaltung
    📊 Umsatz­steu­er­op­ti­on im Mietverhältnis
    ✂️ Miet­min­de­rung im Gewerberaummietrecht
    📥 E‑Rechnung im B2B-Bereich: Anfor­de­run­gen und Aus­wir­kun­gen auf Mietverhältnisse
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    Vertragsgestaltung und ‑laufzeit

    ⏳ Ver­trags­dau­er, Ver­län­ge­rungs- und Optionsrechte
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten: Bürg­schaft, Kau­ti­on, Vermieterpfandrecht
    🖍️ Schrift­form des Gewer­be­miet­ver­trags: aktu­el­le Rechts­la­ge und ver­blei­ben­de Risiken

    Aktuelle Rechtsprechung

    ⚖️ Rele­van­te Ent­schei­dun­gen und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Prak­ti­sche Hin­wei­se für rechts­si­che­re Vertragsgestaltung

    Teilnehmerpaket & Ablauf:

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt.

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 3 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Das Semi­nar rich­tet sich an Ver­mie­ter, Ver­wal­ter, Immo­bi­li­en- und Objekt­ma­na­ger, Mak­ler, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Asset- und Pro­per­ty Mana­ger, Bau­trä­ger, Inves­to­ren sowie alle, die ihr Wis­sen im Gewer­be­miet­recht pra­xis­nah ver­tie­fen möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2220


  • BGH: Eigenbedarfskündigung auch bei geplantem Wohnungsverkauf zulässig

    BGH Eigenbedarfskündigung trotz Wohnungsverkauf möglich

    Eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung kann auch dann wirk­sam sein, wenn der Ver­mie­ter sei­ne bis­he­ri­ge Woh­nung umbau­en und anschlie­ßend ver­kau­fen will. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in einem aktu­el­len Urteil ent­schie­den. Damit stärkt der BGH die Rech­te von Ver­mie­tern, die ihre Wohn­si­tua­ti­on ver­än­dern möch­ten – und schränkt zugleich die bis­he­ri­ge restrik­ti­ve Pra­xis eini­ger Instanz­ge­rich­te ein. (mehr …)


  • BGH: Härtefall bei Eigenbedarfskündigung

    Härtefall bei Eigenbedarfskündigung: BGH stärkt Mieterrechte

    Wenn ein Gericht einen Här­te­fall nach einer Eigen­be­darfs­kün­di­gung prüft, müs­sen die gesund­heit­li­chen und per­sön­li­chen Umstän­de des Mie­ters sorg­fäl­tig auf­ge­klärt wer­den. Das hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in einem aktu­el­len Beschluss klar­ge­stellt. Der Fall zeigt, wie wich­tig gründ­li­che Beweis­auf­nah­me und die Wah­rung des recht­li­chen Gehörs für betag­te oder gesund­heit­lich ange­schla­ge­ne Mie­ter sind – und wie schnell Gerich­te dabei gegen Grund­rech­te ver­sto­ßen kön­nen. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur Kündigungssperrfrist bei Umwandlung

    BGH-Urteil zur Kün­di­gungs­sperr­frist bei Umwand­lung in Eigen­tums­woh­nun­gen: Kön­nen Ver­mie­ter eine Woh­nung nach Umwand­lung in Eigen­tum sofort wegen Eigen­be­darfs kün­di­gen? Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat die­se Fra­ge ent­schie­den und die Rech­te von Mie­tern gestärkt. Das Urteil zeigt, wie kom­plex die Regeln zur Kün­di­gungs­sperr­frist sind und wel­che Fol­gen sie für Ver­mie­ter, Mie­ter und Inves­to­ren haben. (mehr …)


  • Nutzungsentschädigung nach Mietende: Neues BGH-Urteil

    Wenn ein Mie­ter nach Mie­ten­de die Woh­nung nicht zurück­gibt, stellt sich die Fra­ge: Steht dem Ver­mie­ter eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung zu? Die­se zen­tra­le Fra­ge hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in sei­nem neu­en Urteil zur Nut­zungs­ent­schä­di­gung nach Mie­ten­de umfas­send beant­wor­tet – mit weit­rei­chen­den Fol­gen für Mie­ter und Ver­mie­ter. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Keine Kündigung bei fehlender Kautionsbürgschaft

    Die frist­lo­se Kün­di­gung eines Wohn­raum­miet­ver­tra­ges wegen feh­len­der Kau­ti­ons­bürg­schaft ist unwirk­sam. Mit sei­nem Urteil vom 14. Mai 2025 hat der BGH ent­schie­den, eine frist­lo­se Kün­di­gung nach § 569 Abs. 2a BGB ist unzu­läs­sig, wenn der Mie­ter die Miet­si­cher­heit als Bank­bürg­schaft die als Kau­ti­ons­bürg­schaft geleis­tet wer­den soll­te in Ver­zug ist. Dies sorgt für Rechts­si­cher­heit – sowohl bei Mie­tern als auch bei Ver­mie­tern. (mehr …)


  • Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement UPDATE [September]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht.

