• Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement [UPDATE 2025]

    Gewerbemietrecht – Rechtssicheres & effizientes MietmanagementSo gestal­ten Sie Ihren Gewer­be­raum­miet­ver­trag! Rechts­si­che­res & effi­zi­en­tes Miet­ma­nage­ment im Gewerbemietrecht

    Über das Semi­nar: Das Gewer­be­miet­recht birgt kom­ple­xe Her­aus­for­de­run­gen, die es von der Wohn­raum­mie­te deut­lich unter­schei­den. Ein effi­zi­en­tes und rechts­si­che­res Miet­ma­nage­ment ist im Gewer­be­miet­recht ent­spre­chend anspruchsvoll. 

    Mit den zum 1. Janu­ar 2025 in Kraft tre­ten­den gesetz­li­chen Ände­run­gen wird die Bedeu­tung einer pro­fes­sio­nel­len Her­an­ge­hens­wei­se noch ein­mal unter­stri­chen. Was ändert sich 2025? Wie ver­hält es sich mit der E‑Rechnung? Was bedeu­ten die Ände­run­gen bei der Schrift­form und wel­che Fol­gen hat dies für bestehen­de Miet­ver­trä­ge? Die Bele­ge­insicht für Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen ist nun gesetz­lich ver­an­kert, wel­che Fol­gen hat dies für Ver­mie­ter und Verwalter?

    Die­ses Semi­nar bie­tet Ihnen umfas­sen­de Ein­bli­cke und pra­xis­ori­en­tier­te Lösun­gen, um Gewer­be­räu­me rechts­si­cher und öko­no­misch effi­zi­ent zu ver­wal­ten. Erfah­ren Sie, wie Sie Ver­trä­ge gestal­ten, Risi­ken mini­mie­ren und Ihre Rech­te als Ver­mie­ter oder Ver­wal­ter durch­set­zen können.

     

    Seminarthemen:

    • Grund­la­gen und Abgren­zung zur Wohnraummiete

    🏛️ Ver­ständ­nis der gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
    🚪 Abgren­zung und Unter­schei­dung zur Wohnraummiete
    🏢 Unter­schei­dung von Gewer­be­raum­mie­te und Pacht
    🔍 Pro­ble­ma­ti­ken bei Mischmietverhältnissen
    🔁 Gewerb­li­che Weitervermietung

    • Ver­trags­ge­stal­tung und ‑lauf­zeit

    🖍️ Schrift­form­pro­ble­ma­tik (inkl. Neue­run­gen 2025)
    ⏳ Ver­trags­dau­er und Optionsrecht
    📈 Optio­nen zur Miet­erhö­hung und Anpassung
    🔐 Miet­si­cher­hei­ten wie Bürg­schaf­ten und Kautionen
    ⚠️ Rege­lun­gen zu Vertragsstrafen

    • Umla­ge von Betriebskosten/Nebenkosten

    💸 Wirk­sa­me Kostenverteilung
    🧾 Detail­lier­te Betrach­tung der umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    ✔️ Unter­schei­dung zwi­schen umla­ge­fä­hi­gen und nicht umla­ge­fä­hi­gen Kosten
    🔧 Ver­wal­tungs­kos­ten und Instand­hal­tungs­li­mits, Stra­te­gien zur Kos­ten­ab­wäl­zung und Begrenzung
    📐 Umla­ge­maß­stä­be für Betriebs- und Heizkostenkosten

    • Pro­blem­fel­der wie Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und Umsatzsteuer

    🎨 Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren im Gewerberaummietrecht
    💰 Optie­rung zur Umsatzsteueroption
    📉 Mietminderung

    • Aktu­el­le Recht­spre­chung und gesetz­li­che Ände­run­gen (2025)

    🔒 E‑Rechnung: Digi­ta­le Rech­nungs­stel­lung als neu­er Standard
    ✒️ Schrift­form: Anpas­sun­gen und Aus­wir­kun­gen auf Vertragsverlängerungen
    🖥️ Bele­ge­insicht: Neue Rege­lun­gen zur Trans­pa­renz bei Betriebskostenabrechnungen
    ⚖️ Anwen­dung neu­es­ter Urtei­le und Gesetzesänderungen
    ❌ Umgang mit häu­fi­gen Feh­lern und Missverständnissen
    💡 Tipps für die Vertragsgestaltung

    Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 189,00 € inkl. 19 % MwSt

    Teilnehmerpaket:

    Mel­den Sie sich an und sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript zum The­ma und dem Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 2 Nettozeitstunden.

    Zusätz­lich erhal­ten Sie die Gele­gen­heit, unse­ren Dozen­ten aus­führ­lich zu befra­gen und Ihre Anliegen/Themen zu bespre­chen. Nut­zen Sie die­se Chan­ce, um direkt auf Ihre spe­zi­fi­schen Fra­gen und Her­aus­for­de­run­gen ein­zu­ge­hen und maß­ge­schnei­der­te Lösungs­an­sät­ze zu erhal­ten. Die­ser inter­ak­ti­ve Aus­tausch bie­tet eine ein­zig­ar­ti­ge Mög­lich­keit, tie­fe­re Ein­bli­cke zu gewin­nen und Ihr Fach­wis­sen zu erweitern.

