• Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung in der Praxis – rechtssicher abrechnen & Fehler vermeiden [Januar]

    Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung in der Praxis – rechtssicher abrechnen & Fehler vermeiden

    Betriebs­kos­ten Spe­zi­al: CO₂-Kos­ten­auf­tei­lung (Koh­len­di­oxid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz CO2KostAufG) in der Pra­xis – rechts­si­cher abrech­nen & Feh­ler vermeiden. 

    Seit Inkraft­tre­ten des CO₂-Kos­ten­auf­tei­lungs­ge­set­zes (CO2KostAufG) müs­sen Ver­mie­ter und Mie­ter die durch den Ener­gie­ver­brauch ver­ur­sach­ten CO₂-Kos­ten nach einem gesetz­lich fest­ge­leg­ten Modell unter­ein­an­der auf­tei­len. Für die Pra­xis erge­ben sich dar­aus zahl­rei­che Fra­gen – von der Abbil­dung in der Heiz­kos­ten­ab­rech­nung über die Ein­ord­nung von Son­der­fäl­len, über Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bis hin zum Umgang mit Mie­ter­rech­ten und ‑kür­zun­gen.

    In unse­rem neu kon­zi­pier­ten Pra­xis­se­mi­nar erfah­ren Sie, wie Sie die gesetz­li­chen Vor­ga­ben rechts­si­cher umset­zen, typi­sche Feh­ler ver­mei­den und auf häu­fig auf­tre­ten­de Pro­blem­stel­lun­gen vor­be­rei­tet sind. Mit anschau­li­chen Bei­spie­len, Rechen­tools und pra­xis­na­hen Lösun­gen erhal­ten Sie einen Leit­fa­den für die täg­li­che Arbeit.

    Das Semi­nar “Betriebs­kos­ten Spe­zi­al: CO₂-Kos­ten­auf­tei­lung” fin­det im Live­stream statt und bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, eige­ne Fra­gen ein­zu­brin­gen und indi­vi­du­el­le Fäl­le mit unse­rem Refe­ren­ten zu besprechen.

     

    Seminarthemen (Auswahl):
    • Rechts­rah­men und Sys­te­ma­tik des CO₂KostAufG
    • Unter­schie­de bei Wohn­raum, Gewer­be und Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Heiz­kos­ten­ab­rech­nung 2025: was sich geän­dert hat, was unbe­dingt zu beach­ten ist
    • Beson­de­re Fäl­le: Eta­gen­hei­zun­gen, selbst­ver­sor­gen­de Mie­ter, Gas­her­de und ande­re Sondernutzungen
    • Aus­nah­men und Son­der­re­ge­lun­gen im Überblick
    • Infor­ma­ti­ons­quel­len: Brenn­stoff­da­ten und ihre prak­ti­sche Aufbereitung
    • Kür­zungs­recht der Mie­ter – Risi­ken für Ver­mie­ter und wie man sie vermeidet
    • Umgang mit Alt­ver­trä­gen und Übergangsfällen
    • Rechen­bei­spie­le und Umset­zungs­tipps für die Praxis
    • Typi­sche Pro­blem­stel­lun­gen und Lösungsstrategien
    • Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 99,00 € inkl. MwSt.

     

    Teilnehmerpaket:
    • Umfang­rei­ches Semi­nar­skript zur direk­ten Umsetzung
    • Bei­spie­len, Tipps und Fragerunde
    • Teil­nah­me­be­schei­ni­gung als Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV (2 Nettozeitstunden)

     

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Immo­bi­li­en- und Haus­ver­wal­ter, WEG-Ver­wal­ter, Ver­mie­ter & Eigen­tü­mer, Immo­bi­li­en­kauf­leu­te & ‑fach­wir­te, Sach­be­ar­bei­ter von Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten und Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten, Rechts­an­wäl­te, Mit­ar­bei­ter der Immo­bi­li­en­ab­tei­lun­gen von Ban­ken und Ver­si­che­run­gen, Mess­dienst­leis­tern & Abrech­nungs­un­ter­neh­men, Ener­gie­ver­sor­ger & Energiedienstleister

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 1219


  • Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung in der Praxis – rechtssicher abrechnen & Fehler vermeiden [November]

    Betriebskosten Spezial: CO₂-Kostenaufteilung in der Praxis – rechtssicher abrechnen & Fehler vermeiden

    Betriebs­kos­ten Spe­zi­al: CO₂-Kos­ten­auf­tei­lung (Koh­len­di­oxid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz CO2KostAufG) in der Pra­xis – rechts­si­cher abrech­nen & Feh­ler vermeiden. 

    Seit Inkraft­tre­ten des CO₂-Kos­ten­auf­tei­lungs­ge­set­zes (CO2KostAufG) müs­sen Ver­mie­ter und Mie­ter die durch den Ener­gie­ver­brauch ver­ur­sach­ten CO₂-Kos­ten nach einem gesetz­lich fest­ge­leg­ten Modell unter­ein­an­der auf­tei­len. Für die Pra­xis erge­ben sich dar­aus zahl­rei­che Fra­gen – von der Abbil­dung in der Heiz­kos­ten­ab­rech­nung über die Ein­ord­nung von Son­der­fäl­len, über Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bis hin zum Umgang mit Mie­ter­rech­ten und ‑kür­zun­gen.

    In unse­rem neu kon­zi­pier­ten Pra­xis­se­mi­nar erfah­ren Sie, wie Sie die gesetz­li­chen Vor­ga­ben rechts­si­cher umset­zen, typi­sche Feh­ler ver­mei­den und auf häu­fig auf­tre­ten­de Pro­blem­stel­lun­gen vor­be­rei­tet sind. Mit anschau­li­chen Bei­spie­len, Rechen­tools und pra­xis­na­hen Lösun­gen erhal­ten Sie einen Leit­fa­den für die täg­li­che Arbeit.

    Das Semi­nar “Betriebs­kos­ten Spe­zi­al: CO₂-Kos­ten­auf­tei­lung” fin­det im Live­stream statt und bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, eige­ne Fra­gen ein­zu­brin­gen und indi­vi­du­el­le Fäl­le mit unse­rem Refe­ren­ten zu besprechen.

     

    Seminarthemen (Auswahl):
    • Rechts­rah­men und Sys­te­ma­tik des CO₂KostAufG
    • Unter­schie­de bei Wohn­raum, Gewer­be und Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Heiz­kos­ten­ab­rech­nung 2025: was sich geän­dert hat, was unbe­dingt zu beach­ten ist
    • Beson­de­re Fäl­le: Eta­gen­hei­zun­gen, selbst­ver­sor­gen­de Mie­ter, Gas­her­de und ande­re Sondernutzungen
    • Aus­nah­men und Son­der­re­ge­lun­gen im Überblick
    • Infor­ma­ti­ons­quel­len: Brenn­stoff­da­ten und ihre prak­ti­sche Aufbereitung
    • Kür­zungs­recht der Mie­ter – Risi­ken für Ver­mie­ter und wie man sie vermeidet
    • Umgang mit Alt­ver­trä­gen und Übergangsfällen
    • Rechen­bei­spie­le und Umset­zungs­tipps für die Praxis
    • Typi­sche Pro­blem­stel­lun­gen und Lösungsstrategien
    • Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 99,00 € inkl. MwSt.

     

    Teilnehmerpaket:
    • Umfang­rei­ches Semi­nar­skript zur direk­ten Umsetzung
    • Bei­spie­len, Tipps und Fragerunde
    • Teil­nah­me­be­schei­ni­gung als Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV (2 Nettozeitstunden)

     

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Immo­bi­li­en- und Haus­ver­wal­ter, WEG-Ver­wal­ter, Ver­mie­ter & Eigen­tü­mer, Immo­bi­li­en­kauf­leu­te & ‑fach­wir­te, Sach­be­ar­bei­ter von Woh­nungs­bau­ge­sell­schaf­ten und Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten, Rechts­an­wäl­te, Mit­ar­bei­ter der Immo­bi­li­en­ab­tei­lun­gen von Ban­ken und Ver­si­che­run­gen, Mess­dienst­leis­tern & Abrech­nungs­un­ter­neh­men, Ener­gie­ver­sor­ger & Energiedienstleister

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 1118


  • Wohnungseigentumsrecht im Wandel: Neue BGH Rechtsprechung und praktische Herausforderungen [Oktober]

    Wohnungseigentumsrecht im WandelAktu­el­le BGH-Recht­spre­chung und neue Ent­wick­lun­gen nach der WEG-Reform. In unse­rem Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­wal­ter jetzt wis­sen müs­sen, um rechts­si­cher und prag­ma­tisch die Her­aus­for­de­run­gen der WEG-Ver­wal­tung zu meistern.