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll. 

    Mit den zum 1. Janu­ar 2025 in Kraft tre­ten­den gesetz­li­chen Ände­run­gen wird die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Her­an­ge­hens­wei­se noch ein­mal unter­stri­chen. Was ändert sich 2025? Wie ver­hält es sich mit der E‑Rechnung? Was bedeu­ten die Ände­run­gen bei der Schrift­form und wel­che Fol­gen hat dies für bestehen­de Miet­ver­trä­ge? Die Bele­ge­insicht für Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist nun gesetz­lich ver­an­kert, wel­che Fol­gen hat dies für Ver­mie­ter und Verwalter?

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu erstel­len und zu  ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Weitervermietung

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    🖍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik (inkl. Neue­run­gen 2025)
    ⏳ Ver­trags­dau­er und Optionsrecht
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    ✔️ Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    • Pro­blem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption
    📉 Mietminderung

    • Aktu­el­le Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen (2025)

    🔒 E‑Rechnung: Digi­ta­le Rech­nungs­stel­lung als neu­er Standard
    ✒️ Schrift­form: Anpas­sun­gen und Aus­wir­kun­gen auf Vertragsverlängerungen
    🖥️ Bele­ge­insicht: Neue Rege­lun­gen zur Trans­pa­renz bei Betriebskostenabrechnungen
    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 2 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie Inter­es­sier­te, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2119


  • Eigenbedarfskündigung Härtefall nach BGH neu bewertet

    Ein neu­es Urteil vom BGH beschäf­tigt sich mit der Fra­ge, wann Mie­ter einer gerech­tig­ten Eigen­be­darfs­kün­di­gung wider­spre­chen kön­nen und wel­che Anfor­de­run­gen zur Dar­le­gung, dass die­se eine Här­te­fall ist gel­ten. Dabei geht es um die Anfor­de­run­gen an ärzt­li­che Attes­te, wenn Mie­ter gesund­heit­li­che Här­ten gel­tend machen. Hier­zu stellt der Bun­des­ge­richts­hof nun Regeln auf. (mehr …)


  • Kündigung von Mietverträgen mit aufschiebender Bedingung

    Ein aktu­el­les BGH-Urteil klärt die Mög­lich­kei­ten der Kün­di­gung von Miet­ver­trä­gen mit auf­schie­ben­der Bedin­gung. Ein Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und ein Anla­gen­be­trei­ber schlos­sen einen Miet­ver­trag zur Nut­zung eines Grund­stücks für eine geplan­te Wind­ener­gie­an­la­ge. Der Ver­trag sah vor, dass die fes­te Miet­zeit erst mit der Inbe­trieb­nah­me der letz­ten Anla­ge beginnt. Der Eigen­tü­mer kün­dig­te den Ver­trag vor­zei­tig, weil der Bau der Anla­ge noch nicht begon­nen hat­te und er die Flä­che ander­wei­tig nut­zen woll­te. (mehr …)


  • Gewerbemietrecht UPDATE 2025 – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [Juni]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll. 

    Mit den zum 1. Janu­ar 2025 in Kraft tre­ten­den gesetz­li­chen Ände­run­gen wird die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Her­an­ge­hens­wei­se noch ein­mal unter­stri­chen. Was ändert sich 2025? Wie ver­hält es sich mit der E‑Rechnung? Was bedeu­ten die Ände­run­gen bei der Schrift­form und wel­che Fol­gen hat dies für bestehen­de Miet­ver­trä­ge? Die Bele­ge­insicht für Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist nun gesetz­lich ver­an­kert, wel­che Fol­gen hat dies für Ver­mie­ter und Verwalter?