    Das Semi­nar fin­det im Live­stream statt.

    Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E Mail. Wir freu­en uns auf Ihre Teilnahme!

    Zielgruppe:

    Die­ses Semi­nar rich­tet sich an Ver­wal­ter, Ver­mie­ter, Mit­ar­bei­ter von Objekt- und Immo­bi­li­en­ver­wal­tun­gen, Ban­ken, Ver­si­che­run­gen, Immo­bi­li­en­mak­ler, Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Pro­per­ty und Asset Mana­ger sowie Inter­es­sier­te, die sich auf aktu­el­lem Niveau in das Gewer­be­miet­recht ein­ar­bei­ten möchten.

    Es gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.

    Semi­nar 2106


  • Belegeinsicht verweigert: Mieter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem aktu­el­len Urteil klar­ge­stellt, dass Mie­ter kein Recht auf Rück­zah­lung von bereits geleis­te­ten Betriebs­kos­ten­vor­aus­zah­lun­gen haben, wenn ihnen die Bele­ge­insicht ver­wei­gert wur­de. Das betrifft sowohl preis­ge­bun­de­nen als auch preis­frei­en Wohn­raum. Mie­ter kön­nen ledig­lich zukünf­ti­ge Vor­schüs­se zurück­hal­ten, wenn ihnen die Ein­sicht in die Abrech­nungs­un­ter­la­gen ver­wehrt bleibt.

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  • BGH Urteil: Mieter hat Recht auf Einsicht in Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ein weg­wei­sen­des Urteil gefällt, das für Mie­ter von gro­ßer Bedeu­tung ist. Es geht um das Recht auf Ein­sicht in Ori­gi­nal­be­le­ge bei der Über­prü­fung einer Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung. Bis­her war strit­tig, ob Mie­ter ledig­lich Beleg­ko­pien oder auch die Ori­gi­nal­un­ter­la­gen ein­se­hen dür­fen. Der BGH schafft nun Klarheit.

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  • BGH: Kein Rückzahlungsanspruch des Mieters bei verweigerter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen

    Das BGH-Urteil, betrifft eine Kla­ge eines Mie­ters auf Rück­for­de­rung von Betriebs­kos­ten­vor­aus­zah­lun­gen und Rück­erstat­tung von geleis­te­ten Nach­zah­lun­gen im Zusam­men­hang mit dem Miet­ver­hält­nis. In den Grün­den wird aus­ge­führt, dass die Vor­aus­set­zun­gen für die Zulas­sung der Revi­si­on nicht vor­lie­gen und das Rechts­mit­tel auch kei­ne Aus­sicht auf Erfolg hat. Im Anschluss dar­an wird auf den Hin­weis­be­schluss des Senats vom 26. Okto­ber 2021 Bezug genom­men, in dem die Grün­de für die Zurück­wei­sung der Revi­si­on aus­führ­li­cher dar­ge­legt wer­den. (mehr …)


  • BGH: Kein Einsichtsrecht des Mieters in Unterlagen bei verschwistertem Dienstleister

    Das Ein­sichts­recht eines Mie­ters in Bezug auf die Abrech­nungs­un­ter­la­gen einer Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung ist in der Regel gesetz­lich gere­gelt und dem Mie­ter zuste­hend. Dies bedeu­tet, dass der Mie­ter das Recht hat, Ein­sicht in alle Unter­la­gen zu neh­men, die für die Berech­nung der Betriebs­kos­ten rele­vant sind. Aller­dings gibt es auch Aus­nah­me­fäl­le, in denen der Ver­mie­ter von sei­ner Pflicht zur Ein­sichts­ge­wäh­rung ent­bun­den wer­den kann. (mehr …)


  • BGH: Kein Einsichtsrecht in Abrechnungsbelege bei Beauftragung von Subunternehmern

    Ein Mie­ter kann im Rah­men der bei einer Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung geschul­de­ten Beleg­vor­la­ge vom Ver­mie­ter dann nicht die Ein­sicht­nah­me in Unter­la­gen ver­lan­gen, die das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen einem vom Ver­mie­ter mit einer betriebs­kos­ten­re­le­van­ten Dienst­leis­tung beauf­trag­ten Drit­ten und dem von die­sem wei­ter beauf­trag­ten Sub­un­ter­neh­mer betref­fen, wenn der Ver­mie­ter mit dem Drit­ten eine Ver­gü­tung für des­sen Tätig­keit ver­ein­bart hat oder die­se nach § 612 BGB als ver­ein­bart gilt und der Ver­mie­ter die von dem Drit­ten in Rech­nung gestell­te Ver­gü­tung in der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umge­legt hat. (mehr …)