    Das Woh­nungs­ei­gen­tums­recht befin­det sich in einer Pha­se tief­grei­fen­der Ver­än­de­run­gen, geprägt durch dyna­mi­sche Ent­wick­lun­gen in der Recht­spre­chung nach der Reform des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes. Ins­be­son­de­re die jüngs­ten Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs haben mit rich­tungs­wei­sen­den Urtei­len bestehen­de Rechts­auf­fas­sun­gen teils grund­le­gend ver­än­dert. Die­ses Semi­nar bie­tet eine fun­dier­te Ana­ly­se der aktu­el­len Recht­spre­chung und deren Aus­wir­kun­gen auf die Praxis.

    Im Mit­tel­punkt ste­hen die neu­en Anfor­de­run­gen an WEG-Ver­wal­ter und die neue Rol­le der Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, die als zen­tra­le Akteu­re zwi­schen recht­li­chen Vor­ga­ben und den Bedürf­nis­sen der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten agie­ren. Sie erhal­ten ver­ständ­li­che Erläu­te­run­gen der wich­tigs­ten Neue­run­gen und pra­xis­na­he Lösungs­an­sät­ze für deren erfolg­rei­che Umsetzung.

    Themenschwerpunkte:

    • Wirt­schafts­plan, Jah­res­ab­rech­nung und Erhal­tungs­rück­la­ge: Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und Herausforderungen
    • Rege­lun­gen zur Kos­ten­ver­tei­lung: Neue (Beschluss-)Möglichkeiten für Eigentümergeinschaften
    • Bau­li­che Ver­än­de­run­gen: Neue BGH-Urtei­le zu Bar­rie­re­frei­heit und Kostentragung
    • Die Rol­le des WEG-Ver­wal­ters: Haf­tung, Kom­pe­ten­zen und recht­li­che Klarstellungen
    • Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer: Mehr Frei­hei­ten – mehr Ver­ant­wor­tung, Rech­te, Pflich­ten und Beschlusskompetenzen
    • Prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen der neu­es­ten BGH-Urtei­le auf die täg­li­che Arbeit
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 175,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ rich­tet sich an WEG-Ver­wal­ter, Juris­ten, und alle, die sich mit den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen des Woh­nungs­ei­gen­tums befas­sen. Ziel ist es, recht­li­che Unsi­cher­hei­ten zu redu­zie­ren und rechts­si­che­re Lösun­gen für die Pra­xis zu ent­wi­ckeln. Freu­en Sie sich auf eine inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit einem der dyna­mischs­ten Rechts­ge­bie­te und pro­fi­tie­ren Sie von fun­dier­ten Ein­bli­cken sowie pra­xis­ori­en­tier­ten Lösungs­an­sät­zen für Ihre Arbeit.

    Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie jeder­zeit auf unse­rer Home­page im Bereich News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 3014


  • BGH-Urteil: Vorkaufsrecht des Mieters auch bei Teileigentum

    Das Vor­kaufs­recht des Mie­ters ist bei Teil­ei­gen­tum recht­lich kom­plex. Ein neu­es Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs schafft Klar­heit bezüg­lich der recht­li­chen Anwen­dung, Bedin­gun­gen und Fris­ten. Die­ses Urteil ist für Mie­ter und Ver­mie­ter weg­wei­sen. (mehr …)


  • BGH-Urteil stärkt Notwegrecht: Zufahrt zum Parken erlaubt

    Ein weg­wei­sen­des BGH-Urteil zum Not­weg­recht wur­de in Karls­ru­he gefällt, das Eigen­tü­mern gefan­ge­ner Grund­stü­cke erlaubt, ihr Grund­stück mit Kraft­fahr­zeu­gen zum Par­ken anzu­fah­ren. Die Eigen­tü­mer zwei­er Grund­stü­cke gerie­ten in Streit, weil die Beklag­te über das vor­de­re Grund­stück fuhr, um auf ihrem eige­nen Grund­stück zu par­ken. Das Grund­stück der Beklag­ten war ohne Ver­bin­dung zur Stra­ße („gefan­gen“). Die Klä­ger ver­lang­ten eine Ein­schrän­kung des Not­weg­rechts, um das Befah­ren zum Par­ken aus­zu­schlie­ßen. (mehr …)


  • Wohnungseigentumsrecht im Wandel: Neue BGH Rechtsprechung und praktische Herausforderungen [Juli]

    Wohnungseigentumsrecht im WandelAktu­el­le BGH-Recht­spre­chung und neue Ent­wick­lun­gen nach der WEG-Reform. In unse­rem Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­wal­ter jetzt wis­sen müs­sen, um rechts­si­cher und prag­ma­tisch die Her­aus­for­de­run­gen der WEG-Ver­wal­tung zu meistern.

    Das Woh­nungs­ei­gen­tums­recht befin­det sich in einer Pha­se tief­grei­fen­der Ver­än­de­run­gen, geprägt durch dyna­mi­sche Ent­wick­lun­gen in der Recht­spre­chung nach der Reform des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes. Ins­be­son­de­re die jüngs­ten Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs haben mit rich­tungs­wei­sen­den Urtei­len bestehen­de Rechts­auf­fas­sun­gen teils grund­le­gend ver­än­dert. Die­ses Semi­nar bie­tet eine fun­dier­te Ana­ly­se der aktu­el­len Recht­spre­chung und deren Aus­wir­kun­gen auf die Praxis.

    Im Mit­tel­punkt ste­hen die neu­en Anfor­de­run­gen an WEG-Ver­wal­ter und die neue Rol­le der Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, die als zen­tra­le Akteu­re zwi­schen recht­li­chen Vor­ga­ben und den Bedürf­nis­sen der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten agie­ren. Sie erhal­ten ver­ständ­li­che Erläu­te­run­gen der wich­tigs­ten Neue­run­gen und pra­xis­na­he Lösungs­an­sät­ze für deren erfolg­rei­che Umsetzung.

    Themenschwerpunkte:

    • Wirt­schafts­plan, Jah­res­ab­rech­nung und Erhal­tungs­rück­la­ge: Aktu­el­le Ent­wick­lun­gen und Herausforderungen
    • Rege­lun­gen zur Kos­ten­ver­tei­lung: Neue (Beschluss-)Möglichkeiten für Eigentümergeinschaften
    • Bau­li­che Ver­än­de­run­gen: Neue BGH-Urtei­le zu Bar­rie­re­frei­heit und Kostentragung
    • Die Rol­le des WEG-Ver­wal­ters: Haf­tung, Kom­pe­ten­zen und recht­li­che Klarstellungen
    • Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer: Mehr Frei­hei­ten – mehr Ver­ant­wor­tung, Rech­te, Pflich­ten und Beschlusskompetenzen
    • Prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen der neu­es­ten BGH-Urtei­le auf die täg­li­che Arbeit
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 175,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar „Woh­nungs­ei­gen­tums­recht im Wan­del“ rich­tet sich an WEG-Ver­wal­ter, Juris­ten, und alle, die sich mit den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen des Woh­nungs­ei­gen­tums befas­sen. Ziel ist es, recht­li­che Unsi­cher­hei­ten zu redu­zie­ren und rechts­si­che­re Lösun­gen für die Pra­xis zu ent­wi­ckeln. Freu­en Sie sich auf eine inten­si­ve Aus­ein­an­der­set­zung mit einem der dyna­mischs­ten Rechts­ge­bie­te und pro­fi­tie­ren Sie von fun­dier­ten Ein­bli­cken sowie pra­xis­ori­en­tier­ten Lösungs­an­sät­zen für Ihre Arbeit.

    Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie jeder­zeit auf unse­rer Home­page im Bereich News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 3013


  • Das Einmaleins der Mietverträge UPDATE 2025: Ein Seminar für Vermieter und Verwalter [Juni]

    Das Einmaleins der Mietverträge: Ein Seminar für Vermieter und VerwalterMiet­ver­trä­ge sind das Herz­stück jeder Ver­mie­tung und bil­den die Grund­la­ge für ein har­mo­ni­sches Miet­ver­hält­nis. In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge UPDATE 2025“ erfah­ren Sie alles, was Sie als Ver­mie­ter und Ver­wal­ter wis­sen müs­sen, um Miet­ver­trä­ge rechts­si­cher und prak­ti­ka­bel nach der aktu­el­le Recht­spre­chung zu gestalten.