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu erstel­len und zu  ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Weitervermietung

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    🖍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik (inkl. Neue­run­gen 2025)
    ⏳ Ver­trags­dau­er und Optionsrecht
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    ✔️ Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    • Pro­blem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption
    📉 Mietminderung

    • Aktu­el­le Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen (2025)

    🔒 E‑Rechnung: Digi­ta­le Rech­nungs­stel­lung als neu­er Standard
    ✒️ Schrift­form: Anpas­sun­gen und Aus­wir­kun­gen auf Vertragsverlängerungen
    🖥️ Bele­ge­insicht: Neue Rege­lun­gen zur Trans­pa­renz bei Betriebskostenabrechnungen
    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 2 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie Inter­es­sier­te, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2118


  • BGH-Urteil: Rückerhalt der Mietsache startet Verjährung

    Ein neu­es BGH-Urteil klärt die wich­ti­ge Fra­ge, wann genau der Rück­erhalt der Miet­sa­che die Ver­jäh­rung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen in Gang setzt. Im Mit­tel­punkt steht dabei die Über­ga­be der Schlüs­sel durch den Mie­ter. Der Ver­mie­ter woll­te die Miet­sa­che aber nicht zurück­neh­men, da dass Miet­ver­hält­nis nach sei­ner Mei­nung noch nicht been­det war. (mehr …)


  • Gewerbemietrecht UPDATE 2025 – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [Mai]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll. 

    Mit den zum 1. Janu­ar 2025 in Kraft tre­ten­den gesetz­li­chen Ände­run­gen wird die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Her­an­ge­hens­wei­se noch ein­mal unter­stri­chen. Was ändert sich 2025? Wie ver­hält es sich mit der E‑Rechnung? Was bedeu­ten die Ände­run­gen bei der Schrift­form und wel­che Fol­gen hat dies für bestehen­de Miet­ver­trä­ge? Die Bele­ge­insicht für Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist nun gesetz­lich ver­an­kert, wel­che Fol­gen hat dies für Ver­mie­ter und Verwalter?

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Weitervermietung

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    🖍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik (inkl. Neue­run­gen 2025)
    ⏳ Ver­trags­dau­er und Optionsrecht
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    ✔️ Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    • Pro­blem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption
    📉 Mietminderung

    • Aktu­el­le Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen (2025)

    🔒 E‑Rechnung: Digi­ta­le Rech­nungs­stel­lung als neu­er Standard
    ✒️ Schrift­form: Anpas­sun­gen und Aus­wir­kun­gen auf Vertragsverlängerungen
    🖥️ Bele­ge­insicht: Neue Rege­lun­gen zur Trans­pa­renz bei Betriebskostenabrechnungen
    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 2 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie Inter­es­sier­te, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2117


  • Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [UPDATE 2025]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll. 

    Mit den zum 1. Janu­ar 2025 in Kraft tre­ten­den gesetz­li­chen Ände­run­gen wird die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Her­an­ge­hens­wei­se noch ein­mal unter­stri­chen. Was ändert sich 2025? Wie ver­hält es sich mit der E‑Rechnung? Was bedeu­ten die Ände­run­gen bei der Schrift­form und wel­che Fol­gen hat dies für bestehen­de Miet­ver­trä­ge? Die Bele­ge­insicht für Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist nun gesetz­lich ver­an­kert, wel­che Fol­gen hat dies für Ver­mie­ter und Verwalter?

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Weitervermietung

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    🖍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik (inkl. Neue­run­gen 2025)
    ⏳ Ver­trags­dau­er und Optionsrecht
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    ✔️ Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    • Pro­blem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption
    📉 Mietminderung

    • Aktu­el­le Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen (2025)

    🔒 E‑Rechnung: Digi­ta­le Rech­nungs­stel­lung als neu­er Standard
    ✒️ Schrift­form: Anpas­sun­gen und Aus­wir­kun­gen auf Vertragsverlängerungen
    🖥️ Bele­ge­insicht: Neue Rege­lun­gen zur Trans­pa­renz bei Betriebskostenabrechnungen
    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 2 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie Inter­es­sier­te, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2106


  • Mietvertrag mit GmbH: Kann das Wohnraummietrecht greifen?