    Fragen, die wir klären:

    • Was darf ver­ein­bart wer­den und was nicht?
    • Wel­che Klau­seln müs­sen unbe­dingt in den Miet­ver­trag auf­ge­nom­men wer­den? Wovon soll­te man lie­ber die Fin­ger lassen?
    • Wie ist die aktu­el­le Recht­spre­chung, z. B. zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung oder Haustieren?

    Egal, ob Sie ein erfah­re­ner Ver­mie­ter sind oder gera­de erst in die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung ein­stei­gen – die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen das not­wen­di­ge Rüst­zeug, um Miet­ver­trä­ge opti­mal zu gestal­ten und Kon­flik­te zu vermeiden.

    Themenschwerpunkte:

    Wohn­raum­miet­ver­trä­ge: Effek­ti­ve und recht­lich siche­re Miet­ver­trä­ge erstellen

      • Pflicht­an­ga­ben und not­wen­di­ge Vertragsbestandteile
      • Gestal­tung indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen bei Miet­ver­trä­gen über Wohnraum
      • Klau­seln im Miet­ver­trag rechts­si­cher gestal­ten (Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren, Betriebs­kos­ten, Unter­ver­mie­tung, Haus­tie­re, Teil­kün­di­gung u.v.m.)
      • Ver­trags­par­tei­en, Miet­räu­me, Miet­hö­he (inkl. Index­mie­te, Staf­fel­mie­te), Miet­dau­er und ‑ende, Mietzweck…

    Gewer­be­miet­ver­trä­ge: Die Beson­der­hei­ten bei Miet­ver­trä­gen von Gewerberäumen

      • Spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen und Besonderheiten
      • Pflicht­an­ga­ben und sinn­vol­le Vertragsbestandteile
      • Abgren­zung von Gewer­be­raum- und Wohnraummietverhältnissen
      • Miet­preis­ver­ein­ba­run­gen (Umsatz­steu­er, Umsatz­mie­te, Index­mie­te, Staffelmiete)
      • Beson­der­hei­ten von Moder­ni­sie­rung und Betriebs­kos­ten im Gewerbemietrecht
      • Miet­zei­t/-dau­er, Befris­tun­gen & Optio­nen, Ver­trags­en­de & Kündigung
      • Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen vs. Formularvereinbarungen
      • Nach­trags­ver­ein­ba­run­gen
    • Ver­mei­den Sie recht­li­che Risi­ken bei Miet­ver­trä­gen und mini­mie­ren Sie kost­spie­li­ge Fehler
    • Die Semi­nar­kos­ten betra­gen 179,00 € inklu­si­ve 19 % MwSt

    Das Semi­nar ist eine aus­ge­zeich­ne­te Gele­gen­heit für Fach­leu­te aus der Immo­bi­li­en­bran­che, Ver­wal­ter, Ver­mie­ter sowie Inter­es­sier­te, um sich auf den neu­es­ten Stand zu brin­gen und wert­vol­le Ein­bli­cke in die Zukunft des Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts zu gewinnen.

    In unse­rem Semi­nar „Das Ein­mal­eins der Miet­ver­trä­ge UPDATE 2025: Ein Semi­nar für Ver­mie­ter und Ver­wal­ter“ bie­ten wir Ihnen nicht nur theo­re­ti­sches Wis­sen, son­dern auch pra­xis­na­he Bei­spie­le und Lösungs­an­sät­ze. Durch die rich­ti­ge For­mu­lie­rung von Miet­ver­trä­gen und das Ver­mei­den unwirk­sa­mer Klau­seln kön­nen Sie lang­fris­tig ein har­mo­ni­sches Ver­hält­nis zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter sichern und sich vor recht­li­chen Pro­ble­men schüt­zen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Recht­spre­chung fin­den Sie stets auf unse­rer Home­page unter dem Abschnitt News: Gut zu wis­sen.

    Teilnehmerpaket:

    • Sie erhal­ten ein umfas­sen­des Skript zum The­ma sowie zum Vortrag
    • Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung, die als Nach­weis für 2,5 Zeit­stun­den Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV dient

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt

    Sichern Sie sich jetzt einen der begrenz­ten Plät­ze! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für die aktu­el­le Recht­spre­chung in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in die täg­li­che Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 0217


  • BGH-Urteil: Gesamtnichtigkeit einer Maklerkosten Vereinbarung

    Das BGH-Urteil zur Gesamt­nich­tig­keit der Mak­ler­kos­ten klärt Rechts­la­ge, und stärkt den Halb­tei­lungs­grund­satz. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ent­schie­den, dass Ver­ein­ba­run­gen über Mak­ler­kos­ten, die gegen § 656d BGB ver­sto­ßen, voll­stän­dig nich­tig sind. Dies betrifft Fäl­le, in denen Käu­fer ver­pflich­tet wer­den, die gesam­ten Mak­ler­kos­ten zu über­neh­men, obwohl sie nicht Ver­trags­part­ner des Mak­lers sind. Der BGH stellt klar: Ein sol­cher Ver­stoß führt zur voll­stän­di­gen Unwirk­sam­keit der Ver­ein­ba­rung (Az. I ZR 138/24). (mehr …)


  • BGH-Urteil: Halbteilungsgrundsatz bei Maklercourtage gilt

    Das BGH-Urteil bestä­tigt, der Halb­tei­lungs­grund­satz bei der Mak­ler­cour­ta­ge gilt zwin­gend für Käu­fer und Ver­käu­fer auch beim Kauf eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses. (mehr …)


  • Mietrecht: Prozess-Statistik 2024 die häufigsten Fälle vor Gericht

    Die Pro­zess-Sta­tis­tik 2024 im Miet­recht bie­tet wert­vol­le Ein­bli­cke, was sind in die häu­figs­ten Fäl­le vor Gericht? Die­se Daten sind sowohl für Mie­ter als auch für Ver­mie­ter und Fach­leu­te der Immo­bi­li­en­bran­che von Bedeu­tung. Sie hel­fen, aktu­el­le Trends zu erken­nen und mög­li­che Kon­flikt­fel­der früh­zei­tig zu identifizieren.

    Laut dem Deut­schen Mie­ter­bund (DMB) ist die Anzahl der Miet­rechts­strei­tig­kei­ten vor Gericht im Jahr 2023 leicht gestie­gen. Ins­ge­samt wur­den 182.826 Fäl­le vor den Amts- und Land­ge­rich­ten ver­han­delt, was einem Anstieg von etwa 0,12 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr ent­spricht. Seit 1996, als noch 351.511 Ver­fah­ren regis­triert wur­den, ist jedoch ein kon­ti­nu­ier­li­cher Rück­gang zu ver­zeich­nen. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur Mietpreisbremse: Rückzahlung überhöhter Mieten

    Ein die­se Woche ver­öf­fent­lich­tes Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs hat die Bedeu­tung der Miet­preis­brem­se unter­stri­chen. In einem Rechts­streit zwi­schen Mie­tern und einem Ver­mie­ter in Ber­lin ging es um die Über­zah­lung von Mie­ten, die durch eine Staf­fel­miet­ver­ein­ba­rung ent­stan­den sind. Die Mie­ter klag­ten auf Rück­zah­lung über­höh­ter Mie­ten (Miet­preis­brem­se) und for­der­ten eine Fest­stel­lung der zukünf­tig zuläs­si­gen Mie­te. (mehr …)


  • BGH klärt Ansprüche auf erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums bei steckengebliebenem Bau

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ein rich­tungs­wei­sen­des Urteil gefällt, das die Ansprü­che auf eine erst­ma­li­ge Errich­tung des Gemein­schafts­ei­gen­tums bei einem ste­cken­ge­blie­be­nem Bau klärt. Das Urteil betont die Wich­tig­keit einer Ein­zel­fall­prü­fung und setzt zugleich Gren­zen für die Zumut­bar­keit der Umset­zung sol­cher Ansprü­che. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Bauliche Veränderungen im WEG

    Im Okto­ber 2024 ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) über einen Streit­fall, der die Gren­zen für bau­li­che Ver­än­de­run­gen in einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung the­ma­ti­siert. Im Zen­trum des Falls stand ein Gedenk­stein, der in einem gemein­schaft­lich genutz­ten Zier­gar­ten einer Wohn­an­la­ge auf­ge­stellt wurde.
    (mehr …)


  • BGH-Urteil: Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor

    Der Bun­des­ge­richts­hof ent­schied, dass ein ding­li­ches Vor­kaufs­recht, das zuguns­ten eines Ange­hö­ri­gen ein­ge­tra­gen wur­de, Vor­rang vor dem gesetz­li­chen Vor­kaufs­recht eines Mie­ters hat. Der Rechts­streit, der dem Urteil zugrun­de liegt, schafft wich­ti­ge Klar­heit für Eigen­tü­mer und Mieter.