    Das Kam­mer­ge­richt Ber­lin hat am 18. Sep­tem­ber 2024 ein Urteil gefällt, das für Klar­heit im Bereich des Miet­rechts sorgt. Im Fall ent­schied das Gericht über die Anwend­bar­keit von Wohn­raum­miet­recht auf einen Miet­ver­trag der mit einer GmbH geschlos­sen wur­de. Die Mie­te­rin, die GmbH hat­te die Woh­nung ihren Arbeit­neh­mern zu Wohn­zwe­cken zur Ver­fü­gung gestellt. Die Ver­mie­te­rin kün­dig­te den Miet­ver­trag im Novem­ber 2023 ordent­lich, ohne Begrün­dung. Die Mie­te­rin mein­te, dass ein Wohn­raum­miet­ver­hält­nis bestün­de und die Ver­mie­te­rin daher ein berech­tig­tes Inter­es­se für die Kün­di­gung benö­ti­ge. (mehr …)


  • BGH-Urteil Elektronische Kündigung und Formfehler

    Das BGH-Urteil zur Elek­tro­ni­sche Kün­di­gung und Form­feh­ler behan­delt einen Rechts­streit über die Wirk­sam­keit elek­tro­nisch über­mit­tel­ter Kün­di­gun­gen im Miet­recht. Kon­kret ging es um eine Ver­mie­te­rin, die ihrem Mie­ter wegen Zah­lungs­rück­stands mehr­fach außer­or­dent­lich frist­los kün­dig­te. Die Kün­di­gun­gen wur­den als elek­tro­nisch signier­te Doku­men­te ein­ge­reicht und vom Gericht aus­ge­druckt an den Mie­ter zuge­stellt. Der BGH ent­schied jedoch, dass die­se Kün­di­gun­gen auf­grund for­mel­ler Män­gel unwirk­sam sind. (mehr …)


  • BGH-Urteil Eigenbedarfskündigung bei DDR-Altmietvertrag

    In dem kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten BGH-Urteil ging es um die Zuläs­sig­keit einer Eigen­be­darfs­kün­di­gung für eine Woh­nung in Ber­lin, deren Miet­ver­trag im Jahr 1990 nach den Vor­schrif­ten der Deut­schen Demo­kra­ti­schen Repu­blik (DDR-Alt­miet­ver­trag) abge­schlos­sen wur­de. Ein Ver­mie­ter hat­te die Kün­di­gung aus­ge­spro­chen, da er die Woh­nung selbst nut­zen woll­te. Aller­dings beschränk­te der Miet­ver­trag die Kün­di­gungs­grün­de des Ver­mie­ters. Die recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung erreich­te letzt­lich den Bundesgerichtshof.

    (mehr …)


  • BGH-Urteil: Schonfristzahlung schützt nicht vor ordentlicher Kündigung

    Am 23. Okto­ber 2024 ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) im Fall einer Ber­li­ner Ver­mie­te­rin und ihren Mie­tern, dass eine Schon­frist­zah­lung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ledig­lich die frist­lo­se, nicht jedoch die ordent­li­che Kün­di­gung hei­len kann. Die Mie­ter hat­ten ihre Woh­nung seit 1994 gemie­tet, jedoch mehr­fach Miet­zah­lun­gen ver­säumt. Dar­auf­hin kün­dig­te die Ver­mie­te­rin das Miet­ver­hält­nis frist­los und hilfs­wei­se ordent­lich. Die Miet­rück­stän­de wur­den spä­ter voll­stän­dig aus­ge­gli­chen. Trotz­dem zog sich der Streit bis vor den BGH. (mehr …)


  • Das Einmaleins der Mietverträge UPDATE 2025: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge UPDATE 2025“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 179,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 0205


  • Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter [November]

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 179,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

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    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 0204


  • Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [November]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll.

     

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    ✍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔄 Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung

    • Problem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption

    • Aktu­el­le Rechtsprechung

    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    🖋️ Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 139,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

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    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie inter­es­sier­te Mie­ter, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2105


  • BGH-Urteil: Eigenbedarfskündigung für Cousins ausgeschlossen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 10. Juli 2024 ent­schie­den, dass Cou­sins nicht als Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge im Sin­ne des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gel­ten. Dies bedeu­tet, dass eine Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts (GbR), die eine Woh­nung erwor­ben hat und von Cou­sins gegrün­det wur­de, die Kün­di­gungs­be­schrän­kung nicht umge­hen kann, indem sie auf Eigen­be­darf plä­diert. Das BGH-Urteil hat damit die Eigen­be­darfs­kün­di­gung für Cou­sins ausgeschlossen.
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  • Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [August]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll.