    Im kon­kre­ten Fall strit­ten eine geschie­de­ne Ehe­frau und ihr ehe­ma­li­ger Ehe­mann um den Ver­kauf einer Woh­nung. Bei­de hat­ten nach ihrer Tren­nung ein ding­li­ches Vor­kaufs­recht zuguns­ten des jeweils ande­ren ein­ge­räumt. Der Ehe­mann ver­kauf­te die Woh­nung an den dort leben­den Mie­ter, der sein gesetz­li­ches Vor­kaufs­recht aus­üb­te. Die ehe­ma­li­ge Ehe­frau, durch ihr ding­li­ches Vor­kaufs­recht geschützt, for­der­te die Über­tra­gung der Wohnung.

    Die Fra­ge, die es zu klä­ren galt: Hat das ding­li­che Vor­kaufs­recht eines Ange­hö­ri­gen Vor­rang vor dem gesetz­li­chen Mie­ter­vor­kaufs­recht? (mehr …)


  • Unwirksamkeit von Aufwendungsersatz-Klauseln im Maklervertrag

    Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Frank­furt am Main hat am 23. Okto­ber 2024 ein wich­ti­ges Urteil (19 U 134/23) zum The­ma Auf­wen­dungs­er­satz im Mak­ler­ver­trag gefällt, das auf­hor­chen las­sen soll­te. In die­sem Urteil ging es um die Fra­ge, wel­che Kos­ten ein Mak­ler sei­nem Kun­den in Rech­nung stel­len darf, wenn die­ser sei­ne Ver­kaufs­ab­sicht auf­gibt. Das Gericht ent­schied, dass der Kun­de nach einem gekün­dig­ten Mak­ler­ver­trag nur sol­che Auf­wen­dun­gen zu erset­zen hat, die kon­kret durch den ein­zel­nen Auf­trag ent­stan­den sind. Klau­seln, die auch all­ge­mei­ne Büro­kos­ten umfas­sen, sind damit ungül­tig. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Zustimmungspflicht bei Eigentumsveräußerung geklärt

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 22. März 2024 ein weg­wei­sen­des Urteil zur Zustim­mungs­pflicht bei der Ver­äu­ße­rung von Woh­nungs­ei­gen­tum gefällt. Die Ent­schei­dung sorgt für Klar­heit im Umgang mit der Zustim­mung der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft (GdWE) und wird weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen haben. Was genau ist pas­siert? Was sind die Hin­ter­grün­de die­ses Streits? Wor­über strei­ten die Par­tei­en? Was ist das Urteil? Und wel­che Grün­de nennt das Gericht für sei­ne Ent­schei­dung? Die­se Fra­gen wer­den im fol­gen­den Arti­kel umfas­send beant­wor­tet. (mehr …)


  • Eigenbedarf vs. Härtegründe im Mietrecht: BGH-Urteil

    Ein lang­jäh­ri­ges Mie­ter­paar sah sich mit einer Kün­di­gung ihres Miet­ver­hält­nis­ses kon­fron­tiert. Der Ver­mie­ter kün­dig­te wegen Eigen­be­darf und die Mie­ter mach­ten Här­te­grün­de gel­tend, wie es das Miet­recht auch zulässt. Als Här­te­grün­de führ­ten sie unter­and­e­rem auch die Sui­zid­ge­fahr des Mie­ter an. Die­ser Schritt führ­te zu einem bedeu­ten­den Rechts­streit, der bis zum Bun­des­ge­richts­hof (BGH) eska­lier­te. (mehr …)


  • Mietpreisbremse: BGH-Urteil bekräftigt Mieterrechte

    In Karls­ru­he wur­de ein bedeu­ten­des Urteil zur Miet­preis­brem­se gefällt. Die­ses stärkt BGH-Urteil zu Miet­preis­brem­se wer­den die Mie­ter­rech­te ent­schei­dend bekräf­tigt. Was ist genau vor­ge­fal­len? (mehr …)


  • Auswirkungen des BGH-Urteils auf den Wirtschaftsplan

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht oft­mals vor kom­ple­xen juris­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen, die sich aus den Ent­schei­dun­gen des höchs­ten deut­schen Gerich­tes, des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), erge­ben. Ein sol­ches Urteil, über den Wirt­schafts­plan, das weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, Ver­wal­ter und die gesam­te Bran­che hat, wur­de am 25. Okto­ber 2023 gefällt. Der vor­lie­gen­de Arti­kel ana­ly­siert die Aus­wir­kun­gen des BGH-Urteils detail­liert und beleuch­tet sei­ne Bedeu­tung für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft. (mehr …)


  • BGH: Anschluss an Fernheizung kein Ersatz für Reparatur

    Der Fall, der vor dem Bun­des­ge­richts­hof ver­han­delt wur­de dreht sich um die Fra­ge, ob der Anschluss an Fern­hei­zung anstel­le einer Repa­ra­tur der bestehen­den Gas­eta­gen­hei­zung vor­ge­nom­men wer­den darf. Der BGH sah dar­in den ver­trags­ge­mä­ße Zustand, der Miet­sa­che, den der Ver­mie­ter nicht ein­sei­tig ändern dür­fe. (mehr …)


  • Steigende Betriebskosten: Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?

    Im aktu­el­len Wirt­schafts­kli­ma stel­len die stei­gen­den Betriebs­kos­ten eine wesent­li­che Her­aus­for­de­rung für Mie­ter und Ver­mie­ter dar. Die­se Ent­wick­lung betrifft sowohl Mie­ter als auch Ver­mie­ter und beein­flusst die Dyna­mik des Wohn- und Immo­bi­li­en­mark­tes erheb­lich. In die­sem umfas­sen­den Arti­kel erfor­schen wir, was stei­gen­de Betriebs­kos­ten für bei­de Par­tei­en bedeu­ten und wie sie damit umge­hen kön­nen. (mehr …)


  • Betriebskostenabrechnung und Wohnflächenberechnung

    Die Umla­ge der Betriebs­kos­ten in der Immo­bi­li­en­bran­che ist ein oft dis­ku­tier­tes The­ma, beson­ders wenn es um preis­ge­bun­de­ne Woh­nun­gen geht. Ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 16. Janu­ar 2019 (VIII ZR 173/17) hat hier­zu wich­ti­ge Klar­stel­lun­gen getrof­fen. Die­ser Arti­kel wirft einen Blick auf die Hin­ter­grün­de und Aus­wir­kun­gen die­ses weg­wei­sen­den Urteils für Haus­ver­wal­ter, Ver­mie­ter und die gesam­te Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • BGH entscheidet: Rückabwicklung nach erfolgreicher Beschlussanfechtung

    Der BGH hat mit sei­nem Urteil vom 16. Juli 2023 – V ZR 251/21 eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung im Bereich Woh­nungs­ei­gen­tum gefällt. Ins­be­son­de­re für Ver­wal­ter, die mit der Her­aus­for­de­rung kon­fron­tiert sind, Abrech­nun­gen in Fol­ger einer erfolg­rei­cher Beschluss­an­fech­tung zu kor­ri­gie­ren, bringt die­ses Urteil Klar­heit. Ins­be­son­de­re geht es um die For­de­run­gen aus der Jah­res­ab­rech­nung und die Mög­lich­keit, eine bereits erho­be­ne Zah­lungs­kla­ge für erle­digt zu erklä­ren. (mehr …)


  • Die Auswirkungen des BGH-Urteils auf Energieversorgungsverträge in der Immobilienbranche

    Das Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat mit sei­nem weg­wei­sen­den Urteil vom 2. Juli 2014 (Az. VIII ZR 316/13) Klar­heit in Bezug auf Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­ge geschaf­fen, ins­be­son­de­re im Kon­text von Ver­mie­tung und Ver­pach­tung. Die­se Ent­schei­dung beein­flusst maß­geb­lich die Aus­le­gung von Real­of­fer­ten in Leis­tungs­an­ge­bo­ten von Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men. In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen genaue­ren Blick auf die Hin­ter­grün­de des Urteils und des­sen Aus­wir­kun­gen auf die Immo­bi­li­en­bran­che, ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter. (mehr …)


  • LG Krefeld: Wichtige Entscheidung zur Kündigung von Mietverträgen

    LG Kre­feld: Wich­ti­ge Ent­schei­dung zur Kün­di­gung von Miet­ver­trä­gen. Die Immo­bi­li­en­bran­che ver­langt stän­di­ge Auf­merk­sam­keit für recht­li­che Ent­wick­lun­gen, die Ein­fluss auf Ver­mie­tungs­prak­ti­ken haben kön­nen. Ein aktu­el­les Urteil des Land­ge­richts Kre­feld vom 21.09.2022 (2 S 27/21) wirft Licht auf die Fra­ge der Wirk­sam­keit von schrift­li­chen Kün­di­gun­gen von Wohn­raum­miet­ver­trä­gen und hat ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter Rele­vanz. (mehr …)