     

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    ✍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔄 Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung

    • Problem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption

    • Aktu­el­le Rechtsprechung

    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    🖋️ Tipps für die Vertragsgestaltung

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 1,5 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie inter­es­sier­te Mie­ter, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2103


  • Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter [August]

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 99,00 € inklu­si­ve MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 0203


  • BGH-Urteil zur Videoüberwachung: Rechte von Mietern gestärkt

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat kürz­lich ein weg­wei­sen­des Urteil zur Video­über­wa­chung in Miet­woh­nun­gen ver­öf­fent­licht. Die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf Ver­mie­ter und Mie­ter und defi­niert die Gren­zen der zuläs­si­gen Über­wa­chung kla­rer. Der Fokus liegt dabei auf der Ein­hal­tung der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO).
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  • Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 99,00 € inklu­si­ve MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 0202


  • Eigenbedarf vs. Härtegründe im Mietrecht: BGH-Urteil

    Ein lang­jäh­ri­ges Mie­ter­paar sah sich mit einer Kün­di­gung ihres Miet­ver­hält­nis­ses kon­fron­tiert. Der Ver­mie­ter kün­dig­te wegen Eigen­be­darf und die Mie­ter mach­ten Här­te­grün­de gel­tend, wie es das Miet­recht auch zulässt. Als Här­te­grün­de führ­ten sie unter­and­e­rem auch die Sui­zid­ge­fahr des Mie­ter an. Die­ser Schritt führ­te zu einem bedeu­ten­den Rechts­streit, der bis zum Bun­des­ge­richts­hof (BGH) eska­lier­te. (mehr …)


  • Betriebsbedarf – Der neue Eigenbedarf laut BGH

    Betriebs­be­darf ist das auch Eigen­be­darf? Der Fall, der alles änder­te. Ein Ber­li­ner Ver­mie­ter, zugleich Rechts­an­walt, sieht sich gezwun­gen, den alten Miet­ver­trag zu kün­di­gen. Sein Plan: Büro und Heim unter einem Dach. Die Mie­ter, seit 1977 in ihrer Woh­nung, sehen das anders und so lan­det der Fall beim BGH. (mehr …)


  • Erstattung von Detektivkosten bei Eigenbedarfsprüfung

    Die Kon­fron­ta­ti­on mit einer Eigen­be­darfs­kün­di­gung stellt Mie­ter oft vor ein Dilem­ma. Die zen­tra­le Fra­ge: Ist der gel­tend gemach­te Eigen­be­darf des Ver­mie­ters echt oder nur vor­ge­scho­ben? In sol­chen Fäl­len kann die Beauf­tra­gung eines Detek­tivs zur Über­prü­fung eine mög­li­che Lösung sein. Doch wel­che Vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt sein, damit die­se Detek­tiv­kos­ten bei einer Eigen­be­darfs­prü­fung erstatt­bar sind? (mehr …)


  • BGH-Urteil: Nachgeschobene Kündigungsgründe im Mietrecht

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 25. Okto­ber 2023 ein zu beach­ten­des Urteil (VIII ZR 147/22) gefällt. Dabei muss­te der BGH über nach­ge­scho­be­ne Kün­di­gungs­grün­de im Miet­recht nach § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB ent­schei­den. Die Vor­schrift erlaubt es, Kün­di­gungs­grün­de, die im ursprüng­li­chen Kün­di­gungs­schrei­ben nicht genannt wur­den, unter der Bedin­gung zu berück­sich­ti­gen, dass sie nach­träg­lich ent­stan­den sind und die ursprüng­li­che Kün­di­gungs­er­klä­rung zum Zeit­punkt des Aus­spruchs wirk­sam war. Die­ses Urteil bringt weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für das Miet­recht und die Pra­xis der Kün­di­gung wegen Pflicht­ver­let­zun­gen des Mie­ters mit sich und dreht sich um die Fra­ge, ob und wie unwah­re Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen eines Mie­ters eine ordent­li­che Kün­di­gung recht­fer­ti­gen kön­nen. (mehr …)


  • Mieterbund legt seine Beratungsstatistik 2023 vor

    Im Jahr 2023 spiel­te der Deut­sche Mie­ter­bund (DMB) eine zen­tra­le Rol­le in der Miet­rechts­be­ra­tung in Deutsch­land. Mit rund einer Mil­li­on Rechts­be­ra­tun­gen, die von den loka­len Mie­ter­ver­ei­ne durch­ge­führt wur­den, bestä­tigt sich die anhal­tend hohe Nach­fra­ge nach Exper­ti­se im Miet­recht. Die über­wie­gen­de Mehr­heit die­ser Fäl­le wur­de außer­ge­richt­lich gelöst. Der Deut­sche Mie­ter­bund legt jähr­lich sei­ne Bera­tungs­sta­tis­tik vor, zusätz­lich ver­öf­fent­licht er auch Pro­zess­sta­tis­tik sei­ner Mit­glie­der. (mehr …)