  • Urteil des Bundesgerichtshofs: Untervermietung von Nebenwohnungen für berufliche Zwecke

    Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs: Unter­ver­mie­tung von Neben­woh­nun­gen für beruf­li­che Zwe­cke – Was Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter jetzt wis­sen müs­sen. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 27. Sep­tem­ber 2023 ein weg­wei­sen­des Urteil zum The­ma Unter­ver­mie­tung von beruf­lich genutz­ten Neben­woh­nun­gen gespro­chen (Urteil vom 27. Sep­tem­ber 2023 – VIII ZR 88/22). Die­ses Urteil wirft wich­ti­ge Fra­gen auf, ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie mehr über die Hin­ter­grün­de und Aus­wir­kun­gen die­ses Urteils. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat mit sei­nem Urteil vom 27. Sep­tem­ber 2023 (VIII ZR 88/22) eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung im Bereich der Unter­ver­mie­tung von beruf­lich genutz­ten Neben­woh­nun­gen getrof­fen. Ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che ist die­ses Urteil von gro­ßer Bedeu­tung. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur Erstattung von Gemeinschaftsverbindlichkeiten

    Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs: Aus­ge­schie­de­ne Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und die Erstat­tung von Gemeinschaftsverbindlichkeiten.

    Die jüngs­te Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 25. März 2022 (V ZR 92/21) wirft ein Schlag­licht auf die Fra­ge der Erstat­tung von Gemein­schafts­ver­bind­lich­kei­ten durch aus­ge­schie­de­ne Woh­nungs­ei­gen­tü­mer. Die­ses weg­wei­sen­de Urteil des höchs­ten deut­schen Gerichts hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Pra­xis der Haus­ver­wal­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che. In die­sem Arti­kel ana­ly­sie­ren wir das Urteil im Detail und beleuch­ten sei­ne Impli­ka­tio­nen für die täg­li­che Arbeit von Haus­ver­wal­tern. (mehr …)


  • Rechtliche Klarheit für verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaften

    In der dyna­mi­schen Welt der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung und ‑bran­che sind Rechts­ent­schei­dun­gen von höchs­ter Rele­vanz. Ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 16. Sep­tem­ber 2022 (V ZR 180/21) wirft ein Licht auf die recht­li­che Situa­ti­on in ver­walter­lo­sen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEG) und wirft gleich­zei­tig wich­ti­ge Fra­gen zur Kla­ge­er­he­bung auf. Die Kern­fra­ge lau­tet: Wie kann eine Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ohne Ver­wal­ter gegen ein­zel­ne Mit­glie­der kla­gen? Die Ant­wort auf die­se Fra­ge und die Impli­ka­tio­nen für Haus­ver­wal­ter und die Immo­bi­li­en­bran­che wer­den in die­sem Arti­kel ein­ge­hend beleuch­tet. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur fristlosen Kündigung nach Mieteranzeige

    Die Immo­bi­li­en­bran­che in Deutsch­land ver­folgt auf­merk­sam die jüngs­te Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), die die Bedin­gun­gen für eine frist­lo­se Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen betrifft. In einem kürz­lich ergan­ge­nen Urteil hat der BGH klar­ge­stellt, dass eine Straf­an­zei­ge des Mie­ters gegen den Ver­mie­ter als schwer­wie­gen­de Pflicht­ver­let­zung ein Grund für eine frist­lo­se Kün­di­gung sein kann. Dabei betont das Gericht jedoch, dass eine nach­voll­zieh­ba­re Ver­däch­ti­gung ohne Kon­se­quen­zen für das Miet­ver­hält­nis geäu­ßert wer­den kann. Die­ses weg­wei­sen­de Urteil hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Bezie­hung zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern und wirft wich­ti­ge Fra­gen zur Pflich­ten­mo­ral auf. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur Aufklärungspflicht des Immobilienverkäufers bei Datenraumnutzung: Auswirkungen auf Immobilientransaktionen

    Auf­klä­rungs­pflich­ten des Immo­bi­li­en­ver­käu­fers bei Ein­rich­tung eines Daten­raums: BGH-Urteil klärt Rechts­la­ge. Der Bun­des­ge­richts­hof hat in sei­nem Urteil vom 15. Sep­tem­ber 2023 – V ZR 77/22 wich­ti­ge Fra­gen bezüg­lich der Auf­klä­rungs­pflich­ten des Ver­käu­fers eines bebau­ten Grund­stücks geklärt, ins­be­son­de­re wenn die­ser dem Käu­fer Zugriff auf einen Daten­raum mit rele­van­ten Infor­ma­tio­nen gewährt. Die­ses Urteil hat erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf Immo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen und betrifft auch Haus­ver­wal­ter und Fach­leu­te in der Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur Untervermietung bei Einzimmerwohnungen

    Ein weg­wei­sen­des Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 13. Sep­tem­ber 2023 – VIII ZR 109/22 hat ent­schie­den, dass auch bei Ein­zim­mer­woh­nun­gen der Anspruch des Mie­ters auf Gestat­tung der Unter­ver­mie­tung an Drit­te gemäß § 553 Abs. 1 BGB bestehen kann. Die­ses Urteil hat nicht nur erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf Mie­ter, son­dern auch auf Haus­ver­wal­ter und die Immo­bi­li­en­bran­che im Allgemeinen.

    Hin­ter­grund und Pro­zess­ver­lauf (mehr …)


  • Alarm in Berlin: Neuer Mietspiegel könnte Mieten steigen lassen

    In der pul­sie­ren­den Haupt­stadt Deutsch­lands, Ber­lin, kün­digt sich eine bedeut­sa­me Ver­än­de­rung an: Der neue Miet­spie­gel könn­te eine signi­fi­kan­te Stei­ge­rung der Mie­ten zur Fol­ge haben. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen des neu­en Miet­spie­gels auf Mie­ter, Ver­mie­ter und den Immo­bi­li­en­markt ins­ge­samt. (mehr …)


  • CO2-Preis: Verteilung der Kosten auf Mieter und Vermieter

    Der Bun­des­rat hat am 25. Novem­ber 2022 eine bedeu­ten­de Ände­rung in der Immo­bi­li­en­bran­che beschlos­sen: Ein neu­es Gesetz regelt die Ver­tei­lung des CO2-Prei­ses auf Mie­ter und Ver­mie­ter. Ab dem 1. Janu­ar 2023 wird die Koh­len­di­oxid­ab­ga­be bei Miet­woh­nun­gen anhand der ener­ge­ti­schen Qua­li­tät der Immo­bi­lie und einem Stu­fen­mo­dell berechnet.

    Hintergrund des CO2-Preises

    Seit dem 1. Janu­ar 2021 gilt in Deutsch­land das Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setz (BEHG), wel­ches eine Abga­be für CO2-Emis­sio­nen ein­führt. Der CO2-Preis, der jähr­lich steigt, soll kli­ma­freund­li­ches Ver­hal­ten för­dern, hat jedoch auch zu höhe­ren Heiz­kos­ten geführt.

    Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

    Das neue Gesetz, das Koh­len­di­oxid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz, zielt dar­auf ab, eine gerech­te Auf­tei­lung der CO2-Kos­ten zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern zu gewähr­leis­ten. Bis­her tru­gen Mie­ter die gesam­te Koh­len­di­oxid­ab­ga­be, obwohl sie oft kei­nen Ein­fluss auf die Heiz­me­tho­de hatten.

    Aufteilungsmodell nach energetischer Qualität

    Das Gesetz sieht ein Stu­fen­mo­dell vor, das sich nach dem Koh­len­di­oxid­aus­stoß des Gebäu­des pro Qua­drat­me­ter rich­tet. Je schlech­ter die ener­ge­ti­sche Qua­li­tät der Immo­bi­lie, des­to höher ist der Anteil des Ver­mie­ters an den CO2-Kosten.

    Anreize für energieeffizientes Verhalten

    Die Neu­re­ge­lung soll sowohl für Mie­ter als auch für Ver­mie­ter Anrei­ze schaf­fen, ener­gie­ef­fi­zi­en­ter zu han­deln. Ver­mie­ter wer­den moti­viert, in ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen zu inves­tie­ren, wäh­rend Mie­ter durch bewuss­te­ren Ener­gie­ver­brauch Kos­ten spa­ren können.

    Ausnahmen und Besonderheiten

    Das Gesetz berück­sich­tigt auch Aus­nah­me­fäl­le, wie bei Denk­mal­schutz­vor­ga­ben, und sieht für Nicht­wohn­ge­bäu­de zunächst eine hälf­ti­ge Auf­tei­lung des CO2-Prei­ses vor.

    Ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

    Das neue Gesetz zur Auf­tei­lung des CO2-Prei­ses stellt einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung einer nach­hal­ti­ge­ren Immo­bi­li­en­wirt­schaft dar. Es för­dert nicht nur umwelt­freund­li­ches Ver­hal­ten, son­dern sorgt auch für eine fai­re­re Las­ten­ver­tei­lung zwi­schen Mie­tern und Vermietern.


  • Inflation und Erbbauzins: Der Einfluss des Verbraucherpreisindex auf die Immobilienbranche

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht stets im Wech­sel­spiel mit wirt­schaft­li­chen Indi­ka­to­ren, von denen der Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) einer der wich­tigs­ten ist. Die­ser Arti­kel erforscht, wie Infla­ti­on, gemes­sen am VPI, den Erb­bau­zins beein­flusst und bie­tet Immo­bi­li­en­pro­fis Stra­te­gien, um die­sen Her­aus­for­de­run­gen effek­tiv zu begeg­nen. (mehr …)


  • Verfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

    Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

    Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat den Ber­li­ner Mie­ten­de­ckel für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Die­se Ent­schei­dung mar­kiert einen wich­ti­gen Wen­de­punkt für die Immo­bi­li­en­bran­che in Ber­lin und wirft Fra­gen zu zukünf­ti­gen Regu­lie­run­gen im Miet­sek­tor auf. Die­ser Arti­kel ana­ly­siert die Aus­wir­kun­gen des Urteils und beleuch­tet die Per­spek­ti­ven für Mie­ter und Vermieter.

    Hintergrund des Berliner Mietendeckels

    Der Ber­li­ner Mie­ten­de­ckel wur­de als Reak­ti­on auf die stei­gen­den Mie­ten, als Rege­lung über die Miet­preis­brem­se hin­aus, in der Haupt­stadt ein­ge­führt. Ziel war es, die Miet­prei­se für einen Zeit­raum von fünf Jah­ren ein­zu­frie­ren und somit für mehr bezahl­ba­ren Wohn­raum zu sor­gen. Doch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat nun ent­schie­den, dass die­se Rege­lung gegen das Grund­ge­setz verstößt.

    Auswirkungen auf Mieter

    Für Mie­ter in Ber­lin bedeu­tet das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, dass die Mie­ten wie­der an den frei­en Markt ange­passt wer­den kön­nen. Dies könn­te für eini­ge Mie­ter höhe­re Wohn­kos­ten bedeu­ten, beson­ders in belieb­ten Stadtteilen.

    Reaktionen der Vermieter

    Ver­mie­ter, die durch den Mie­ten­de­ckel Ein­schrän­kun­gen bei der Miet­preis­ge­stal­tung erfah­ren hat­ten, sehen in dem Urteil eine Rück­kehr zur markt­wirt­schaft­li­chen Regu­lie­rung. Sie kön­nen nun wie­der Mie­ten anhand des Markt­wer­tes der Immo­bi­li­en festlegen.

    Politische und rechtliche Implikationen

    Das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts hat auch poli­ti­sche Kon­se­quen­zen. Es setzt ein kla­res Signal gegen lan­des­spe­zi­fi­sche Regu­lie­run­gen im Miet­sek­tor und könn­te zu einer Neu­be­wer­tung der Miet­preis­po­li­tik auf Bun­des­ebe­ne führen.

    Zukünftige Herausforderungen im Mietmarkt

    Nach dem Weg­fall des Mie­ten­de­ckels ste­hen Ber­lin und ande­re Städ­te vor der Her­aus­for­de­rung, alter­na­ti­ve Wege zur Schaf­fung von bezahl­ba­rem Wohn­raum zu fin­den. Dies könn­te neue Model­le der Wohn­raum­för­de­rung und sozia­ler Wohn­po­li­tik nach sich ziehen.

    Fazit: Ein Wendepunkt für den Wohnungsmarkt

    Die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, den Ber­li­ner Mie­ten­de­ckel zu kip­pen, ist ein Wen­de­punkt für den Woh­nungs­markt in Ber­lin. Sie erfor­dert ein Umden­ken in der Miet­preis­po­li­tik und eine aus­ge­wo­ge­ne Stra­te­gie, die sowohl die Bedürf­nis­se der Mie­ter als auch die der Ver­mie­ter berücksichtigt.


  • Das BGH-Urteil zur Verwaltungskostenpauschale: Klare Vorgaben für Hausverwalter und Vermieter

    Die Immo­bi­li­en­bran­che sieht sich mit einem weg­wei­sen­den Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs kon­fron­tiert, das für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter rele­van­te Kon­se­quen­zen mit sich bringt. Im Urteil vom 19. Dezem­ber 2018 (VIII ZR 254/17) wur­de fest­ge­stellt, dass eine geson­dert aus­ge­wie­se­ne Ver­wal­tungs­kos­ten­pau­scha­le in einem for­mu­lar­mä­ßi­gen Wohn­raum­miet­ver­trag unwirk­sam ist, sofern nicht ein­deu­tig erkenn­bar ist, dass es sich um einen Teil der Grund­mie­te han­delt. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Hin­ter­grün­de des Urteils, sei­ne Bedeu­tung für die Bran­che und gibt prak­ti­sche Hin­wei­se für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter. (mehr …)


  • Die Bedeutung des BGH-Urteils vom 31. Mai 2017 für Vermieter: Wohnflächenangaben im Fokus

    Der Leit­satz: Ein ein­fa­ches Bestrei­ten der vom Ver­mie­ter vor­ge­tra­ge­nen Wohn­flä­che der gemie­te­ten Woh­nung ohne eige­ne posi­ti­ve Anga­ben genügt im Miet­erhö­hungs­ver­fah­ren nicht den Anfor­de­run­gen an ein sub­stan­ti­ier­tes Bestrei­ten des Mie­ters (im Anschluss an das Senats­ur­teil vom 22. Okto­ber 2014 – VIII ZR 41/14, NJW 2015, 475).

    In der dyna­mi­schen Welt der Immo­bi­li­en­bran­che sind Ver­mie­ter und Haus­ver­wal­ter stets mit recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen kon­fron­tiert. Ein beson­ders rele­van­tes Urteil, das die Anfor­de­run­gen an Mie­ter im Zusam­men­hang mit Wohn­flä­chen­an­ga­ben betrifft, wur­de am 31. Mai 2017 vom Bun­des­ge­richts­hof (BGH) gefällt. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die ent­schei­den­den Aspek­te die­ses Urteils und des­sen Aus­wir­kun­gen auf Mieterhöhungsverfahren.

    Das höchs­te deut­sche Gericht, der Bun­des­ge­richts­hof, hat in sei­nem weg­wei­sen­den Urteil vom 31. Mai 2017 (VIII ZR 181/16 – LG Mainz, AG Mainz) kla­re Maß­stä­be für Miet­erhö­hungs­ver­fah­ren gesetzt. Im Mit­tel­punkt des Urteils steht die Fra­ge der Wohn­flä­chen­an­ga­ben und deren sub­stan­ti­ier­tes Bestrei­ten durch den Mie­ter. (mehr …)


  • Heizkostenabrechnung nach tatsächlicher Wohnfläche – Bundesgerichtshof fällt wegweisendes Urteil

    Leit­satz: Sofern und soweit Betriebs­kos­ten nach gesetz­li­chen Vor­ga­ben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 Heiz­kos­tenV) ganz oder teil­wei­se nach Wohn­flä­chen­an­tei­len umge­legt wer­den, ist für die Abrech­nung im All­ge­mei­nen der jewei­li­ge Anteil der tat­säch­li­chen Wohn­flä­che der betrof­fe­nen Woh­nung an der in der Wirt­schafts­ein­heit tat­säch­lich vor­han­de­nen Gesamt­wohn­flä­che maß­ge­bend (inso­weit Auf­ga­be von BGH, Urt. v. 31.10.2007 – VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rz. 19).