  • LG Krefeld: Wichtige Entscheidung zur Kündigung von Mietverträgen

    LG Kre­feld: Wich­ti­ge Ent­schei­dung zur Kün­di­gung von Miet­ver­trä­gen. Die Immo­bi­li­en­bran­che ver­langt stän­di­ge Auf­merk­sam­keit für recht­li­che Ent­wick­lun­gen, die Ein­fluss auf Ver­mie­tungs­prak­ti­ken haben kön­nen. Ein aktu­el­les Urteil des Land­ge­richts Kre­feld vom 21.09.2022 (2 S 27/21) wirft Licht auf die Fra­ge der Wirk­sam­keit von schrift­li­chen Kün­di­gun­gen von Wohn­raum­miet­ver­trä­gen und hat ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter Rele­vanz. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur fristlosen Kündigung nach Mieteranzeige

    Die Immo­bi­li­en­bran­che in Deutsch­land ver­folgt auf­merk­sam die jüngs­te Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), die die Bedin­gun­gen für eine frist­lo­se Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen betrifft. In einem kürz­lich ergan­ge­nen Urteil hat der BGH klar­ge­stellt, dass eine Straf­an­zei­ge des Mie­ters gegen den Ver­mie­ter als schwer­wie­gen­de Pflicht­ver­let­zung ein Grund für eine frist­lo­se Kün­di­gung sein kann. Dabei betont das Gericht jedoch, dass eine nach­voll­zieh­ba­re Ver­däch­ti­gung ohne Kon­se­quen­zen für das Miet­ver­hält­nis geäu­ßert wer­den kann. Die­ses weg­wei­sen­de Urteil hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Bezie­hung zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern und wirft wich­ti­ge Fra­gen zur Pflich­ten­mo­ral auf. (mehr …)


  • Bundesgerichtshof: Besorgnis der Vertragsverletzung durch den Mieter bei erfolgloser Wohnungssuche gerechtfertigt

    In einem aktu­el­len Beschluss hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ent­schie­den, dass die Besorg­nis, dass sich ein Mie­ter sei­ner Ver­pflich­tung zur Räu­mung und Her­aus­ga­be von Wohn­raum ent­zie­hen könn­te, gerecht­fer­tigt sein kann, wenn der Mie­ter sei­nen Wider­spruch gegen die Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses damit begrün­det, dass sei­ne Suche nach Ersatz­wohn­raum bis­her erfolg­los war. Das Urteil des BGH vom 25. Okto­ber 2022 mit dem Akten­zei­chen VIII ZB 58/21 des Land­ge­richts Lübeck wur­de auf­ge­ho­ben und zur erneu­ten Ent­schei­dung an das Beschwer­de­ge­richt zurückverwiesen.
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  • BGH: Schonfrist heilt ordentliche Kündigung auch weiterhin nicht

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat ent­schie­den, dass der Aus­gleich eines Miet­rück­stands inner­halb der Schon­frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB) ledig­lich Aus­wir­kun­gen auf eine frist­lo­se Kün­di­gung auf­grund von § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB hat, aber nicht auf eine ordent­li­che Kün­di­gung auf­grund des­sel­ben Miet­rück­stands unter Beru­fung auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB. Dies ent­spricht dem kla­ren Wil­len des Gesetz­ge­bers und darf daher von Rich­tern nicht auf­grund eige­ner rechts­po­li­ti­scher Über­zeu­gun­gen ver­än­dert wer­den. Der Fall wur­de an eine ande­re Kam­mer des Beru­fungs­ge­richts zur neu­en Ver­hand­lung und Ent­schei­dung zurückverwiesen.

    (Urt. v. 05.10.2022 Az. VIII ZR 307/21)


  • BGH-Urteil: Kabel-TV-Anschlüsse in Mietwohnungen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ent­schie­den. Das Urteil betrifft Kabel-TV-Anschlüs­se in Miet­woh­nun­gen. Es hat weit­rei­chen­de Fol­gen für die Immo­bi­li­en­bran­che. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Ent­schei­dung. Wir erklä­ren ihre Bedeu­tung für Ver­mie­ter und Mieter.

    Leit­sät­ze:

      • a) Bei § 43b Satz 1 und 2 TKG han­delt es sich um Rege­lun­gen, die im Sin­ne von § 3a UWG auch dazu bestimmt sind, im Inter­es­se der Markt­teil­neh­mer das Markt­ver­hal­ten zu regeln.
      • b) Der Ver­mie­ter einer Viel­zahl von Woh­nun­gen, der sei­nen Mie­tern einen Anschluss an ein Kabel­fern­seh­netz zum Emp­fang von Fern­seh- und Hör­funk­pro­gram­men zur Ver­fü­gung stellt und die ihm hier­für ent­ste­hen­den Kos­ten im Rah­men der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung auf sei­ne Mie­ter umlegt, ist ein Anbie­ter von öffent­lich zugäng­li­chen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten im Sin­ne von § 43b TKG.
      • c) Ein sol­cher Ver­mie­ter ist nicht nach § 43b Satz 1 TKG ver­pflich­tet, sei­nen Mie­tern bei fort­be­stehen­dem Miet­ver­hält­nis eine Kün­di­gung des Anschlus­ses an das Kabel­fern­seh­netz zum Ablauf von 24 Mona­ten zu ermög­li­chen, wenn der Wohn­raum­miet­ver­trag auf unbe­stimm­te Zeit geschlos­sen und nach den gesetz­li­chen Rege­lun­gen vor Ablauf von 24 Mona­ten künd­bar ist.

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  • BGH: Kündigungsgrund Störung des Hausfriedens

    Das vor­lie­gen­de Urteil des VIII. Zivil­se­nats des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) betrifft einen Rechts­streit zwi­schen einer Klä­ge­rin und den Beklag­ten hin­sicht­lich der Kün­di­gung eines Miet­ver­hält­nis­ses. Die Klä­ge­rin hat­te das Miet­ver­hält­nis auf­grund von Lärm­be­läs­ti­gun­gen und einer unbe­rech­tig­ten Unter­ver­mie­tung ordent­lich und spä­ter auch frist­los gekün­digt. Das Land­ge­richt Köln hat­te in sei­nem Urteil vom 2. April 2020 die Kla­ge abge­wie­sen und die Kün­di­gun­gen als unbe­grün­det ange­se­hen. Die Klä­ge­rin hat hier­ge­gen Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de ein­ge­legt. (mehr …)


  • Bundesgerichtshof entscheidet gegen Kläger: Kein Anspruch auf Freigabe von Mietkaution

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat in einem Urteil ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Frei­ga­be eines als Miet­kau­ti­on an die Beklag­te ver­pfän­de­ten Spar­gut­ha­bens haben. Im Fall ging es um einen Miet­ver­trag, der am 11. Dezem­ber 1998 zwi­schen den Klä­gern und der Rechts­vor­gän­ge­rin der Beklag­ten geschlos­sen wur­de. Der Miet­ver­trag sah vor, dass eine Kau­ti­on in Höhe von 2.790 DM gezahlt wer­den soll­te, die durch Ver­pfän­dung eines Spar­kon­tos erfolgte.

    Die Klä­ger mach­ten gel­tend, dass die Kau­ti­ons­ab­re­de ins­ge­samt unwirk­sam sei und somit ohne Rechts­grund geleis­tet wor­den sei. Sie berie­fen sich dabei auf ver­schie­de­ne Geset­ze, die laut ihrer Auf­fas­sung ver­letzt wor­den sei­en. Das Amts­ge­richt wies die Kla­ge ab und das Land­ge­richt lehn­te die Beru­fung zurück, wobei es jedoch die Revi­si­on zuließ.

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat sich nun mit dem Fall befasst und ent­schie­den, dass die Ver­pfän­dung des Spar­gut­ha­bens nicht ohne Rechts­grund erfolgt ist und somit kein Frei­ga­be­an­spruch gemäß § 812 BGB besteht. Er stell­te fest, dass die Rege­lung in dem Miet­ver­trag zwar wegen Ver­sto­ßes gegen bestimm­te Geset­ze unwirk­sam sei, dies jedoch kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Ver­pfän­dung des Spar­gut­ha­bens habe.