    Die Heiz­kos­ten­ab­rech­nung ist ein sen­si­bles The­ma für Ver­mie­ter und Mie­ter glei­cher­ma­ßen. Ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) hat nun kla­re Richt­li­ni­en für die Berech­nung vor­ge­ge­ben. In die­sem Arti­kel beleuch­ten wir die Ent­schei­dung des BGH und deren Aus­wir­kun­gen auf die Heiz­kos­ten­ab­rech­nung in der Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • Neues BGH-Urteil zu Wohnflächenangaben: Auswirkungen auf Mieterhöhungen und Rechte von Vermietern

    Der Leit­satz:

    1. Die bei Abschluss eines Wohn­raum­miet­ver­tra­ges getrof­fe­ne Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung zur Woh­nungs­grö­ße ist – und zwar auch bei Abwei­chun­gen von bis zu 10 % – nicht geeig­net, die bei einer spä­te­ren Miet­erhö­hung zu berück­sich­ti­gen­de Grö­ße der Woh­nung durch einen von den tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­sen abwei­chen­den fik­ti­ven Wert ver­bind­lich fest­zu­le­gen (Auf­ga­be der Senats­recht­spre­chung, zuletzt Senats­ur­teil vom 8. Juli 2009 – VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 10, 13 mwN). Viel­mehr ist jede im Wohn­raum­miet­ver­trag ent­hal­te­ne, von der tat­säch­li­chen Woh­nungs­grö­ße abwei­chen­de Wohn­flä­chen­an­ga­be für die Anwend­bar­keit des § 558 BGB und die nach des­sen Maß­stä­ben zu beur­tei­len­de Miet­erhö­hung ohne recht­li­che Bedeu­tung. Maß­geb­lich für den nach die­ser Bestim­mung vor­zu­neh­men­den Abgleich der begehr­ten Miet­erhö­hung mit der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te ist allein die tat­säch­li­che Grö­ße der ver­mie­te­ten Wohnung.
    2. Auch in Fäl­len, in denen sich nach­träg­lich her­aus­stellt, dass die tat­säch­li­che Wohn­flä­che über der bis dahin von den Miet­ver­trags­par­tei­en ange­nom­me­nen oder ver­ein­bar­ten Wohn­flä­che liegt, kommt bei ein­sei­ti­gen Miet­erhö­hun­gen die Kap­pungs­gren­ze des § 558 Abs. 3 BGB zur Anwen­dung, zu deren Bemes­sung die zu Beginn des Ver­gleichs­zeit­raums gel­ten­de Aus­gangs­mie­te der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te gegen­über zu stel­len ist.

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  • Stärkung der Mieterrechte: BGH setzt Grenzen bei Schönheitsreparaturen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem weg­wei­sen­den Urteil die Rech­te der Mie­ter gestärkt, in Fäl­len wo Mie­ter eine unre­no­vier­te Woh­nun­gen anmie­ten, kön­nen sie nicht ver­trag­lich zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren ver­pflich­tet wer­den. Die­se Ent­schei­dung defi­niert neu, wel­che Ver­ant­wort­lich­kei­ten Mie­ter bei Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren tra­gen, und setzt damit kla­re Grenzen.

    Der Fall: Unrenovierte Wohnung und Schönheitsreparaturen

    Im zugrun­de lie­gen­den Fall bezog ein Mie­ter eine unre­no­vier­te Woh­nung und ver­pflich­te­te sich schrift­lich, bei sei­nem Aus­zug Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren vor­zu­neh­men. Als er jedoch aus­zog, ohne zu reno­vie­ren, gab ihm der BGH Recht. Die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Fol­gen für die Pra­xis der Schönheitsreparaturen.

    BGH-Urteil: Keine Übertragung der Renovierungspflicht

    Das BGH-Urteil stellt klar, dass die Pflicht zur Reno­vie­rung nicht auto­ma­tisch auf Mie­ter über­tra­gen wer­den kann, ins­be­son­de­re wenn sie in unre­no­vier­te Woh­nun­gen ein­zie­hen. Der BGH beton­te, dass eine sol­che Klau­sel den Mie­ter unan­ge­mes­sen benachteiligt.

    Unwirksame Renovierungsklauseln

    Das Gericht erklär­te auch, dass Klau­seln, die Mie­ter zu Reno­vie­run­gen in fes­ten Zeit­ab­stän­den oder zu unkla­ren Leis­tun­gen ver­pflich­ten, unwirk­sam sind. Dies schützt Mie­ter davor, für die Besei­ti­gung von Gebrauchs­spu­ren des Vor­mie­ters auf­kom­men zu müssen.

    Bedeutung für Mieter und Vermieter

    Für Mie­ter bedeu­tet das Urteil einen wich­ti­gen Schutz. Sie müs­sen nicht mehr befürch­ten, bei Aus­zug aus einer unre­no­vier­ten Woh­nung für Reno­vie­run­gen ver­ant­wort­lich zu sein. Ver­mie­ter müs­sen ihre Miet­ver­trä­ge über­prü­fen und gege­be­nen­falls anpas­sen, um recht­li­chen Pro­ble­men vorzubeugen.

    Auswirkungen auf die Immobilienbranche

    Die­ses Urteil könn­te zu einer Neu­be­wer­tung füh­ren, wie Ver­mie­ter und Mie­ter bei der Über­ga­be von Woh­nun­gen zusam­men­ar­bei­ten. Es setzt eine kla­re Linie, was von Mie­tern erwar­tet wer­den kann und was nicht.


  • Mietschulden: Fristgemäße Kündigung bei bald unwirksam?

    Das The­ma Miet­schul­den und frist­ge­mä­ße Kün­di­gun­gen ist in der Immo­bi­li­en­bran­che von gro­ßer Bedeu­tung. Neue Ent­wick­lun­gen, ins­be­son­de­re ein Ent­wurf des Ber­li­ner Senats, könn­ten bald zu einer Ände­rung der aktu­el­len Rechts­la­ge füh­ren. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die poten­zi­el­len Ände­run­gen und deren Aus­wir­kun­gen auf Ver­mie­ter und Mieter.

    Aktuelle Rechtslage und Vorgeschlagene Änderungen

    Nach der der­zei­ti­gen Rechts­la­ge kann ein Ver­mie­ter einem Mie­ter kün­di­gen, wenn die­ser mit zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Monats­mie­ten in Ver­zug ist. Inter­es­san­ter­wei­se ändert sich die Situa­ti­on, wenn der Mie­ter wäh­rend einer Schon­frist die offe­nen Miet­schul­den nach­zahlt. In die­sem Fall bleibt eine frist­ge­mä­ße Kün­di­gung wir­kungs­los. Wenn jedoch im Kün­di­gungs­schrei­ben des Ver­mie­ters „frist­los, hilfs­wei­se frist­ge­mäß“ steht, gilt die Schon­frist-Rege­lung bis­her nicht.

    Unterstützung für Änderungen im Mietrecht

    Mari­an­ne Krau­se, Rich­te­rin am Amts­ge­richt Tem­pel­hof-Kreuz­berg, betrach­tet den aktu­el­len Beschluss des Bun­des­ge­richts­hofs als über­ar­bei­tungs­wür­dig. Sie unter­stützt den Ent­wurf des Ber­li­ner Senats, der die Schon­frist­zah­lung als ein zen­tra­les Ele­ment des sozia­len Miet­rechts stär­ken will. Die­ser Ent­wurf soll bald dem Bun­des­rat vor­ge­legt werden.

    Problematik der derzeitigen Praxis

    Die gegen­wär­ti­ge Pra­xis führt dazu, dass Mie­ter, die ihre Miet­schul­den nicht nach­zah­len und somit die frist­ge­mä­ße Kün­di­gung ungül­tig machen, ihre Woh­nung ver­lie­ren, obwohl sie zwi­schen­zeit­lich wie­der zah­lungs­fä­hig sind. Die­ses Sze­na­rio zeigt die Not­wen­dig­keit einer Reform im Miet­recht, um Men­schen in finan­zi­el­len Not­la­gen bes­ser zu schützen.

    Auswirkungen auf Vermieter

    Für Ver­mie­ter könn­te eine Ände­rung der Rechts­la­ge bedeu­ten, dass die Durch­set­zung einer Kün­di­gung auf­grund von Miet­schul­den erschwert wird. Dies erfor­dert eine Anpas­sung der Ver­wal­tungs­prak­ti­ken und mög­li­cher­wei­se eine Über­ar­bei­tung der Miet­ver­trä­ge. Eine pro­ak­ti­ve Kom­mu­ni­ka­ti­on und das früh­zei­ti­ge Erken­nen von Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten blei­ben essentiell.

    Auswirkungen auf Mieter

    Eine Reform wür­de für Mie­ter einen zusätz­li­chen Schutz dar­stel­len. Die Mög­lich­keit, wäh­rend der Schon­frist zu zah­len und damit eine Kün­di­gung abzu­wen­den, bie­tet einen wich­ti­gen sozia­len Schutz­me­cha­nis­mus, ins­be­son­de­re in Zei­ten finan­zi­el­ler Unsicherheit.