    In sei­nem Urteil führ­te der Bun­des­ge­richts­hof aus, dass die Ver­pfän­dung des Spar­gut­ha­bens durch die Klä­ger frei­wil­lig erfolgt sei und somit als wirk­sam anzu­se­hen sei. Er beton­te, dass die Klä­ger das Spar­kon­to frei­wil­lig eröff­net und das Spar­gut­ha­ben dar­auf ein­ge­zahlt hät­ten, obwohl sie von der Ver­pfän­dung an die Beklag­te wuss­ten. Auf­grund des­sen sei kein Anspruch auf Frei­ga­be der Kau­ti­on gegeben.

    Das Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes hat somit ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Frei­ga­be des ver­pfän­de­ten Spar­gut­ha­bens haben und die Kos­ten des Revi­si­ons­ver­fah­rens zu tra­gen haben.

    (Urt. v. 25.06.2003, Az. VIII ZR 344/02)


  • Rechte und Pflichten bei der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Hintergrundüberprüfung des Mieters: Ein berechtigtes Anliegen des Vermieters

    Ver­mie­ter haben ein legi­ti­mes Inter­es­se dar­an, die Zuver­läs­sig­keit poten­zi­el­ler Mie­ter zu über­prü­fen. Dies umfasst die pünkt­li­che Miet­zah­lung in vor­he­ri­gen Miet­ver­hält­nis­sen sowie das Ver­hal­ten des Mie­ters bezüg­lich des Haus­frie­dens. Stö­run­gen kön­nen den Ver­mie­ter zu Maß­nah­men gegen­über ande­ren Mie­tern ver­an­las­sen und berech­ti­gen mög­li­cher­wei­se zu Mietminderungen.

    Es ist üblich und zuläs­sig, dass Ver­mie­ter Infor­ma­tio­nen über die Per­son und Anschrift des Vor­ver­mie­ters, die Dau­er des vor­an­ge­gan­ge­nen Miet­ver­hält­nis­ses und die Erfül­lung miet­ver­trag­li­cher Pflich­ten erfra­gen. Eben­so sind Fra­gen nach den finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen des Mie­ters erlaubt, um des­sen Boni­tät und Zuver­läs­sig­keit ein­zu­schät­zen (BGH-Urteil, 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13).

    Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Mie­ter haben kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf eine Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung vom frü­he­ren Ver­mie­ter. Sie kön­nen jedoch eine Quit­tung für gezahl­te Mie­ten gemäß § 368 BGB anfor­dern. Der frü­he­re Mie­ter ist auch nicht ver­pflich­tet, zusätz­li­che Beschei­ni­gun­gen aus­zu­stel­len oder Aus­künf­te über das Miet­ver­hält­nis zu geben.

    Bedeutung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Die­se Beschei­ni­gung ist mehr als eine Bestä­ti­gung der Miet­zah­lun­gen. Sie kann auch eine Erklä­rung des Ver­mie­ters sein, dass der Mie­ter kei­ne Schul­den hat und nichts mehr schul­det, ein­schließ­lich mög­li­cher Miet- und Betriebs­kos­ten­nach­zah­lun­gen (BGH-Urteil, 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08).

    Konsequenzen einer gefälschten Vormieterbescheinigung

    Die Vor­la­ge einer gefälsch­ten Vor­mie­ter­be­schei­ni­gung ist eine erheb­li­che Pflicht­ver­let­zung und kann zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses füh­ren. Die­se Maß­nah­me muss jedoch zeit­nah nach Ent­de­ckung der Fäl­schung erfol­gen (BGH-Urteil, 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13).

    Achtung bei Falschauskünften des Vermieters

    Ein frü­he­rer Ver­mie­ter darf kei­ne fal­schen oder irre­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen über einen Mie­ter ver­brei­ten. Sol­che Falschaus­künf­te kön­nen zu Scha­den­er­satz­an­sprü­chen füh­ren (§ 826 BGB bei vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schädigung).


  • Bundesgerichtshof-Urteil: Kündigung im Fokus für Hausverwalter und Vermieter

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht nie still, und auch für Haus­ver­wal­ter sowie Ver­mie­ter gibt es stän­dig neue Ent­wick­lun­gen, die ihre Arbeit beein­flus­sen kön­nen. Ein beson­ders wich­ti­ges Ereig­nis ist das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 21. Janu­ar 2004 – XII ZR 214/00, das sich mit ver­schie­de­nen Aspek­ten rund um die Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen befasst. In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen genaue­ren Blick auf die Schlüs­sel­aspek­te die­ses Urteils und deren poten­zi­el­le Aus­wir­kun­gen auf die täg­li­che Arbeit von Haus­ver­wal­tern und Ver­mie­tern. (mehr …)