    Fazit

    Die Dis­kus­si­on um die frist­ge­mä­ße Kün­di­gung bei Miet­schul­den und die bevor­ste­hen­den Ände­run­gen sind von gro­ßer Bedeu­tung für die Immo­bi­li­en­bran­che. Sowohl Ver­mie­ter als auch Mie­ter soll­ten sich auf die mög­li­chen Ände­run­gen vor­be­rei­ten und die Ent­wick­lun­gen auf­merk­sam verfolgen.


  • Wohnrecht für Ehepaare: Kein Anspruch auf zwei Wohnungen im selben Haus

    Ber­li­ner Gerichts­ur­teil zum Wohn­recht für Ehe­paa­re: In Ber­lin hat das Amts­ge­richt in einem weg­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, dass Ehe­paa­re kei­nen Anspruch auf zwei sepa­ra­te Woh­nun­gen im sel­ben Haus haben, selbst wenn sie seit Jah­ren getrennt leben. Die­se Ent­schei­dung wirft ein neu­es Licht auf das Wohn­recht für Ehe­paa­re und hat signi­fi­kan­te Aus­wir­kun­gen auf die Immobilienbranche.

    Hintergrund des Falls

    Ein Ehe­paar aus Ber­lin, das in zwei direkt über­ein­an­der lie­gen­den Woh­nun­gen leb­te, erhielt eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung für die klei­ne­re Woh­nung. Das Paar wehr­te sich mit dem Argu­ment, dass es sein Lebens­mo­dell des „räum­lich getrenn­ten Zusam­men­le­bens“ nicht fort­set­zen kön­ne, falls es nur eine Woh­nung nut­zen dürfe.

    Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg

    Das Amts­ge­richt Ber­lin-Char­lot­ten­burg (Az.: 237 C 346/17) urteil­te, dass das Zusam­men­le­ben in einer 200 Qua­drat­me­ter gro­ßen 5‑Zim­mer-Woh­nung für das Ehe­paar kei­ne unzu­mut­ba­re Här­te dar­stellt. Die gemein­sa­me Nut­zung von Küche und Bad wur­de nicht als aus­rei­chen­der Grund für eine unzu­mut­ba­re Här­te angesehen.

    Recht auf Widerspruch bei unzumutbarer Härte

    Das Urteil ver­deut­licht auch, dass Mie­ter grund­sätz­lich das Recht haben, einer Eigen­be­darfs­kün­di­gung zu wider­spre­chen, wenn die­se eine unzu­mut­ba­re Här­te dar­stellt. Im vor­lie­gen­den Fall konn­te das Ehe­paar jedoch nicht über­zeu­gend dar­le­gen, war­um die Kün­di­gung eine sol­che Här­te bedeu­ten würde.

    Auswirkungen auf das Wohnrecht für Ehepaare

    Das Urteil hat weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für das Wohn­recht von Ehe­paa­ren. Es stellt klar, dass bei aus­rei­chen­dem Wohn­raum in einer Woh­nung die For­de­rung nach zwei getrenn­ten Woh­nun­gen im sel­ben Haus nicht gerecht­fer­tigt ist.

    Konsequenzen für Mieter und Vermieter

    Das Urteil könn­te die Art und Wei­se, wie Miet­ver­hält­nis­se zwi­schen Ehe­part­nern und Ver­mie­tern gehand­habt wer­den, beein­flus­sen. Ehe­paa­re müs­sen mög­li­cher­wei­se ihre Wohn­si­tua­ti­on neu bewer­ten, wäh­rend Ver­mie­ter bei Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen eine stär­ke­re Rechts­po­si­ti­on haben.

    Schlussfolgerung: Eine neue Richtung im Mietrecht

    Die­ses Urteil mar­kiert eine wich­ti­ge Ent­wick­lung im Miet­recht und zeigt, dass die gericht­li­che Beur­tei­lung von Wohn­rech­ten in Ehe­ver­hält­nis­sen stark von den indi­vi­du­el­len Umstän­den des Fal­les abhängt.


  • BGH stärkt Mieter: Niedriges Gehalt kein Kündigungsgrund

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in Karls­ru­he hat in einem Urteil die Rech­te von Mie­tern nach dem Tod des Haupt­mie­ters gestärkt. Laut BGH darf der leben­de Part­ner in den Miet­ver­trag ein­tre­ten, und ein nied­ri­ges Gehalt ist allein kein gül­ti­ger Kün­di­gungs­grund für den Vermieter.

    Hintergrund des BGH-Urteils

    Das Urteil vom 31. Janu­ar 2018 betrifft Fäl­le, in denen nach dem Tod des Haupt­mie­ters ein Lebens­part­ner oder eine ande­re Per­son in das Miet­ver­hält­nis ein­tritt. Der BGH ent­schied, dass eine Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses durch den Ver­mie­ter nur aus trif­ti­gen Grün­den erfol­gen darf.

    Fallbeispiel: Lehrling tritt in Mietvertrag ein

    Im kon­kre­ten Fall trat ein Lehr­ling nach dem Tod sei­ner Lebens­ge­fähr­tin in den Miet­ver­trag für die gemein­sa­me Woh­nung ein. Als der Ver­mie­ter eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung aus­sprach, weil er annahm, der Mie­ter kön­ne die Mie­te nicht dau­er­haft zah­len, lehn­te das Gericht die­se ab.

    Gerichtsurteil: Niedriges Einkommen reicht nicht für Kündigung

    Das Gericht wies dar­auf hin, dass ein nied­ri­ges Ein­kom­men allein kein aus­rei­chen­der Kün­di­gungs­grund ist, vor allem, wenn der Mie­ter die Mie­te bis­her stets pünkt­lich bezahlt hat. Der Ver­mie­ter muss dar­le­gen und begrün­den, war­um ihm die Fort­set­zung des Ver­trags nicht mehr zuge­mu­tet wer­den kann.

    Mieterschutz nach Todesfall

    Die­ses Urteil stärkt den Mie­ter­schutz spe­zi­ell in Fäl­len, in denen ein Mie­ter nach einem Todes­fall in den Miet­ver­trag ein­tritt. Es garan­tiert, dass Mie­ter nicht allein auf­grund ihres Ein­kom­mens benach­tei­ligt werden.

    Bedeutung für Vermieter

    Ver­mie­ter müs­sen sich nun bewusst sein, dass sie bei einer Kün­di­gung nach einem Todes­fall des Haupt­mie­ters fun­dier­te Grün­de vor­brin­gen müs­sen. Die blo­ße Annah­me, der neue Mie­ter kön­ne die Mie­te nicht bezah­len, ist unzureichend.

    Fazit: Ein wichtiger Schritt zum Mieterschutz

    Das BGH-Urteil ist ein wich­ti­ger Schritt zum Schutz von Mie­tern in schwie­ri­gen Lebens­si­tua­tio­nen. Es stellt sicher, dass die finan­zi­el­le Situa­ti­on des Mie­ters fair und objek­tiv bewer­tet wird, bevor eine Kün­di­gung aus­ge­spro­chen wird.


  • Bundesgerichtshof-Urteil: Kündigung im Fokus für Hausverwalter und Vermieter

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht nie still, und auch für Haus­ver­wal­ter sowie Ver­mie­ter gibt es stän­dig neue Ent­wick­lun­gen, die ihre Arbeit beein­flus­sen kön­nen. Ein beson­ders wich­ti­ges Ereig­nis ist das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 21. Janu­ar 2004 – XII ZR 214/00, das sich mit ver­schie­de­nen Aspek­ten rund um die Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen befasst. In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen genaue­ren Blick auf die Schlüs­sel­aspek­te die­ses Urteils und deren poten­zi­el­le Aus­wir­kun­gen auf die täg­li­che Arbeit von Haus­ver­wal­tern und Ver­mie­tern. (mehr …)


  • BGH Urteil zu Betriebskostenabrechnungen: Formelle Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit im Fokus

    Das Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem weg­wei­sen­den Urteil, Akten­zei­chen VIII ZR 295/07, Klar­heit zur Abgren­zung zwi­schen for­mel­ler Wirk­sam­keit und inhalt­li­cher Rich­tig­keit von Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen geschaf­fen. In die­sem Arti­kel wer­den die ent­schei­den­den Aspek­te des BGH-Urteils erläu­tert und die Aus­wir­kun­gen auf die Pra­xis für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che beleuch­tet. (mehr …)